Unsere Positionen und Forderungen zum Schutz der Natur und der Unversehrtheit der Flora und Fauna des Fröhner
Waldes
- Nach eigenem Bekunden des Regionalverbandes weist der Fröhner Wald eine nur geringe bis mittlere Eignung zur Errichtung von Windkraftanlagen auf - und dies bei
teilweise sehr hohem Konfliktpotential in Bezug auf Artenschutz, vorhandene Altholzbestände mit Fledermausbesiedlung, Naherholungswert und Landschaftsbild mit besonders hoher flächenbezogener
Sichtbarkeit der Anlagen. Die Aspekte "Beeinträchtigungen des Naherholungswertes, des Landschaftsbildes und der flächenbezogenen Sichtbarkeit der Anlagen" sind um
so gewichtiger, da seit dieser Einschätzung des Regionalverbandes vor mehr als 10 Jahren die technisch machbare Anlagenhöhe um mehr als 100 m gestiegen ist. Damals waren Anlagen von unter 200 m
Gesamthöhe die Regel; heute liegt der Standard bei bis zu 300 m Gesamthöhe, was die Thematik massiv verschärft. Es ist in Anbetracht derartiger Aussagen nicht
nachvollziehbar und im Hinblick auf die technischen Veränderungen realisierbarer Anlagenhöhen unverantwortlich, überhaupt darüber nachzudenken, Windkraftanlagen im Fröhner Wald bauen zu
wollen.
- Der Fröhner Wald weist einen sehr alten und erhaltenswerten Baumbestand sowie zahlreiche ökologisch wertvolle Totholzbestände auf – beides würde durch den Bau
von Windkraftanlagen zerstört oder massiv beeinträchtigt.
- Der Fröhner Wald beherbergt windenergieempfindliche Tierarten, wie zum Beispiel verschiedene Fledermausarten, die in Altholzbeständen oder in den vorhandenen
Bunkeranlagen des Westwalls nisten. Die Rotorblätter der Windkraftanlagen erzeugen Luftdruckschwankungen, durch die die Lungenbläschen der Tiere durch sogenannte Barotraumata platzen.
- Hochfliegende Zugvögelschwärme (Kraniche, Störche etc.) überqueren jährlich den Fröhner Wald und werden durch Windräder buchstäblich geschreddert.
Abschaltalgorithmen für diese Szenarien versagen regelmäßig.
- Auch der strengstens unter Naturschutz stehende und extrem windkraftgefährdete Rotmilan mitsamt Nachwuchs wird über den an den Fröhner Wald angrenzenden Feldern und
Wiesen jedes Jahr wiederkehrend und mit mehreren Brutstandorten in planungsrelevanter Entfernung zur Konzentrationszone gesichtet. Es sind dabei regelmäßig die gleichen Tiere bzw. ihre Nachkommen,
die den weiten Weg über die spanischen Pyrenäen mit äußerster Präzision zurück in ihre Heimat im Fröhner Wald finden.
- Pro Windrad muss im Fröhner Wald zwangsläufig eine Fläche von bis zu 20.000 qm Wald gerodet werden; diese Fläche umfasst die Umgebung des Mastfußes, die
Kranstellfläche, die Zufahrts- und Versorgungswege sowie die Strom-Trassenführung. Ein Großteil dieser gerodeten Flächen verbleibt dauerhaft versiegelt, verdichtet und ökologisch wertlos; den im Wald
lebenden Wildtieren wird damit die Lebensgrundlage entzogen. Die üblicherweise gebetsmühlenartig erwähnten 0,5 Hektar einer dauerhaften Flächenbeanspruchung haben keinerlei empirische Grundlage,
sondern entstammen einer Umfrage der Fachagentur Wind, einem Lobbyverein, unter den eigenen interessensgeleiteten Mitgliedern.
- Für die Stromtrassenführung und hunderten von Transporten werden zusätzliche Flächen aufgebrochen, Zuwegungen verbreitert und dauerhaft verdichtet - der gesamte
Fröhner Wald wird zur Großbaustelle und letztendlich zum Windkraft-Industriegebiet.
- Durch den Bau der WEA wird das geologisch wertvolle und international als Flächendenkmal anerkannte Holzer Konglomerat aufgebrochen und erheblich geschädigt.
- Von den Windrädern geht eine erhebliche Brandgefahr für den Wald und die angrenzenden Wohnbebauungen durch technische Defekte und Blitzeinschlag aus.
Windkraftanlagen sind in diesen Höhen definitiv nicht löschbar; die eng angrenzenden Wohnbebauungen wären im Falle eines Brandes unmittelbar bedroht.
- Im Falle eines technischen Defektes oder eines Brandes werden pro Windrad bis zu 1.000 Liter mineralische Öle in den Waldboden eindringen und dort viele Millionen
Kubikmeter Grundwasser verseuchen. Von den Förstern verlangt man für ihre Waldarbeiten Kettenöle auf Rapsölbasis um Beeinträchtigungen des Grundwassers zu vermeiden; bei der sakrosankten Windkraft
soll dies alles völlig egal sein? Dies ist absolut nicht nachvollziehbar ...
- Rotorblattabrieb durch Regen, Schnee und Hagel führen pro Windrad zur Einbringung von Schadstoffen in den Waldboden; darunter auch die berüchtigten PFAS, sog.
Ewigkeitschemikalien, die nicht durch biologische oder chemische Prozesse abbaubar sind. Der Abrieb gelangt in den Erdboden und damit ins Grundwasser bzw. wird von Wildtieren aufgenommen.
- Der Fröhner Wald ist als Teil des Saarkohlenwaldes; einem Waldareal, das bundesweit vom BdF als Waldgebiet des Jahres 2026 ausgewiesen wurde,
- Rechtsseitig der Autobahn A1 befindet sich ein FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat), in dem die Erstellung von WEA aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen
strengstens untersagt ist. Das ausgewiesene Windvorranggebiet links der Autobahn ist lediglich 200 m von diesem Schutzgebiet entfernt und erscheint in der Vogelperspektive als eine einzige
geschlossene Einheit. Greifvögel halten sich bedauerlicherweise nicht an den Verlauf von Bundesautobahnen ...
- Der Fröhner Wald muss als einzigartiges Naherholungsparadies und als CO2-Speicher in seiner jetzigen Form erhalten bleiben.