Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.
Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.

Volles Haus auf dem Weihnachtsmarkt in Holz

 

06.12.2015

Zum zweiten Mal nahm der Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. mit einem eigenen Stand am Weihnachtsmarkt in Holz teil - mit riesigem Zuspruch. Besonders beliebt waren Fröhni´s Gulaschsuppe und unserer äußerst gehaltvoller Apfelpunsch nach einem Geheimrezept unserer beiden Damen, welches man ihnen auch nach dem Genuss einiger Portionen nicht entlocken konnte ... :-) Neben vielen Gesprächen über Gott und die Welt kam naturgemäß die Information und der Gedankenaustausch rund um das Thema Windkraftplanung ebenfalls nicht zu kurz - auch hier erlebten wir wiederum großen Zuspruch für unsere Arbeit.

 

Wir bedanken und bei allen unseren Gästen für den Besuch und die Unterstützung und freuen uns bereits jetzt auf den nächsten Weihnachtsmarkt in 2016.

Schreiben des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. an die Genehmigungsbehörde LUA

 

02.12.2015

 

Verteiler des Schreibens:

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Bürgermeister Thomas Redelberger

Fraktionen des Gemeinderats Heusweiler

Bürgermeister Klaus Häusle

Fraktionen des Gemeinderates Riegelsberg

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Ministerium für Inneres und Sport

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

montanWIND Planungs Verwaltungs GmbH

Redaktion Saarbrücker Zeitung

NABU Landesverband Saarland e.V.

Rechtsanwälte Prof. Dr. Michael Elicker / Prof. Dr. Rudolf Wendt

www.froehnerwald.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Handelsblatt beschreibt in seinem Artikel vom 23.11.2015, auf welch skandalöse Art und Weise die juwi AG auf Entscheidungen Einfluss genommen hat, durch die sie selbst begünstigt wurde. Und dies mit tatkräftiger Unterstützung eines korrupten Politikers – immerhin ein ehemaliger CDU-Innenminister aus Thüringen, der zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilt wurde …

 

http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/industrie/windparkbauer-juwi-sturmtief-aus-thueringen/12626146.html

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/korruptionsfall-juwi-die-justiz-spielt-auf-zeit-/12584858.html

 

Der Fall wirft – so das Handelsblatt – "ein Schlaglicht auf eine Branche, die sich sauberer gibt, als sie ist". Das gleiche Unternehmen juwi rechnete einen Windpark am Ottweiler Hungerberg „schön“, so dass der Betreiber, die Pfalzwind GmbH – ein Unternehmen der Pfalzwerke AG, in wirtschaftliche Not geraten ist und aktuell auf Rückabwicklung des Windparks klagt.

 

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/juwi-teure-flaute-am-hungerberg/12639202.html

 

Im Mittelpunkt solch unschöner Dinge in Verbindung mit Planungs- und Genehmigungsverfahren stehen regelmäßig „Gutachten“, die ihren Namen nicht verdienen. Selbst das Bundesamt für Naturschutz BfN in Bonn, beanstandete bereits mehrfach "methodische Fehler" in Umwelt-Gutachten. Wir würden noch einen Schritt weitergehen: Es ist hierzulande leider unsägliche Praxis, dass alle Gutachten (Avifaunistik, Umwelt, Schall etc. pp.) von den Planungs- und Vorhabensträgern selbst – also von denjenigen, die ein Interesse an der Durchsetzung eines Projektes haben – in Auftrag gegeben werden und nicht von den zuständigen Fachbehörden.

 

Die (nicht immer qualifizierten) Gutachter verfahren dann im Regelfall zur Eigenexistenzsicherung frei nach dem Motto "Wer bestellt, bestimmt die Musik" und machen selbst die haarsträubendsten Dinge "irgendwie" möglich – sicherlich für Sie keine neue Erkenntnis aus der täglichen Gutachtenspraxis …

Die Genehmigungsbehörden wiederum winken dann die Projekte leider nur allzu oft aufgrund eigener Arbeitsüberlastung oder fehlender spezieller Fachkenntnisse durch. Auch vom LUA liegt uns eine Stellungnahme in Sachen Windkraft vor, in der formuliert ist, dass "man Forschungsergebnisse als kleines Bundesland allenfalls eingeschränkt verfolgen und auswerten könne …".

 

Auf der Bundesvertreterversammlung BVV des NABU 2015 in Dresden wurde am 08.11.2015 eine Resolution einstimmig verabschiedet, die sich mit genau dieser traurigen Thematik befasst. Die Lektüre der Resolution lohnt sich unbedingt – sie stellt die Gepflogenheiten der "Gefälligkeitsgutachten" und den Umgang der Genehmigungsbehörden mit diesen in aller Offenheit dar:

 

https://schleswig-holstein.nabu.de/news/2015/19810.html

 

Der Bundesverband WindEnergie e.V. BWE veranstaltet indes reihenweise Seminare für Projektierer und Betreiber, in denen geschult wird, wie man Hürden und Fallstricke z. Bsp. des Naturschutzes in Genehmigungsverfahren "umgeht", gibt Praxistipps zur Beschleunigung derselben und auch gleich eine Anleitung, welche Rechtsbehelfe einzulegen sind, wenn es nicht so läuft, wie man sich das vorstellt … Die uns zur Verfügung gestellten Mails, mit denen für derartige Veranstaltungen geworben wird, sind dabei sehr "vielsagend" – um es einmal vorsichtig auszudrücken …

 

Als Interessensvertretung der betroffenen Anwohner des Fröhner Waldes, in dem aktuell ein Windkraft-Projekt geplant wird und in Kürze ein Genehmigungsantrag gestellt werden soll, stellen wir uns jetzt natürlich die Frage, welche Maßnahmen seitens der Entscheidungsträger ergriffen werden oder wurden, um sicherzustellen, dass solche Unregelmäßigkeiten wirksam auszuschließen sind.

 

Wir unterstellen dabei ausdrücklich nicht, dass die Dinge im Falle des Fröhner Waldes inkorrekt laufen – sehen es aber dennoch als unser Recht und unsere Aufgabe an, auf diese Problematiken hinzuweisen und für den weiteren Verlauf des Verfahrens äußerste Sorgfalt anzumahnen. In diesem Sinne bitten wir höflichst um Beantwortung unserer Frage.

 

Dies umso mehr, da der Projektierer, die montanWIND, entgegen der ursprünglichen eigenen Zusage nun aus finanziellen Gründen (drohende EEG-Änderungen) das Verfahren beschleunigen möchte und ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Bürgerbeteiligung beantragen wird. Dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz LUA obliegt es letztendlich, ob diesem Antrag der Verfahrensbeschleunigung stattgegeben wird oder ob ein förmliches Genehmigungsverfahren verlangt wird.

 

Wir werden die weiteren Entwicklungen mit wachem Auge beobachten – vertrauen aber gleichzeitig auf die verantwortliche Arbeit des LUA als Genehmigungsbehörde – entsprechend seiner Bestimmung zum Schutz der Menschen und unserer gemeinsamen Umwelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V.

 

Anmerkung: In einem separaten Schreiben haben wir Minister Jost - als Aufsichtsorgan der ihm untergeordneten Behörde LUA - aufgefordert, darzulegen, mit welcher Methodik und mit welchen Maßnahmen er gedenkt, die von uns dargestellten Unregelmäßigkeiten wirksam zu unterbinden.

Windrad näher an Wohnbebauung - montanWIND plant Genehmigungsantrag in Q4-2015

 

23.11.2015

Wir haben von Anfang an davor gewarnt, dass die Änderung des Flächennutzungsplans von 650 m auf 800 m, die von der Riegelsberger Kommunalpolitik dem Bürger als "große Leistung, auf die man stolz sein kann" angepriesen wird, den Anwohnern des Fröhner Waldes keinerlei Nutzen bringen und zudem den Bebauungsdruck auf den Fröhner Wald erhöhen wird.

 

Nach der aktuellen Planung der montanWIND soll nun in der neuen Planungsvariante eines der drei geplanten Windräder um etwa 300 m näher an die Wohnbebauung heranrücken, als ursprünglich vorgesehen. Bei den beiden anderen Windrädern bleibt die angedachte Positionierung unverändert - nur stehen die Anlagen jetzt nicht inmitten der Konzentrationszone, sondern exakt auf deren Rändern. Also, liebe Politiker - voller Erfolg im Sinne Ihrer Bürgerinnen und Bürger ...

 

Anmerkung:

 

Nach unseren Informationen wird die montanWIND noch in diesem Quartal einen Genehmigungsantrag zum Bau von 3 Windkraftanlagen im Fröhner Wald stellen - das Unternehmen erwartet die Genehmigung des LUA in Q2/3-2016 und möchte die Anlagen in Q4-2016 in Betrieb nehmen, um noch die vollen Subventionen des EEG abschöpfen zu können. Das ursprünglich (auch von Bürgermeister Häusle) zugesagte förmliche Genehmigungsverfahren, welches eine umfassende Bürgerbeteiligung vorsieht, möchte man dabei aus Zeitgründen umgehen.

 

Die heiße Phase wird also in Kürze beginnen ... Der montanWIND haben wir derweil schon einmal unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass wir gegen einen eventuellen Genehmigungsbescheid klagen werden.

 

Hierzu benötigen wir jedoch dringend Ihre finanzielle Unterstützung.

Zu unserem Spendenaufruf gelangen Sie <hier>

Aufzeichnung der Vortragsveranstaltung vom 14.11.2015

 

21.11.2015

 

Begrüßung und Vortrag Horst Siegwart => bis 0:16:55

Vortrag Dr. med. Eckehard Fugger => 0:16:56 - 1:03:59

Vortrag Dr.-Ing. Detlef Ahlborn => ab 01:04:00

 

Wir bedanken uns bei der Fa. Elektro R. Meyer aus Heusweiler für die kostenlose Überlassung des Video-Equipments und Unterstützung.

Dr. med. Eckehard Fugger: Gesundheitsgefahren durch Windkraftanlagen und medizinische Aspekte ...
Folien zum Referat von Dr. med. Eckehard[...]
PDF-Dokument [1.8 MB]
Dr.-Ing. Detlef Ahlborn: Woran die Windkraft scheitern wird ...
Folien zum Referat von Dr.-Ing. Detlef A[...]
PDF-Dokument [5.2 MB]
Einladungsflyer zum 14.11.2015
Plakat_DIN-A3_final.jpg
JPG-Datei [1.8 MB]

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Intro zur Vortragsveranstaltung vom 14.11.2015

 

20.11.2015

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Presse-Nachlese zur Vortragsveranstaltung vom 14.11.2015

 

Kommentar zur SZ-Pressebericht vom 19.11.2015

 

19.11.2015

 

"Windkraftgegner sagen, warum sie die Windkraft schlecht finden" ist der etwas unglücklich gewählte Titel des SZ-Artikels über unsere Vortragsveranstaltung – "Verein klärt über Windkraft auf" wäre die sinnvollere Variante gewesen.

