Unsere Positionen und Forderungen zum Schutz der Gesundheit und des Eigentums der anwohnenden Menschen
- Der Fröhner Wald ist ein durch die anrainende Bevölkerung sehr hoch frequentiertes Naherholungsgebiet und hat überregionale Bedeutung durch ausgewiesenen Premium-
und Themenwanderwege. Insbesondere der Frohnwaldweg hat internationale Bedeutung und wurde im Jahr 2026 erneut aufgewertet und als einer der schönsten Premiumwanderwege des Saarlandes
bezeichnet.
- Wir fordern desweiteren, dass der Fröhner Wald als Lärmschutzwall gegen den Autobahnlärm der A1 erhalten bleiben muss.
- Wir fordern, dass die Gesundheit und das Wohlergehen des Menschen durch gesundheitlich unbedenkliche Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauungen gewahrt
wird.
- Wir fordern in diesem Zusammenhang die Umsetzung der sogenannten 10H-Regel (d.h. Mindestabstand = 10fache WEA-Höhe = 2.500 - 3.000 m) nach dem Vorbild von Bayern und
Sachsen. Saarländer dürfen nicht einmal mehr zu Bürgern zweiter Klasse gemacht werden!
- Wir fordern, dass die Gemeinden ihre Planungshoheit über Bebauungspläne nutzen, um unsere Wälder und die Bürger wirksam zu schützen.
- Wir fordern die Erstellung von neutralen (und nicht gekauften!) Gutachten bezüglich Umweltverträglichkeit, Avifaunistik, Fledermäusen, Schattenwurf sowie Brandschutz
durch Sachverständige, die von unabhängigen Stellen beauftragt werden.
- Wir lehnen vereinfachte Verfahren nach der Habeck'schen Turbo-Oster-Gesetzgebung grundsätzlich ab! Im Fröhner Wald wurde im Rahmen der Konzentrationszonenfestlegung
in 2014 bestimmt, dass alle Prüfungen (Artenschutz, Avifaunistik, Fledermäuse, Lärmschutz, Schattenschlag usw.) auf die Genehmigungsverfahren abgeschichtet werden. Nun sollen nach dem
Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) all diese Prüfungen entfallen. Nach unserem Dafürhalten sind damit alle Konzentrationszonen nicht bebaubar; alles andere wäre Rechtsbeugung.
- Wir fordern ein ebenso unabhängiges Lärmschutz-Gutachten über die Gesamtlärmbelastung in den Orten Holz und Riegelsberg sowie gegebenenfalls - im Falle der
Realsierung der WEA - eine messtechnische Überprüfung im laufenden Betrieb. Sollte es hierbei zu Überschreitungen der erlaubten Werte von 35 dB(A) nachts in "reinen Wohngebieten" kommen, so werden
wir ohne wenn und aber ein sofortiges Abschalten der Anlagen einfordern - und dies notfalls auch über den Rechtsweg einklagen.
- Wir fordern ein konsequentes Vorgehen gegen die hemmunngslose Selbstbedienung und die geplante Bereicherung einzelner Windkraft-Subventionsjäger zu Lasten vieler! Es
kann nicht sein, dass für Wald- oder Ackerflächen mit einem Kaufwert von 10.000 Euro über 20 Jahre eine Pacht von mehr als 2 Millionen Euro gezahlt wird! Dies ist eine schamlose, sittenwidrige
Bereicherung und Umverteilung zu Lasten aller Stromkunden.
- Wir verlangen die selbstverständliche Einhaltung des Artikel 2 GG. Offensichtlich ist den Verantwortlichen in ihrem Umsetzungswahn die Kenntnis der Grundrechte der
Bürger gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland abhanden gekommen!
- Wir fordern die Politik auf, überhastete und unausgegorene Entscheidungen zu hinterfragen und zu korrigieren - wir sind für die Energiewende, aber bitte mit Sinn und
Verstand und ohne übereiferten und hirnlosen Aktionismus!
- Die Gemeinde Holz liegt in unmittelbarer Windrichtung direkt hinter den WEA und ist somit einer massiven pulsierenden Beschallung durch Lärm und niederfrequentem
Infraschall (<= Link zu einem Beitrag von unserem Vereinsmitglied Herrn Dr. med. Eckehard Fugger)
ausgesetzt. Hierdurch können Befindlichkeitsstörungen vielfältiger Art und je nach Anfälligkeit in unterschiedlicher Ausprägung entstehen - insbesondere Kopfschmerzen und Migräne, Schlafstörungen,
Konzentrationsschwäche und Gedächtnisprobleme, Ohrgeräusche, Schwindelgefühle, Übelkeit, Veränderungen der Herzfrequenz, Reizbarkeit, innere Unruhe und Angstzustände werden die unweigerliche Folge
derartig unverantwortlicher Planungen sein.
- Das ausgewiesene Windvorrang-Gebiet weist einen Abstand von lediglich 800 m zur nächsten Wohnbebauung in den Orten Holz und Riegelsberg auf; dies auf der Basis der
zur Ausweisung üblichen Anlagenhöhen von unter 200 m, die sich zwischenzeitlich um mehr als 50% auf bis zu 300 m gesteigert hat.
- Durch die immense Höhe der WEA von bis zu 300 m entsteht eine sehr starke optisch bedrängende Wirkung, die Angst und Panikgefühle hervorrufen kann.
- Die durch die WEA verursachten optisch weit wirksamen und massigen Landschaftsveränderungen bewegen sich weit jenseits der üblichen Tolerabilität - Heimatverlust ist
die fatale und traurige Folge.
- Die Anlagen erzeugen bei schräg stehender Sonne einen rotierenden Schattenwurf über Holzer Wohngebieten.
- Der Nachtschlaf wird durch das ständige Blinken der roten Begrenzungsleuchten und der puslierenden Geräusche des Flügelschlags nachhaltig gestört.
- Winterliche Wanderungen werden im Fröhner Wald zu einem lebensgefährlichen Abenteuer, da sich Eisschollen von den Rotoren lösen und mehrere hundert Meter weit
geschleudert werden. Eisabschalt-Vorrichtungen versagen in schöner Regelmäßigkeit.
- Die genannte Eisschlagproblematik gilt ebenso für die in unmittelbarer Nachbarschaft der WEA gelegene Bundesautobahn A1.
- Beim Bau von WEA verlieren die Standorte Holz und Riegelsberg deutlich an Wohnqualität und Wohnattraktivität.
- Immobilien, die Schattenschlag und Lärm ausgesetzt sind, erfahren bereits bei avisierter Bauplanung der WEA eine deutlichen Wertminderung von 30-40% bis hin zur
Unverkäuflichkeit.
- Eine Vermietung ist nur noch eingeschränkt und mit reduzierter Miete möglich. Mieter suchen sich ruhigere Wohnorte, an denen derartige Belästigungen und
Gesundheitsgefahren nicht vorliegen.