 

Ansonsten ist der Artikel leider recht fehlerbehaftet: Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. wurde im Juli 2014 gegründet und nicht die Bürgerinitiative; wir sind auf dem Weg DER größte Vereins Heusweilers zu werden und nicht einer der größten; der Name unseres Referenten lautet Dr. Ahlborn; der ist zudem nicht Mitglied des Technologievorstandes sondern Technologie-Vorstand und die Aussage von Prof. Dr. Elicker wurde völlig fehlinterpretiert. Wir erlauben uns daher das Fazit aus dessen Vortrag zu korrigieren: Bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen und der Erstellung von Gutachten im Rahmen von Windkraftplanungen geht es mitunter recht „abenteuerlich“ zu – um es einmal vorsichtig auszudrücken …

Bürgermeister auf Irrwegen

 

18.11.2015

 

Sehr zu unserer Verwunderung reichte die Heusweiler Verwaltung um Bürgermeister Redelberger am 12.11.2015 eine Normenkontrollklage mitsamt Eilrechtsschutzverfahren beim OVG Saarlouis gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Quierschied ein.

 

Konkret geht es um einen kleinen Netto-Discounter, der am Ortseingang von Göttelborn gebaut werden soll und der angeblich die Interessen der Holzer Geschäftswelt elementar stören würde. Zwischenzeitlich haben aber eine Reihe von Holzer Geschäftsinhabern bereits bekundet, dass sie mit dem Bau des Marktes überhaupt kein Problem hätten - die Problematik bezieht sich somit fast ausschließlich auf den im Holzer Ortskern ansässigen Supermarkt.

 

Bei allem Verständnis für die sicherlich nachvollziehbaren Interessen EINES EINZELNEN Gewerbetreibenden, würden wir uns wünschen, dass Bürgermeister Redelberger ähnliches Engagement in Sachen Windkraft im Fröhner Wald an den Tag legen würde. Auch hier hätte es die Möglichkeit gegeben, den Bebauungsplan Windkraft, der uns vom Regionalverband „übergestülpt“ wurde, über ein Verfahren der Normenkontrolle anzugreifen – wenn man es denn gewollt hätte …

 

Es geht hier nämlich nicht nur um die Interessen EINES EINZELNEN, sondern um die Interessen von MEHREREN TAUSEND Bürgern – diese sind unserem (?) Bürgermeister aber offensichtlich völlig gleich …

Gelungene Veranstaltung in der Kulturhalle Heusweiler mit mehr als 150 Besuchern

 

15.11.2015

 

Am 14. November fand in der Kulturhalle in Heuweiler eine sehr gut besuchte Vortragsveranstaltung des Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. statt.

 

Der Veranstaltungsauftakt erfolgte durch den 1. Vorsitzenden des Vereins, Horst Siegwart, der einen kurzen Überblick über den Verein selbst und die aktuelle Situation rund um die Windkraftplanungen im Fröhner Wald gab. Die Gemeinderäte in Heusweiler und Riegelberg sowie die Bürgermeister Redelberger und Häusle wurden noch einmal aufgefordert, das zu tun, wozu sie gewählt worden sind, nämlich die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund zu stellen und entsprechend tätig zu werden.

 

Im ersten Vortrag referierte Dr. Eckehard Fugger, Facharzt für Innere Medizin, über die erheblichen Gesundheitsgefahren, die von Windkraftanlagen der heutigen Dimensionierung ausgehen und die unglaubliche Fahrlässigkeit und Beharrlichkeit mit der diese bekannten Zusammenhänge seitens der politischen Verantwortungsträger ignoriert werden.

 

Es folgte ein Vortrag von Dr. Detlef Ahlborn, dem Technologie-Vorstand der Bundesinitiative Vernunftkraft, der im Saal mit großer Begeisterung aufgenommen wurde. Tenor: Die Energiewende, die man uns seitens der Politik verkaufen will, ist in Wirklichkeit lediglich der Versuch einer Stromwende und dieser ist schon lange gescheitert. Klimaschutz „made in Germany“ hat zudem im Hinblick auf nicht beeinflussbare Entwicklungen in den bevölkerungsstarken Schwellenländern keinen auch nur im Ansatz signifikanten Einfluss auf das globale Klima. Die Politik weiß dies alles und versucht verzweifelt, ihre dilettantischen Fehlentscheidungen vor dem Licht der Öffentlichkeit zu verbergen.

 

Den Abschluss der Vortragsveranstaltung machte Prof. Dr. Michael Elicker, Jurist unseres Vereins, der aus der haarsträubenden Praxis von Gutachten und Genehmigungsverfahren berichtete. Nach diesem Vortrag stellte sich der ein oder andere der interessierten Zuhörer sicherlich die Frage, ob er (noch) Bürger eines Rechtsstaates ist …

Im Anschluss an die Vorträge machten die Besucher rege von der Möglichkeit Gebrauch, Fragen an die Referenten zu stellen.

 

Alles in allem eine äußerst gelungene Veranstaltung, die wir nach etwa 4 Stunden aus Zeitgründen beenden mussten.

 

Weitergehende Fragen richten Sie bitte an info@froehnerwald.de.

 

Wie versprochen werden wir jede Frage beantworten und ggfls. auch an die Referenten weiterleiten.

 

Bedauerlicherweise glänzte wieder einmal – mit einigen wenigen rühmlichen Ausnahmen – eine Gruppe großflächig mit Abwesenheit und dies waren genau diejenigen, die uns diesen ganzen Unsinn eingebrockt haben und die gut daran getan hätten, sich die unverblümten Wahrheiten der Vorträge einmal anzuhören – unsere Politiker.

 

Schade – wieder eine Chance verpasst, Bürgernähe zu zeigen und etwas gegen die allgemeine und so oft beklagte Politikverdrossenheit zu tun …

Gericht begrenzt Windrad-Höhe

 

13.11.2015

 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat sich hinter eine Kommune gestellt, die verfügt hatte, dass die Windräder in ihrer Gemarkung nur 100 Meter hoch sein dürfen. Der Antrag eines Betreibers auf Windräder mit 149 Metern Höhe wurde daher abgewiesen. Nicht ins Gewicht fiel das Argument des Betreibers, dass sich Anlagen mit einer Höhe bis zu 100 Metern an diesem Standort wirtschaftlich nicht rechnen würden. (AZ.: 10 K 8653/13).

 

Anmerkung unsererseits: Sehr zur Nachahmung empfohlen! Auch die Gemeinde Riegelsberg könnte über einen qualifizierten Bebauungsplan Zahl, Art und Standort von theoretisch möglichen Windrädern festlegen und somit einschränkend in den existierenden Flächennutzungsplan eingreifen. Einem möglichen Investor obläge es dann zu entscheiden, ob er unter diesen Parametern einen Bauantrag stellen möchte …

800 Meter und nicht näher

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht vom 19.09.2015

 

21.09.2015

 

Trotz teilweise chaotischer und tumultartiger Zustände wurde am Freitag im Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken die Erhöhung des Vorsorgeabstandes auf 800 m beschlossen. Wir sehen diese Entscheidung kritisch – sie erhöht den Bebauungsdruck auf den Fröhner Wald erheblich und bringt auch sonst den Holzer und Riegelsberger Bürgerinnen und Bürgern keinerlei entlastenden Nutzen. Über diese Problematik, die sich erst auf den zweiten Blick erschließt, haben wir auf unserer Homepage bereits ausführlich berichtet und auch den politischen Verantwortungsträgern wurden die Zusammenhänge frühzeitig erläutert. Erschreckend ist zudem, dass nun von den 162 Hektar Potenzialfläche, die der Regionalverband Saarbrücken für Windkraftanlagen ausweist, satte 122 Hektar – also mehr als 75% – im unmittelbaren und sichtbaren Umfeld der Gemeinden Heusweiler und Riegelsberg liegen. Unsere Kommunalpolitiker haben somit ganze Arbeit geleistet …

 

Dass jetzt „endlich der Wind raus ist“, so die Formulierung, die SZ-Redakteur Jörg Laskowski als Headline für seine "Meinung" publiziert, würden wir jetzt doch einmal sehr bezweifeln. Nach unserer Auffassung ist der Wind hier noch lange nicht raus und es wird unsere Aufgabe sein, weiterhin mit Vehemenz gegen die Planungen vorzugehen. Im Übrigen würden wir Herrn Laskowski doch einmal sehr empfehlen, sich über einen Sachverhalt etwas genauer zu informieren, bevor man der Öffentlichkeit seine Meinung kundtut. Zu mehr Rechtssicherheit hat die aktuelle Entscheidung des Kooperationsrates – wie behauptet – mitnichten geführt, da bereits ein genehmigter Flächennutzungsplan existierte, der lediglich zwischen 650 m und 800 m unter sog. Planungsvorbehalt stand. Will heißen: auch vor der Entscheidung des Kooperationsrates wäre es ohne Problem möglich gewesen, Bauanträge in einem Abstand bis 800 m zu stellen. Und die in seinem Beitrag angedrohten 300 m Entfernung entspringen wohl mehr der üblen "Überzeugungs-Propaganda" der Landespolitik, mit der man in der Vergangenheit ahnungslose und nebenberuflich agierende Kommunalpolitiker anlässlich der Flächennutzungsplanung überfahren und in die Ecke getrieben hat, als der Realität. Dennoch sind die Genehmigungsnormen aus dem Jahre 1998 veraltet und entsprechen de facto nicht mehr dem aktuellen Wissensstand um die Problematiken der in den letzten Jahren immer mächtiger gewordenen Windrad-Giganten, so dass Beruhigungsstrategien im Stile "und jetzt bitte keine Panik" unter Hinweis auf die anstehenden "knallharten" Genehmigungsverfahren völlig fehl am Platze sind.

Den Gipfel der Ahnungslosigkeit liefert Redakteur Laskowski aber mit der Aussage, dass wir den "super sauberen Strom" der Windkraftanlagen vor allem im heißen Sommer für unsere Ventilatoren benötigen würden. Ihm ist dabei offensichtlich entgangen, dass die Leistung der Windräder im sommerlichen Dauerhoch über längere Zeit gen Null tendiert …

Grüne: Gillo fehlt bei der Windkraft ein Plan B

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht vom 18.09.2015

 

19.09.2015

 

Sie können es nicht lassen: jetzt fordern die Grünen sogar eine Aussetzung der Abstimmung im Kooperationsrat. Und wenn alles Gezeter nicht mehr weiter hilft, dann lässt man abschließend auch noch die ganz große Katze aus dem Sack: man befürchtet nämlich finanzielle Einbußen in Form von wegfallenden Pachteinnahmen und vielem mehr – Gelder, die die klammen Kommunen dringend benötigen würden. Konkret ginge es hier bei 20 wegfallenden Windrädern in den nächsten 20 Jahren um satte 54 Millionen Euro an Wertschöpfung, die „verloren“ gingen. Woher diese 54 Millionen Euro „Wertschöpfung“ aber herkommen, wird dabei in grüner Manier geflissentlich verschwiegen. Diese werden nämlich nur zu einem sehr geringen Teil durch Erlöse aus der Stromproduktion geleistet, sondern im Wesentlichen durch die immer weiter ausufernden gesetzlichen Umlagen, die die Bürgerinnen und Bürger über den eigentlichen Strompreis hinaus zu zahlen haben

2015-09-18 SZ Grüne.pdf
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Grüne werben für Windkraft

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht vom 14.09.2015

 

15.09.2015

 

Es ist wirklich unglaublich, was sich diese Partei, die bei der letzten saarländischen Landtagswahl fast an der 5%-Hürde gescheitert wäre und gerade einmal 3% der saarländischen Wahlberechtigten vertritt, an „Meinungsdiktatur“ in Sachen Windkraft anmaßt. Symbolträchtig wird als Veranstaltungsort eine Lokalität in Riegelsberg gewählt, da hier und in Heusweiler die 800 m-Diskussion um die Flächennutzungspläne des Regionalverbandes Saarbrücken ihren Anstoß genommen hat. Dass Riegelsberg auch der Ort ist, der die zur Rede stehenden Windkraftplanungen mit überwältigender Mehrheit abgelehnt hat, interessiert diese „Demokraten“ der besonderen Art offensichtlich nicht. Die Grünen sehen sich als alleinige Vertreter des Guten und der einzigen Wahrheit und alle anders denkenden Menschen müssen auf Biegen und Brechen missioniert werden. Glücklicherweise haben sie im Saarland wenig zu melden. In vielen Landesparlamenten hingegen kommen sie mit ihrer Masche allerdings durch – als Mehrheitsbeschaffer lässt man sie in „ihren“ Kernthemen (?) Umwelt und Energie rummurksen, anstatt ihnen heftig auf die Finger zu hauen.

 

Die Regionalverbands-Grünen bejammern wieder einmal, dass im engen und dicht besiedelten Regionalverband nun „nur“ noch 20 statt unvorstellbarer 46 Windräder gebaut werden sollen. Und winken dabei mit der ganz großen Keule, dass nämlich die Klimaschutzziele – man höre und staune – bis zum Jahr 2050 um 20% verfehlt werden würden. Eine derartige Aussage ist an Lächerlichkeit fast nicht mehr zu überbieten. Unsere politische Garde scheitert in schöner Regelmäßigkeit daran, Zeiträume zu überblicken, die über wenige Monate hinausgehen und hier redet man weltuntergangsorakelnder Weise über sage und schreibe 35 Jahre. Wir sind überzeugt davon, dass es in dieser Zeit Technologien geben wird, von denen wir heute nur träumen können und dass sich die vielen Windräder wieder in der Mottenkiste der Geschichte befinden werden. In der Mottenkiste, in der sie sich aus guten Gründen bereits befanden, bevor sie die Grünen in ideologischer Verblendung wieder herausgenommen haben.

 

Bezeichnend  und entlarvend ist im Artikel die Forderung der Grünen, „die Landesregierung solle mit neutralen Moderatoren und Experten offensiv für erneuerbare Energien werben“ – eine Aussage die Neutralität bereits per se ausschließt. Den Vogel schießen sie aber mit der Forderung ab, „die Landesregierung solle die Kommunen bei ihrer Flächennutzungsplanung über die Ausbau- und Klimaschutzziele informieren und bei den Planungen begleiten“. Dies bedeutet letztendlich nichts anderes, als dass man aufmüpfige Kommunen maßregeln möchte, wenn sie den Forderungen der Grünen nicht zu Willen sein sollten. Unglaublich – aber dies ist das in vielen Bereichen gelebte Demokratieverständnis dieser grünen Weltverbesserungspropheten.

 

Der Wähler hat es glücklicherweise in 2017 in der Hand, diesem Spuk ein Ende zu bereiten und die ganze Bande ins politische Nirvana zu schießen – bleibt zu hoffen, dass er diese Chance nutzen wird …

Anspruch und Wirklichkeit – der Umgang der montanWIND mit den eigenen Zusagen

 

07.09.2015

 

Anspruch: transparente Kommunikation.

 

Wirklichkeit: Obwohl jedem Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein uneingeschränktes Auskunftsrecht zusteht, mussten wir die Offenlegung des Pachtvertrages zwischen der montanWIND und SaarForst mit rechtsanwaltlicher Unterstützung erzwingen. Weitergehende Auskünfte, wie z. Bsp. über Typ und Standort der Anlagen, avifaunistische Gutachten, Schallgutachten etc. pp. werden bislang beharrlich verweigert, obwohl diese Informationen  größtenteils unzweifelhaft bereits vorliegen.

Fazit: Zusage gebrochen!

 

Anspruch: Die Windparks sind nur mit breiter Zustimmung vor Ort zu realisieren.

 

Prof. Dr. Noll, Vorsitzender der Geschäftsführung der RAG Immobilien GmbH, versicherte "kritische Stimmen ernst zu nehmen". Er zeigte sich zudem überzeugt, dass "die Windparks nur dann zu realisieren seien, wenn zu den erforderlichen Genehmigungen auch die Akzeptanz der Bürger komme" und "dass die Windparks nur mit breiter Zustimmung vor Ort zu realisieren sind" (Quelle: Saarbrücker Zeitung vom 27.03.2014). Wirklichkeit: Mehr als 2.000 Unterschriften, die die BI Fröhner Wald gesammelt hatte, wurden ignoriert – der Ort Holz scheint in den Planungen des Unternehmens ohnehin nicht vorzukommen. Auch das mehr als eindeutige Votum der Bürgerbefragung in Riegelsberg führte zu keinerlei Umdenken des Unternehmens.

Fazit: Zusage gebrochen!

 

Anspruch: Wir werden die Öffentlichkeit im Rahmen eines förmlichen Genehmigungsverfahrens beteiligen.

 

Wirklichkeit: Trotz dieser öffentlich getätigten Zusage will das Unternehmen nun das beschleunigte vereinfachte Verfahren ohne Bürgerbeteiligung beantragen. Grund ist die Befürchtung, man würde aufgrund gesetzlicher Änderungen durch das neue EEG über eine zu große Zeitachse finanzielle Nachteile erleiden.

Fazit: Zusage gebrochen!

 

Anspruch: Wir werden mit 48 MW Nennleistung über 42.000 Haushalte versorgen.

 

Soweit die ursprüngliche Aussage der montanWIND auf der eigenen Homepage www.windenergiesaar.de – mittlerweile wurde diese Aussage revidiert: man spricht nun von 35.000 Haushalten zu je 3,5 MWh Jahresverbrauch bei 60 MW Nennleistung. Wirklichkeit: Die ursprüngliche Aussage bedeutete eine durchschnittliche Anlagenverfügbarkeit von abenteuerlichen 34,96%. Der Bundesdurchschnitt in 2014 lag bei gerade einmal 14,8% - ein Wert, der aufgrund des bislang sehr hohen Anteils an Windrädern im windreichen Norden in unseren windarmen südlichen Zonen kaum zu erreichen sein wird. Vor diesem Hintergrund halten wir auch die nun kommunizierte Zahl mit einer sich daraus ergebenden durchschnittlichen Anlagenverfügbarkeit von 23,21%  für äußerst "ambitioniert" – um es einmal höflich auszudrücken. Von "versorgen" kann im Übrigen ohnehin keine Rede sein – denn dies würde auch "Versorgungssicherheit" implizieren. Und genau diese können all die vielen Windräder mangels Speichermöglichkeit des durch sie erzeugten Zufallsstroms nicht gewährleisten.

Fazit: Zusage faktisch gebrochen!

 

Anspruch: Wir werden einen Genehmigungsantrag nur dann stellen, wenn es sich erwiesen hat, dass die Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können.

 

Wirklichkeit: Hierzu wurde eigens vor fast einem Jahr der Bau eines Windmessmastes beantragt und auch genehmigt – ohne dass sich bislang irgendetwas getan hätte. Nun möchte das Unternehmen anstelle eines Windmessmastes das preiswerte LiDAR-Verfahren nutzen – dies auch deshalb, weil man die tischgroßen Geräte im Unterschied zum Windmessmast – man höre und staune – nicht  in der Natur wahrnehmen würde … Nach den einschlägigen Informationen namhafter Anbieter sowie des FGW muss die LiDAR-Messdauer als "stand-alone"-Verfahren zwingend ein vollständiges Kalenderjahr betragen. Wir gehen davon aus, dass die montanWIND im Rahmen des beschleunigten Verfahrens eine kürzere Messung anstrebt, die somit nicht aussagefähig sein kann. Der Aussage des Unternehmens, die LiDAR-Messung wäre bzgl. des Messergebnisses genauer als eine Messung per Windmessmast, müssen wir widersprechen. Die LiDAR-Messung neigt nach einschlägigen Informationen im komplexen Gelände – und genau dieses liegt im Fröhner Wald vor – zur Fehlerhaftigkeit.

Fazit: Einhaltung der Zusage äußerst fraglich!

 

Anspruch: Wir werden auch im Randbereich reiner Wohngebiete nachts uneingeschränkt 35 dB(A) Lärmpegel einhalten.

 

Entgegen der aktuellen Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte und der Planungsüberlegungen des Regionalverbandes Saarbrücken erhielten wir auf unsere Anfrage am 03.12.2014 per Mail nachfolgende Aussage des Unternehmens: "Ihre Nachfrage nach der Einhaltung von Lärmhöchstwerten im Wohngebiet "Untere Ochsenweide" kann ich bejahen … Ist eine Wohnbebauung, hier "Untere Ochsenweide", als reines Wohngebiet ausgezeichnet, gelten ohne Ausnahme Höchstwerte von 35 dB(A) nachts – auch in den Randbereichen." Wirklichkeit: Aufgrund der geringen Abstände, haben wir größte Bedenken, dass diese Zusage eingehalten werden kann. In einer Studie des Umweltbundesamtes müssen 3 MW-Anlagen in Entfernungen von 900-2.000 m nachts zwangsläufig im schallreduzierten Betrieb gefahren werden, um die veralteten (!) Grenzwerte der TA Lärm überhaupt einhalten zu können. Dies reduziert die Wirtschaftlichkeit der Anlagen noch einmal erheblich.

Fazit: Einhaltung der Zusage äußerst fraglich!

 

Anspruch: Wir beabsichtigen lediglich den Bau von 3 Windrädern.

 

Wirklichkeit: Aufgrund der anstehenden Änderung des Flächennutzungsplans auf 800 m entfallen anderenorts Zonen oder werden zu klein, um sinnvoll bebaut zu werden. Dadurch wächst der Bebauungsdruck auf die verbleibende große Konzentrationszone des Fröhner Waldes. So spricht der Regionalverband aktuell bereits von 5 möglichen Windrädern. Auch die montanWIND beklagt sich öffentlich, sie wäre durch die Reduktion der realisierbaren Anlagenzahl hochgradig wirtschaftlich betroffen. Im Fröhner Wald gäbe es noch Platz für weitere Windräder, um dieses Manko zumindest teilweise auszugleichen …

Fazit: Einhaltung der Zusage fraglich!

 

Anspruch: Wir bieten bei einer Bürgerbeteiligung von bis zu 20% eine Kapitalrendite von 2,5 bis 3%

 

Wirklichkeit: Eine äußerst gewagte Aussage, zumal ein Großteil der bundesdeutschen Onshore-Anlagen nachweislich Verluste oder zumindest keine regelmäßigen nennenswerten Gewinne fährt. Der Grund hierfür liegt in erster Linie an den viel zu hoch angesetzten Ertragsprognosen der Anlagenhersteller, denen die Betreiber auf den Leim gegangen sind. Dies insbesondere in den Fällen, in denen die Windhöffigkeit nicht oder nur unvollständig mit eigenen Messungen des Betreibers überprüft wurde. In diese vermeidbare Falle einer unvollständigen Messung scheint die montanWIND ja nun ebenfalls laufen zu wollen …

Fazit: Einhaltung der Zusage fraglich!

Das Deutsche Wandersiegel - unabhängiges Prädikat oder kostenpflichtige Auftragsarbeit?

 

24.08.2015

 

In einer Pressemitteilung vom 20.08.2015 erklärt die RAG/montanWIND, dass der geplante "Windpark Fröhn" laut Aussage des Deutschen Wanderinstitutes die Attraktivität des FrohnWaldWegs im Fröhner Wald nicht negativ beeinflussen wird.

 

Für uns Anlass genug, ein wenig nachzuforschen …

 

Die ersten Falten auf die Stirn bekommen wir, wenn wir lesen, dass das Deutsche Wanderinsititut durch die RAG Montan Immobilien mitsamt Tochterunternehmen montanWIND als Projektentwickler mit der Analyse beauftragt wurde.

 

Auf der Homepage des "Institutes" im Vereinsgewand mit dem so schön offiziell und unabhängig klingenden Namen ist zu lesen: "Die positive Bewertung eines Wanderweges anhand des Deutschen Wandersiegels ist im Verein mit einer professionellen Vermarktung nahezu eine Garantie für hohe Besucherzahlen und touristische Umsätze … Die von den saarländischen Extratouren generierten Umsätze wurden auf über 20 Mio., die des Premium-Pioniers Rothaarsteig auf 30 Mio. Euro geschätzt. Fast alle Premiumwanderregionen melden im Vergleich zu Ihrem Umfeld überdurchschnittliche Gästezuwachsraten." Die Dienstleistungen des eingetragenen Vereins erscheinen uns in diesem Lichte eher als die eines gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmens ...

 

Dass die Beauftragung seitens der RAG/montanWIND gegen ein nicht zu knappes Honorar erfolgt sein muss, versteht sich unter diesen Voraussetzungen von selbst und dass ein "Gutachten" dann im Sinne des zahlenden Auftragsgebers irgendwie passend gemacht wird, ebenso: Ein kleiner Seitenweg an einem Bächlein vorbei, ein paar Ruhebänke zusätzlich und schon sind wir dank Windräder Premium-Plus; ähnlich wie es auch bereits bei der "Traumschleife Wind, Wasser & Wacken" am Erbeskopf geschehen ist.

 

Zukünftig scheint der Einbau von Windrädern zwingend notwendig zu sein, damit ein Premium-Wanderweg erst so richtig Premium wird – oder andersrum: das Nichtvorhandensein von Windrädern führt zur qualitativen Abwertung …

 

Dumm allerdings, dass Wanderer - zumindest diejenigen, die wir kennen - dies in der Realität diametral anders sehen ...​

montanWIND plant Windmessung im Fröhner Wald mittels LiDAR-Verfahren

 

20.08.2015

 

Nach wie vor ist die RAG/montanWIND den öffentlich zugesagten Nachweis schuldig, dass sich Windräder im Fröhner Wald überhaupt wirtschaftlich betreiben lassen. Hierzu wurde eigens vor fast einem Jahr eine Genehmigung zur Errichtung eines Windmessmastes beantragt und auch erteilt.

 

Nun teilt das Unternehmen mit, dass man auf eine Messung per Windmessmast verzichten und anstelle dessen ein relativ neues Verfahren, das sogenannte LiDAR-Verfahren (Light Detection and Ranging), anwenden möchte. Es handelt sich hierbei um eine lasergestützte Messmethode, die Windströmungen bis in Höhen von etwa 200m erfasst. Die Messung soll ab Ende September 2015 beginnen.

 

Äußerst vielsagend und an Lächerlichkeit fast nicht mehr zu überbieten ist für uns in diesem Zusammenhang auch die Aussage der RAG/montanWIND in einer uns vorliegenden Email, man würde deshalb auf die LiDAR-Messung zurückgreifen, weil "das Gerät im Gegensatz zum Windmessmast in der Landschaft nicht wahrgenommen wird". Hier hat man offensichtlich bereits Bedenken, dass der Bürger mit einem schlanken 100m-Windmessmast vor Augen erschrocken darüber nachdenken könnte, wie später ein mächtiges 200m hohes Windrad-Monster mit über 100m-Rotordurchmesser wirken könnte …

 

Die aktuell verabschiedete Revision 9 der Technischen Richtlinie 6 (TR6) zur Bestimmung des Windpotentials der Fördergesellschaft Wind (FGW) lässt den Einsatz von LiDAR-Geräten (und anderen Fernerkundungssystemen) als alleiniges Messsystem für die Erstellung von Windgutachten zu.

 

Um alle jahreszeitlichen Schwankungen aufzunehmen, ist dabei allerdings ein Messzeitraum von mindestens einem Jahr mit einer Datenverfügbarkeit von mindestens 80% vorgeschrieben. Kürzere Messungen - auch hier muss der Messzeitraum eine gewisse Jahresrepräsentativität aufweisen - sind nur zulässig in Kombination der Messergebnisse mit den Ertragswerten einer vorhandenen standortnahen Vergleichs-Windenergieanlage oder in Kombination mit den Messergebnissen eines Referenz-Messmastes. Da beides nicht zur Verfügung steht bzw. stehen soll, gehen wir folgerichtig davon aus, dass die RAG/montanWIND zur Erfassung der jahreszeitbedingten Schwankungen vorschriftsgemäß von Ende September 2015 bis Anfang Oktober 2016 messen wird. Ein kürzerer Messzeitraum wäre nicht aussagekräftig und entspräche zudem nicht den Richtlinen der TR6 des FGW.

 

Dass die LiDar-Messung genauere Ergebnisse bietet, als ein Windmessmast – so jedenfalls die vollmundige Aussage der RAG/montanWIND – würden wir zudem einmal bezweifeln. Die Geräte haben sich zwar in den letzten Jahren deutlich weiter entwickelt – dennoch hat die Wahl des Messstandortes bei Fernerkundungssystemen erheblichen Einfluss auf die Genauigkeit der Messergebnisse. Insbesondere im komplexen Gelände mit Wald, Hügeln, Tälern und Hindernissen, wie sie im Fröhner Wald auftreten, liefern die Anlagen nur bedingt verwertbare Ergebnisse. Es gibt zwar fehlerbegrenzende Vorschriften und Korrekturalgorithmen - dennoch ist dies alles mit Vorsicht zu genießen. Das Deutsche Windenergie-Institut DEWI sieht den Einsatz des LiDAR-Systems daher ebenfalls etwas differenzierter, als die gelegentlich etwas blauäugig wirkende RAG/montanWIND. Im DEWI Magazin No.46 - February 2015 heißt es: "Vor dem Hintergrund der damit verbundenen erhöhten Unsicherheiten und der noch geringen Erkenntnisdichte der verfügbaren Korrekturmechanismen ist nach Auffassung des DEWI die Ergänzung eines Fernerkundungssystemes mit einer Mastmessung im komplexen Gelände empfehlenswert."

 

<Informationen des DEWI zur TR6 Rev9 - Neue Anforderungen zur Erstellung von Energieertragsermittlungen>

 

<Informationen zur Windmessung mittels LiDAR>

Fragwürdiger Umgang des Regionalverbandes mit berechtigten Einwänden der Bürgerinnen und Bürger

 

19.08.2015

 

Die Beschlussvorlage des Regionalverbandes zur Abwägung der Stellungnahmen zum Planentwurf bzgl. der Teiländerung des Flächennutzungsplans "Windenergie" liegt vor und steht Ihnen nachfolgend zum Download bereit. Das Lesen der über 335 Seiten lohnt sich ...

 

Wir nehmen schon einmal das Ergebnis vorweg: es ist so, wie es von Anfang an zu erwarten war. Nahezu 100% aller Einwände der Bürgerinnen und Bürger wurden durch den Regionalverband mit nachfolgenden Beschlussvorschlägen abgewiegelt:

  • Der Anregung wird nicht gefolgt.
  • Die Belange finden auf der Planungsebene bereits angemessen Berücksichtigung. Konkrete Auswirkungen werden in den nachfolgenden Ebenen geprüft und auf diese abgeschichtet.
  • Den Bedenken wird nicht gefolgt. Den Belangen der Windenergie wird in diesem Fall Vorrang eingeräumt.
  • Die Äußerung wird zurückgewiesen.

Das Höchste der Gefühle, zu dem sich der Regionalverband in einigen wenigen Fällen durchringen konnte, war "einen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen" – freilich ohne der Auffassung zu sein, daraus auch nur ansatzweise irgendeine Aktivität ableiten zu müssen … Bei keinem einzigen der berechtigten und äußerst sachlich und fundiert vorgetragenen Einwände unzähliger Bürgerinnen und Bürger wurde seitens des Regionalverbandes eingelenkt oder gar ein eigener Planungsfehler erkannt, den es zu korrigieren gelten könnte.

 

Das ganze Verfahren der Bürgerbeteiligung verkommt somit zu einer einzigen traurigen Farce. Ob dies vom Gesetzgeber so gewollt sein kann, wagen wir einmal sehr zu bezweifeln. Immerhin bewahrt die Geltendmachung von Einwänden die Bürgerinnen und Bürger vor zukünftigen Rechtsverlusten, da eine spätere gerichtliche Wahrnehmung von Rechten hierdurch erleichtert bzw. sogar erst ermöglicht wird ...

 

Besonders lesenswert sind die Vorträge einiger ideologisch verblendeter Befürworter geringererer Abstände. Es werdem dabei immer wieder die gleichen falschen "Argumente" bemüht, denen eines gemeinsam ist: sie werden durch gebetsmühlenartiges Wiederholen nicht richtiger. Man hat offenbar immer noch nicht verstanden, dass keines der unzähligen Windräder in Deutschland auch nur ansatzweise eine messbare Auswirkung auf das Weltklima hat. Dass seitens der unmittelbaren Nutznießer (montanWIND und SaarForst ab Seite 300) bittere Krokodilstränen geweint werden ist verständlich - bezeichnenderweise werden hierfür aber ausschließlich wirtschaftliche Gründe benannt ... Entlarvend ist auch eine Eingabe eines führenden Mitglieds der Köllertaler Hobby-Energieerzeuger, der alle Kritiker der Windenergie im Fröhner Wald unverhohlen der "Atom- und Kohlelobby" zuordnet, ihnen "Verhinderungstaktik" mit "abgetakelten Argumenten" vorwirft und beleidigend als "verbohrte ewig gestrige" diffamiert, die die "Zukunft der Menschen aufs Spiel setzen". Hallo? Gehts noch? Wie passt das denn bitte zum eigenen nach außen wohlfeil zur Schau getragenen Anspruch, Windkraft im Fröhner Wald nur dann zu befürworten, wenn "die Belastungen für Natur und Mensch vertretbar sind"? Manchmal tritt halt die wahre Gesinnung mancher Zeitgenossen ans Tageslicht ...

20150812_Abwaegung_Offenlage.pdf
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Mehr Windräder möglich

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht vom 15.07.2015

 

15.07.2015

 

Der Fröhner Wald - für Mensch und Natur hat am 11.07.2015 nachfolgende Pressemitteilung an die Saarbrücker Zeitung übersendet. Die SZ nimmt das Thema auf und berichtet in seiner Ausgabe vom 15.07.2015 ausführlich.

 

Pressemitteilung des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.

 

Teiländerung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, 1. Änderung“ – Konzentrationszone Fröhner Wald

 

Abenteuerliche und ergebnisorientierte Planungsakrobatik im Fröhner Wald

 

Die flächige Sichtbarkeit der Windkraftanlagen im Fröhner Wald wird in der geänderten Planung völlig unverständlicherweise als nur noch durchschnittlich bewertet, obwohl die Originalsimulation des Regionalverbandes – aufgenommen in etwa 2-3 km Entfernung aus Ansicht der Holzer Jungenwaldstraße – eindringlich das Gegenteil beweist. Auch wird nun bereits von fünf möglichen Windrädern gesprochen und nicht mehr von „nur“ drei, wie man es der Öffentlichkeit noch immer zu verkaufen versucht. Den Vogel schießt der Regionalverband jedoch damit ab, dass er den Fröhner Wald – quasi über Nacht – zum windhöffigsten Gebiet des gesamten Regionalverbandes erklärt, obwohl diesem (absolut gesehen) unverändert eine lediglich geringe bis mittlere Eignung für Windkraft zugesprochen wird.

 

Für uns lässt dies alles nur eine Schlussfolgerung zu: Der Regionalverband möchte auf Biegen und Brechen Windräder im Fröhner Wald – möglichst viele und ohne Rücksicht auf Mensch und Natur. Um dieses Ziel zu erreichen, verschiebt man nahezu willkürlich Abstandsflächen zu Gebäuden, Straßen und Flüssen  und missinterpretiert den gestellten Planungsauftrag auf das Gründlichste. Die Aufgabe war es nämlich, ungeeignete Flächen auszuschließen und nicht, die am wenigsten ungeeignetsten Flächen auszuweisen. Dass die Universität Dortmund in ihrem Abschlussbericht dem Fröhner Wald von allen verbleibenden Konzentrationszonen das höchste Konfliktpotential bzgl. des Landschaftsbildes bescheinigt, übersieht man dabei schon einmal geflissentlich … Anderenorts – wie zum Beispiel in Merzig geht man mit der Natur und den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger deutlich behutsamer um: Hier hat gerade der Stadtrat mit Ratsmehrheit den Bau von Windkraftanlagen in Wäldern wirksam untersagt.

 

Der aktuelle Antrag der Gemeinde Heusweiler mit seiner Forderung nach einem Planungs- und Baustopp bis zur Vorlage der Ergebnisse einer auf neuesten Erkenntnissen basierenden Untersuchung über mögliche Gesundheitsgefahren, wurde in der Juni-Sitzung des Kooperationsrates abgewiesen – nachdem sich bereits vorher das Gesundheitsministerium für die Gesundheit der Menschen als nicht zuständig erklärte und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) damit beauftragte, eine Stellungnahme abzugeben. Dieses wiederum berief sich in seiner Stellungnahme genau auf die veralteten Richtlinien und Normen, die es gemäß Beschluss des Gemeinderates Heusweiler zu hinterfragen galt. Und stellte dabei sich selbst und dem Saarland ein Armutszeugnis aus: Man könne als kleines Bundesland, Forschungsergebnisse allenfalls eingeschränkt verfolgen und auswerten.

 

„Saarland. Großes entsteht immer im Kleinen“ – wir empfehlen dringend die Überarbeitung des saarländischen Marketing-Konzeptes …

1. Vorsitzender des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. wird VERNUNFTKRAFT-Kontaktperson für das Saarland

 

11.07.2015

 

Horst Siegwart, 1. Vorsitzender des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. ist VERNUNFTKRAFT-Kontaktperson für das Saarland.

 

VERNUNFTKRAFT ist die Bundesinitiative für vernünftige Energiepolitik mit Sitz in Berlin. VERNUNFTKRAFT setzt sich dafür ein, dass wissenschaftlich begründete, rationale Ansätze auf dem Gebiet der Energiepolitik wieder Geltung erlangen und das Wohl von Mensch und Natur in den Vordergrund rückt. Die Unterstützer und Akteure von VERNUNFTKRAFT sind politisch, weltanschaulich und religiös pluralistisch orientierte Bürger dieses Landes. Was sie vereint, ist die Hoffnung auf die menschliche Vernunft und der Wunsch, diese zu kräftigen. VERNUNFTKRAFT freut sich dabei über die Unterstützung und den Rat exzellenter Fachleute und verdienstvoller Mitglieder unserer Gesellschaft.

 

<zu den Unterstützern und Akteuren von VERNUNFTKRAFT>

Offenlegung der Teiländerung des Flächennutzungsplans des RV Saarbrücken "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, 1. Änderung"

 

02.07.2015


In der Zeit vom 22.06. bis zum 24.07.2015 erfolgt die öffentliche Auslegung des Planänderungsverfahrens Windkraft in Bezug auf die Erhöhung der Vorsorgeabstände auf 800 m. Die Planunterlagen können unter

 

www.regionalverband-saarbruecken.de/windkraftplanung

 

eingesehen werden. Alle Bürger haben innerhalb des genannten Zeitraums das Recht, Stellungnahmen mit Einwänden (auch online) abzugeben, die dann in die Planung eingestellt werden müssen. Sie sind zu richten an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst 60 Regionalentwicklung und Planung, Schlossplatz 1-15, 66119 Saarbrücken.

 

Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. hat bereits frühzeitig eine sehr umfangreiche Stellungnahme zusammen mit weiteren 123 unterzeichnenden Einzelpersonen abgegeben.

 

Auch haben wir für Sie selbstverständlich die Planänderungsunterlagen gesichtet – und sind dabei auf abenteuerliche Aussagen gestoßen:

 

  • Die flächige Sichtbarkeit der Anlagen im Fröhner Wald wird nun seitens des Regionalverbandes lediglich als durchschnittlich bewertet, obwohl die von eben diesem angefertigte und <hier> einsehbare Originalsimulation (Aufnahmeort Jungenwaldstraße in Holz) sehr eindrucksvoll das Gegenteil beweist.
  • Der Bebauungsdruck auf den Fröhner Wald wird sich – wie von uns vorhergesagt – durch die 800 m-Regelung massiv erhöhen, da anderenorts Flächen entfallen bzw. für eine Bebauung zu klein werden. Der Fröhner Wald soll somit zur Lösung aller "Windkraftprobleme" des RV Saarbrücken werden.
  • Entgegen der eigenen ursprünglichen Aussage spricht der RV nun auch bereits von bis zu 5 möglichen Windrädern im Fröhner Wald - und nicht mehr von "nur" 3 Anlagen, wie es in der Öffentlichkeit nach wie vor schön geredet wird.
  • Auch wird dem Fröhner Wald jetzt plötzlich die höchste Windhöffigkeit des gesamten Regionalverbandes zugesprochen – obwohl laut Gebietssteckbrief eine lediglich geringe bis mittlere Eignung für Windkraft besteht.
  • Im Abschlussbericht der Universität Dortmund hingegen wird dargelegt, dass die Konzentrationszone Fröhner Wald nach der (nun entfallenen) Konzentrationszone "Östlich Auenberg" in Kleinblittersdorf, das zweithöchste Konfliktpotential des gesamten Regionalverbandes in Bezug auf das Landschaftsbild aufweist.

 

Dies alles lässt für uns nur eine Schlussfolgerung zu: Offensichtlich sah es der Regionalverband nicht als seine vordringlichste Aufgabe an, ungeeignete Flächen auszuschließen, sondern sich vielmehr auf die Suche nach den am Wenigsten ungeeignetsten Flächen zu machen - und dies alles, um fragwürdigen politischen Zielvorstellungen zu genügen.


Wir lassen uns einmal überraschen, wie sich unsere Gemeinderäte in Heusweiler und Riegelsberg in Anbetracht dieser erdrückenden Paradoxa positionieren. Mit uns jedenfalls ist eine derartige "Planungsakrobatik" nicht zu machen. Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. wird sich mit aller Kraft und auch mit juristischer Unterstützung gegen diese "ergebnisorientierte" Planung einsetzen.

Keine Windräder auf dem Kleinblittersdorfer Auenberg und Ablehnung des Antrags der Gemeinde Heusweiler im Kooperationsrat

 

27.06.2015

 

Der Gemeinderat Kleinblittersdorf hat sich am 25.06.2015 für einen Mindestabstand von 800 m entschieden. Machen Heusweiler und Riegelsberg ja auch – mag jetzt der ein oder andere einwerfen ... Dennoch ist die Situation in Kleinblittersdorf grundlegend anders. Man hat sich hier nämlich nicht für die 800 m entschieden, um halbherzig und nahezu wirkungslos einen minimal größeren Bebauungsabstand zu generieren, sondern um Windräder in der Gemeinde sicher und zuverlässig dauerhaft auszuschließen - und dies obwohl aktuell durch den Regionalverband überhaupt keine Potentialflächen ausgewiesen sind! So formulierte Bernd Stopp (SPD): "Wenn wir mit den 800 m Abstand eher Windräder verhindern können als mit 650 m, sollten wir für 800 m stimmen. Wir haben eine Verpflichtung für die nächsten Generationen." Oder auch der Kleinblitterdorfer Ortsvorsteher Hans-Josef Bur (CDU): "Ich bin gewählt, um im Interesse der Bürger abzustimmen. Wir wollen keine Windräder."

 

Ein Lehrstück für unsere gutgläubigen Gemeinderäte aus Heusweiler und Riegelsberg – anderenorts ist man halt cleverer und weitsichtiger …

Wirksamer und konsequenter kann man seine Bürger nicht schützen ...

 

Im Kooperationsrat ist derweil am 26.06.2015 der auf dem Beschluss des Gemeinderates Heusweiler basierende Antrag nach einem Planungs- und Baustopp bis zur Vorlage eines auf neuesten Erkenntnissen basierenden Gutachtens zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit erwartungsgemäß "niedergebügelt" worden - mit der Argumentation, man wäre da ja überhaupt nicht in der Lage dazu und die Genehmigungsbehörde würde das ohnehin alles prüfen. Was diese in Wirklichkeit natürlich nicht macht - das LUA entscheidet ausschließlich auf der Basis der (noch) gültigen veralteten Rechtsnormen, ohne diese kritisch zu hinterfragen ...

 

Mit der Entscheidung von Kleinblitterdorf ist nunmehr die Mehrheit der Städte und Gemeinden im Regionalverband für einen Abstand von 800 m und nicht wie Saarbrücken und Püttlingen für 650 m.

 

Ob dies nun für die konkrete Situation im Fröhner Wald gut ist, wagen wir zu bezweifeln, da sich nun der Bebauungsdruck auf die großen verbleibenden Zonen - und die liegen alle (!) im Umfeld von Holz und vor allem auch Riegelsberg - deutlich erhöhen wird.  Über diese grundlegende Problematik haben wir bereits weit im Vorfeld der Entscheidungen aufmerksam gemacht.

 

Umso wichtiger für uns, unseren Weg mit aller Konsequenz weiter zu beschreiten. Neben der anstehenden Normenkontrollklage werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen, die dazu geeignet sind, den Bau der Windkraftanlagen im Fröhner Wald wirksam zu unterbinden.

 

<2015-06-25 SZ Ratsmehrheit sagt nein zu den Windrädern>

Sitzung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken

 

14.06.2015

 

Am 26.06.2014 findet um 14.00 Uhr im Saarbrücker Schloss eine Sitzung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken statt, in der die geplanten Windkraftanlagen im Fröhner Wald wiederum Thema sind (TOP 5+6). Es geht konkret um die Beschlusslage des Gemeinderates Heusweiler bzgl. der Forderung nach einem aktuellen (!) Gutachten zur gesundheilichen Unbedenklichkeit in Verbindung mit einem Planungs- und Baustopp bis zu dessen Vorlage sowie der Normenkontrollklage von Frau Andrea Fugger, der stellvertretenden Vorsitzenden des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. Die Sitzung ist öffentlich - bitte unterstützen Sie uns durch Ihre Anwesenheit.

Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. zu Besuch bei der Ministerpräsidentin des Saarlandes

 

07.06.2015

 

Am 06.06.2015 besuchte der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer in der Staatskanzlei.

 

Wir hatten die Gelegenheit, unsere Positionen zu den geplanten Windkraftanlagen im Fröhner Wald umfassend darzustellen und mit der Ministerpräsidentin zu diskutieren.

Uns erweckte sich dabei durchaus der Eindruck, dass unsere Argumente dazu beigetragen haben, die Ministerpräsidentin nachdenklich zu stimmen. Dies gilt insbesondere für die Forderung nach größeren Sicherheitsabständen im Hinblick auf die nicht abschließend geklärte Gesundheitsproblematik durch Schall und Infraschall.

 

Auch der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung vom 23.04.2015  seine Forderung nach einem auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Gutachten zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit noch einmal bekräftigt und die aktuell gültigen und veralteten Genehmigungs-Normen (TA Lärm aus 1998 etc.) in ihrer Anwendbarkeit auf Großanlagen der heutigen Bauart in Frage gestellt.

 

Wird den Bürgerinnen und Bürgern aus Holz und Riegelsberg der notwendige Gesundheitsschutz entgegen der heute bereits existierenden Erkenntnislage verweigert und stellt es sich im Nachhinein heraus, dass die Anlagen in derart unverantwortlicher Nähe zur Wohnbebauung gesundheitsgefährdend sind, so hat es letztendlich die Politik zu vertreten und zu erklären, warum man die Menschen wider besseren Wissens und unter Missachtung von Art. 2 Abs. 2 GG zu derartigen „Feldversuchen“ missbraucht hat.

 

Diesen Sachverhalt haben wir der Ministerpräsidentin unmissverständlich verdeutlicht.

 

Ebenso haben wir noch einmal unsere Kernforderung betont und dies ist die vollumfängliche Verhinderung der Windkraftanlagen im Fröhner Wald – eine Zustimmung zu einem „Windpark light“ in der Fröhn wird es von uns nicht geben.

 

Die Ministerpräsidentin hat uns zugesichert, sich über den Planungsstand zu informieren und auch die Erkenntnislage bezüglich der gesundheitlichen Zusammenhänge auf Bundesebene zu eruieren. Wir werden da bei Gelegenheit einmal nachfassen …

Zerstören, was es zu bewahren gilt

 

30.05.2015

 

In der SZ-Beilage „Köllertal – Ihr Magazin für die Region 01/2015“ wird unser örtlicher Premium-Wanderweg, der Frohn-Wald-Weg in all seiner Schönheit beschrieben.

 

Von malerischen Naturlandschaften, überwucherten Bunkeranlagen, märchenhaften Waldweihern, romantischen Bächen und Brunnen und verspielten Bachläufen ist die Rede. Ein Kleinod, auf dessen Besitz die Gemeinden Riegelsberg und Heusweiler eigentlich stolz sein sollten.

 

Anstelle dessen beabsichtigt man 50-70.000 qm dieses Naturparadieses zur Erstellung von bis zu 9 Windkraftanlagen (Endausbaustufe lt. Regionalverband) mit 200 m Bauhöhe zu roden. Dabei erklären uns dann noch die neuen grünen Industrie-Barone in völliger geistiger Umnachtung und im Brustton der Überzeugung, dass eine derartige Naturzerstörung zur Aufwertung der Landschaft und des Premium-Wanderweges führen wird. Da ist jede Therapie vergebens …

2015-05 SZ Frohn-Wald-Weg.pdf
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Gemeinderat Heusweiler bittet RAG/montanWIND und Land/SaarForst zum Rapport

 

28.05.2015

 

Am 25.05.2015 hat der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. in einem offenen Brief an Politik, Wirtschaft und Presse seinen Unmut über die beschämende Informations-Verweigerungstaktik der RAG/montanWIND kund getan. Eine Antwort auf Anfragen nach Typ und Standort der geplanten Anlagen sowie dem Zeitpunkt der Erstellung des zugesagten Windmessmastes zwecks Nachweis der Wirtschaftlichkeit des gesamten Unterfangens, wird der Öffentlichkeit bislang vehement verweigert. Den genauen Wortlaut unseres Schreibens finden Sie auf dieser Website unter dem genannten Datum (bitte einfach nach unten scrollen).

 

In seiner aktuellen Sitzung vom 28.05.2015 hat nun der Gemeinderat Heusweiler dieses Thema aufgenommen und sich mit der unschönen und bürgerunfreundlichen Informations-Praxis der RAG/montanWIND befasst.

 

Reiner Zimmer (SPD) thematisierte in deutlichen Worten die mangelhafte Informationspolitik des Unternehmens und stellte den Antrag, den Geschäftsführer Rudolf Krumm einzubestellen, damit dieser dem Rat und der Öffentlichkeit detailliert Rede und Antwort über den Stand der Planungen stehen kann. Reiner Zimmer bestand dabei ausdrücklich darauf, dass diese Befragung im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung zu erfolgen hat und nicht in irgendeinem heimeligen Ausschuss – wie von Bürgermeister Redelberger vorgeschlagen oder gar in einem nicht-öffentlichen Sitzungsteil. Chapeau, Herr Zimmer …

 

Oliver Luksic (FDP) beantragte zudem, zur Vervollständigung des Informationsbildes auch einen Vertreter des Landes/SaarForst zur besagten Sitzung einzuladen.

 

Der kombinierte Antrag von SPD und FDP wurde von allen Fraktionen einstimmig angenommen.

 

Dann lassen wir uns einmal überraschen, was die Projektverantwortlichen zu berichten haben und wie sie sich den kritischen Fragen stellen werden …

Sammelstellungnahme gegen FNP beim Regionalverband Saarbrücken eingereicht

 

27.05.2015

 

Der Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. reichte zusammen mit 123 weiteren Einzelpersonen eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – 1. Änderung“ Konzentrationszone Fröhner Wald /Kasberg (RbHw1) ein.

 

Mit dieser Stellungnahme werden Einwände gegen die Flächennutzungsplanung geltend gemacht, die der Regionalverband Saarbrücken nun in die Abwägung einstellen muss. Eine Empfangsbestätigung des Regionalverbandes liegt vor.

 

Den Wortlaut der Stellungnahme entnehmen Sie bitte nachfolgender pdf-Datei - die Namen der mit unterzeichnenden Personen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt.

RAG/montanWIND verweigert Offenlegung von Informationen zu den geplanten Windkraftanlagen im Fröhner Wald

 

25.05.2015

 

Leider zieht es die RAG/montanWIND momentan vor, der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorzuenthalten und geht in Sachen Informationspolitik auf Tauchstation. Oder wie anders sollen wir es verstehen, wenn auf unsere Anfragen trotz mehrfacher Erinnerungen keinerlei Reaktionen erfolgen.

 

Unsere Fragen zielten dabei auf Typ und Standort der geplanten Windkraftanlagen im Fröhner Wald - allesamt Informationen, die unzweifelhaft bereits vollumfänglich vorliegen und auf deren Kenntnis die Öffentlichkeit unserer Meinung nach einen Anspruch hat. Ebenso haben wir die RAG/montanWIND daran erinnert, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern aus Holz und Riegelsberg noch den Nachweis der Wirtschaftlichkeit des gesamten Unterfangens schuldig ist.

 

Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit immer wieder öffentlich betont, dass ein Genehmigungsantrag erst dann gestellt werden wird, wenn die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Betriebes unzweifelhaft nachgewiesen ist. Dazu wurde im Gemeinderat Riegelsberg eigens eine Genehmigung zur Erstellung eines Windmessmastes beschlossen - vor nunmehr über 8 Monaten, ohne dass sich seitdem irgendetwas in der Sache getan hätte. Wir erinnern in diesem Zusammenhang, dass mangelnde Windhöffigkeit ein hartes Tabukriterium der Windkraftplanung darstellt und dass derartige Messungen – wenn sie denn aussagekräftig sein sollen – über mindestens (!) 12 Monate zu erfolgen haben.

 

Aufgrund der bisherigen Untätigkeit des Unternehmens gehen wir davon aus, dass sich die RAG/montanWIND in ihren Planungen ausschließlich auf die Windpotenzialstudie des Saarlandes verlassen will, in der für den Fröhner Wald lediglich „geringe bis mittlere Eignung“ für Windkraft bescheinigt wird. Für ein verantwortlich agierendes Wirtschaftsunternehmen wäre es völlig undenkbar, Millionensummen auf der Basis einer motivgesteuerten Landesstudie mit derart unbefriedigendem Aussagegehalt zu investieren – und dies erst recht, wenn es bislang über keinerlei Erfahrung und Expertise in Sachen Windkraftinvestments besitzt. Kein Unternehmer der privaten Wirtschaft würde derart grob fahrlässig vorgehen – aber offensichtlich sind bei hochsubventionierten Unternehmen die elementarsten Gesetzmäßigkeiten verantwortlichen Wirtschaftens außer Kraft gesetzt. Vielleicht trägt man sich ja aber auch bereits mit dem Gedanken, Verträge bei zu geringen Erträgen zu Lasten des Landes und somit des Steuerzahlers nachzuverhandeln bzw. sieht das ganze Unterfangen ohnehin nur als Steuersparmodell an …

 

Für uns steht eines außer Frage: Wenn die seitens der RAG/montanWIND aktuell praktizierte Informations-Verweigerungstaktik der neue Stil des Umgangs mit uns darstellen soll, so wissen wir, wie wir damit umzugehen haben. Für das Unternehmen sollte es unmissverständlich klar sein, dass wir alle gebotenen Rechtsmittel ausnahmslos nutzen werden, um den Frevel an der Natur und den rund um den Fröhner Wald lebenden Menschen zu unterbinden.

Haus & Grund Riegelsberg e.V. wird Mitglied des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.

 

22.05.2015

 

Am 21.05.2015 erklärte Haus & Grund Riegelsberg e.V. den Beitritt zum Fröhner Wald für Mensch und Natur e.V. - eine entsprechende Ankündigung des Vereins finden Sie <hier>.

 

Wir freuen uns sehr über unser neues Mitglied, welches uns bereits seit der Bürgerbefragung in Riegelsberg tatkräftig und unterstützend zur Seite steht.

 

Haus & Grund Riegelsberg e.V. bietet seinen Mitgliedern umfassende Hilfe in allen Fragen des privaten Wohneigentums - in rechtlicher, steuerlicher, wirtschaftlicher und baulicher Hinsicht. Ebenso werden exklusiv für Mitglieder über die Kooperationspartner ÖRAG und Roland Versicherung Immobilien-Rechtsschutzversicherungen zu äußerst günstigen Tarifen angeboten.

 

Wir empfehlen allen Mitgliedern unseres Vereins, die über Immobilieneigentum verfügen, den Abschluss einer Mitgliedschaft bei Haus & Grund Riegelsberg e.V.

 

Zur Homepage von Haus & Grund Riegelsberg gelangen Sie <hier>.

Leserbriefe, Leserbriefe, Leserbriefe ...

 

09.05.2015

 

Nahezu alle (der wenigen) windkraftbefürwortenden Leserbriefe in der SZ der letzten Wochen haben zwei gemeinsame Fehler: sie leugnen in völlig oberflächlicher Betrachtung, dass es Gesundheitsgefährdungen durch Windkraft gibt und sie suggerieren, dass es möglich ist, Gesetze der Ökonomie und der Naturwissenschaften außer Kraft zu setzen. Dem ist aber nicht so. Der Energiemix aus Sonne und Wind steht aufgrund von Flaute, Nacht und Wolken im Jahresschnitt mit weniger als 15% der installierten Nennleistung zur Verfügung und das in der Regel zur Unzeit: zu wenig oder nahezu überhaupt keine Einspeisung, wenn Strom benötigt wird und zu viel , wenn er nicht benötigt wird. Das Stichwort hierzu lautet „fehlende Grundlastfähigkeit“ – der weitere Ausbau der Erneuerbaren wird diese Problematik noch verstärken. Geeignete Speicher, die dieses Manko ausgleichen könnten, wird es in absehbarer Zeit nicht geben. Um die Dimension zu verdeutlichen: zur vollständigen Pufferung des bundesdeutschen Strombedarfs für nur 7 Tage müsste die Zahl der in Deutschland vorhandenen Speicherseen (im Flächenverhältnis) von 40 auf etwa 5.000 erhöht werden. Völlig unmöglich! Andere (elektrochemische) Verfahren sind in den Kinderschuhen und würden zudem mit niedrigem Wirkungsgrad den Strompreis in astronomische Höhen treiben. Also müssen (!) im Hintergrund immer konventionelle Kraftwerke mit nahezu der gesamten Kapazität der Erneuerbaren zur Verfügung stehen – diese lassen sich aber nicht beliebig an- und abschalten. Nationale oder gar kommunale Klimaschutzziele? Lächerlich. Das Klima ist global und kennt keine Grenzen. Würde das gesamte Saarland heute von der Erdoberfläche verschwinden, so wäre dieser maximale Klimaschutzbeitrag alleine durch den Zuwachs (!) an CO2-Emission in China binnen weniger Tage vollständig kompensiert.

 

=> zum Vergrößern und lesen bitte einfach auf den Bildlauf klicken!

Beschlusslage des Gemeinderates Heusweiler vom 23.04.2015

 

07.05.2015

 

Vom Gemeinderat angenommene Beschlussvorlage der Verwaltung:

 

Der Regionalverband Saarbrücken als planende Behörde wird aufgefordert, eine auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauende Untersuchung, hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung für die Bürgerinnen und Bürger in Eiweiler und Holz, vornehmen zu lassen – gerade auch unter der Berücksichtigung der vorgesehenen Abstandsflächen zwischenden Windenergieanlagen und der am nächsten liegenden Wohnbebauung. Bis zum Vorliegen dieser wissenschaftlichen bestätigten Unbedenklichkeit sind die Planung sowie der Bau von Windkraftanlagen in den betroffenen Gebieten einzustellen. Eigentlich müsste dies für alle Gebiete im Saarland gelten. Nach durchgeführter Prüfung ist je nach Ergebnis eine Abstandsflächenkorrektur – allerdings nur bis zu einem Abstand von mindestens 800 m – der geplanten Anlagen zur Wohnbebauung vorzunehmen, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen.

 

Ergänzung durch CDU-Fraktion (Gerd Barthen):

 

Ferner missbilligt der Gemeinderat Heusweiler das bisherige Vorgehen des Regionalverbandes in Bezug auf die Behandlung des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.02.2015, wonach das geforderte "auf neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Gutachten" lediglich ein vollkommen veraltetes Schreiben vom 27.06.2014 des "Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz" zur Folge hatte. Dieses Vorgehen drückt nicht den Willen des Gemeinderates der Gemeinde Heusweiler aus, und ist als Missachtung des Bürgerwillens von Seiten des Regionalverbandes zu verstehen.

Allein schon die Formulierung in dem Schreiben des "LUA", "das Saarland als kleines Bundesland kann Forschungsergebnisse allenfalls eingeschränkt verfolgen" soll wohl darauf hindeuten, dass Bürger im Saarland und somit auch in Heusweiler mit Gesundheitsgefahren leben müssen, die in anderen Bundesländern von den Bürgern ferngehalten werden. Dies ist nicht hinnehmbar.

Auch die Bezugnahme auf eine Publikation des Bayrischen "Landesamt für Umwelt" aus dem Jahre 2013, ist unter dem Gesichtspunkt, dass Bayern durch die Einführung der 10 H-Regelung seine Bürger schützt, als längst überholt einzustufen. Der Gemeinderat Heusweiler sieht es als Pflicht des Regionalverbandes an, z.B. die Bedenken des Umweltbundesamtes, die in der "Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall" zum Ausdruck kommen, ernst zu nehmen und darauf zu reagieren.

 

Und damit unsere beiden Vertreter Redelberger & Hill nich noch einmal vor dem Kooperationsrat "ausbüxen" können, wurde seitens der SPD-Fraktion (Rainer Zimmer) beschlossen, dass der Gemeinderatsbeschluss (Verwaltung + Ergänzung durch CDU-Fraktion) auf die Tagesordnung der Juni-Sitzung des Kooperationsrates kommen solle. Wir sind da schon einmal gespannt ...

 

Der weiter reichende Antrag der FDP-Fraktion, der eine Ablehnung der Konzentrationszone vorsah, fand leider keine Zustimmung und wurde abgelehnt.

Antrag der FDP.pdf
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Mai-Wanderung des Fröhner Wald e.V. mit anschließendem gemütlichen Beisammensein im und um das IPA-Heim in Holz

 

01.05.2015

 

Leider hatte der Wettergott kein Einsehen und es regnete und regnete und regnete ...

Dennoch kamen über 80 unerschrockene Wandersmänner, Wandersfrauen und Wanderskinder und kämpften sich durch den von Andrea Fugger und Doris Luksic mit viel Mühe ausgewählten und vorbereitenden Parcours. Es stand eine leichtere und eine "hochalpine" Strecke zur Auswahl - und es wählten ALLE (wie sich das für Mitglieder unseres Vereins gehört ...) die schwierigere Strecke, die aufgrund des durchnässten Bodens noch etwas schwieriger geworden ist. Dennoch machte es allen viel Spaß, auf verschlungenen Wegen durch die Natur zu wandern und auch die anwesenden Kinder hatten sichtlich Ihre Freude. Andrea und Doris kommentierten unterwegs die geplanten Standorte der Windräder und hatten vorab mit einem Flatterband eine Fläche von 0,25 Hektar markiert - etwa einem Drittel bis einem Viertel der Fläche, die pro Windrad dauerhaft gerodet werden muss. Alle Teilnehmer waren in Anbetracht dieser schieren Dimension zutiefst erschüttert. Der Weg führte quer durch das Gebiet, in dem die als Naturdenkmal ausgewiesene Gesteinsformation des Holzer Konglomerates - teils verwunschen von Moos und Flechten überdeckt - an die Erdoberfläche tritt. Die Teilnehmer konnten sich über Totholzbestände und Bunkeranlagen informieren, die als Behausung für Fledermäuse dienen und sie konnten sich auch einen Eindruck machen über die heftigen Baumfällaktionen im Bereich der geplanten Windradflächen, die seitens des SaarForst als "normale" Waldbewirtschaftung verkauft werden ...

 

Nach etwa 1 1/2 Stunden Wanderung ging es erschöpft zurück zum IPA-Heim, wo bereits Hans-Werners Würstchenbude in qualmender Dienstbereitschaft war. Dazu gab es Getränke aller Art, Kaffee und Kuchen und viele interessante und gute Gespräche über Gott und die Welt und natürlich auch über die geplanten Windräder im Fröhner Wald. Alle anwesenden Personen unterzeichneten die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans, die wir in Kürze an den Regionalverband übersenden werden.

 

Alles in allem - trotz bescheidenem Wetter - eine gelungene Veranstaltung, die allen Teilnehmern und auch uns sehr viel Freude bereitet hat.

Bröckelt der 800-m-Konsens?

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht vom 29.04.2015

 

29.04.2015

 

Spätestens seit der Bürgerbefragung in Riegelsberg kennen wir Herrn Dr. Christmann (CDU) als anerkannten Spezialisten für Interpretationsakrobatik und nicht anders werten wir auch seine aktuelle Aussage, die dem Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. eine Mitschuld im Falle der Ablehnung der FNP-Änderung (von 650 auf 800 m Abstand zw. Konzentrationszone und Wohnbebauung) testiert. Der Sachverhalt stellt sich in Wahrheit allerdings etwas anders dar. Saarbrücken und Püttlingen votierten bereits sehr frühzeitig aufgrund eigener Windkraftpläne für die Beibehaltung von 650 m – beide Städte zusammen vereinen nahezu die Hälfte aller Stimmen im Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken, der über die Änderung entscheidet. Indifferent und „Zünglein an der Waage“ sind einige wenige von Windkraftplanungen verschonte Gemeinden, die den windkraftaffinen Kollegen nicht im Wege stehen wollen. Hierdurch könnte es in der Tat zu einer Pattsituation oder einer Ablehnung der FNP-Änderung im Kooperationsrat  kommen.

 

Wir haben als Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. bereits sehr frühzeitig erklärt, dass wir beide Abstandsszenarien (650 und 800 m) als völlig ungeeignet erachten, den Anwohnern von Windkraftanlagen einen hinreichenden Schutz vor Gesundheitsgefahren sicherzustellen. Hierzu wären zwingend Abstände gemäß der 10H-Regel (d.h. 2.000 m Abstand bei 200 m Anlagenhöhe) notwendig, die in zahlreichen Ländern bereits praktiziert wird. Der saarländische Landesgesetzgeber weigert sich jedoch, diese Regel nach dem Vorbild Bayerns einzuführen. Er stellt somit in rechtsstaatlich zweifelhafter Art und Weise den Wunsch, der Windkraft Raum zu gewähren, vor den ihm obliegenden verfassungsrechtlich verankerten Schutz der Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger.

 

Dass ausgerechnet ein Mediziner (Betriebsarzt zwar, aber immerhin …) den Nachweis von Gesundheitsgefahren durch Infraschall als unmögliche Beweisführung eines Nicht-Ereignisses wertet und die jährlichen 365 Tage x 24 Stunden-Dauerexposition durch Windkraftanlagen mit der temporären Nutzung eines Mobiltelefons vergleicht, betrachten wir gelinde gesagt als grenzwertig. Wir wollen das jetzt nicht weiter kommentieren - aber vielleicht wäre hier doch einmal der ein oder andere Fortbildungskurs dringend angeraten … Die Saarbrücker Zeitung gestatte uns eine Richtigstellung der gegen uns gerichteten Vorwürfe.

 

Aber es gibt neben der gesundheitlichen Problematik durchaus noch andere Gründe, die uns dazu bewegen einem Abstand von 800 m eher kritisch gegenüberzustehen: Da bei einem Abstand zwischen Konzentrationszone und Wohnbebauung von 800 m im Unterschied zur 650 m-Variante aus genehmigungsrechtlichen Gründen bis an den Außenbereich der Konzentrationszone gebaut werden kann, unterschieden sich die realisierbaren Abstände zwischen Windrad und Wohnbebauung bei beiden Varianten nur marginal. Zudem ist zu beachten, dass der Bebauungsdruck auf den Fröhner Wald bei 800 m Abstand extrem ansteigen wird, da andere Zonen im Regionalverband entweder wegfallen oder zu klein werden, um wirtschaftlich bebaut werden zu können. Das Maslaton-Gutachten selbst verweist auf diese Problematik – bei Realisierung der 800 m-Variante müssen alle verbleibenden Zonen maximal möglich bebaut werden und da ist der Fröhner Wald aufgrund seiner Größe an vorderster Stelle. Ein Abstand von 800 m wäre somit vordergründig nur im Hinblick auf die Gesamtzahl der möglichen Windräder relevant. Die offiziell propagierte Zahl von maximal 3-4 Anlagen bei 800 m ist in unseren Augen politisch gesteuert – anderenorts stehen deutlich mehr Anlagen auf Flächen, die nur einen Bruchteil der Fläche der Konzentrationszone Fröhner Wald aufweisen. Unseres Erachtens wird man hier – nachdem die ersten Anlagen stehen und das Gebiet als „vorbelastet“ gilt – sehr kreative Begründungen finden, warum man in den Fröhner Wald mehr Anlagen stellen oder gar den FNP erneut ändern muss.

Auftrag des Gemeinderates vergeigt?

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht vom 25.04.2015

 

25.04.2015

 

So titelt die SZ ihren Artikel über die Sitzung des Gemeinderates Heusweiler vom 23.04.2015. Wobei sich diese Frage eigentlich überhaupt nicht stellt, denn Redelberger und auch Hill haben den Auftrag des Gemeinderates vergeigt. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und behaupten, sie haben ihn mit Vorsatz vergeigt. Unseren Unmut darüber haben wir bereits am 05.04.2015 in einem offenen Brief an Redelberger & Co. zum Ausdruck gebracht – die SZ berichtete davon am 10.04.2015 ausführlich (bitte auf dieser Seite zum entsprechenden Datum scrollen).

 

Zum Thema: Der GR Heusweiler hatte seine Vertreter im Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken in persona BM Redelberger und Hans-Kurt Hill von den LINKEN damit beauftragt, einen Antrag gemäß GR-Beschluss vom 26.02.2015 zu stellen (wir berichteten). Redelberger hatte allerdings keine Lust, einen Antrag zu stellen und übermittelte lediglich den Beschluss des GR Heusweiler an den Regionalverband. Folge für die Kooperationsratssitzung vom 27.03.2015: Kein Antrag => keine Debatte => kein Beschluss in Richtung Gutachten und Baustopp …

 

Der Regionalverband wiederum hatte das Begehren des GR Heusweiler nach einem aktuellen Gesundheitsgutachten an das Gesundheitsministerium weitergeleitet – dieses (wir berichteten) mangels Zuständigkeit für die Gesundheit (unglaublich aber wahr!) an das Umweltministerium und dieses wiederum an das LUA, welches dann ein Uralt-Schreiben aus der untersten Schublade zückte und die Sache damit als erledigt betrachtete. Und das Gesundheitsministerium im Übrigen auch … Pikant dabei ist, dass der Regionalverband das Gesundheitsministerium bereits am 24.02.2015 angeschrieben hat - der Gemeinderatsbeschluss allerdings erst am 26.02.2015 gefasst wurde. Wenn es um die Realisierung von Windkraftanlagen geht, arbeiten unsere Verwaltungen als willige Erfüllungsgehilfen der Windkraft-Lobby offensichtlich wieselflink vorauseilend und mit hellseherischen Fähigkeiten. Honi soit qui mal y pense …

 

Nachdem die „Vorkommnisse der besonderen Art im Kooperationsrat“ zunächst und sehr zu unserer Verwunderung nicht auf der TO der GR-Sitzung vom 23.04.2015 erschienen sind, haben wir die beiden Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD angeschrieben, und einmal nachgefragt, ob es denn jetzt wieder Sache der Bürger sei, die skandalösen Vorkommnisse im Kooperationsrat in der Bürgerfragestunde der Gemeinderatssitzung zu thematisieren … Letztendlich hat dann die Verwaltung selbst das Thema nachträglich über eine Beschlussvorlage auf die TO gesetzt und Redelberger und Hill bekamen – wie im SZ-Artikel beschrieben – mächtig Prügel. Und dies völlig zu Recht. Oliver Luksic (FDP) war der Erste, der Redelberger Missachtung des Gemeinderates vorgeworfen hat und wir stimmen ihm hier uneingeschränkt zu. Auch Reiner Zimmer (SPD) hat auf eine bemerkenswert deutliche Art und Weise Redelberger in die Schranken verwiesen, der sich natürlich keinerlei Schuld bewusst war. Im Hinblick auf die überaus klare Sachlage ein grenzwertiges Verhalten, das keiner weiteren Kommentierung bedarf …

 

Zum neuen Beschluss des Gemeinderates kann man nun stehen, wie man will. Er fordert erneut ein aktuelles Gesundheitsgutachten, bis zu dessen Erstellung ein Planungs- und Baustopp erfolgen soll und missbilligt die Vorgehensweise des Regionalverbandes. Ebenso soll das Ganze auf die TO der Juni-Sitzung des Kooperationsrates. Faktisch wird aber auch mit dem neuen Beschluss für den wahrscheinlichen Fall, dass der zu stellende Antrag im Kooperationsrat abgelehnt wird, das Einvernehmen der Gemeinde hergestellt, dass Windräder in 800 m Entfernung gebaut werden dürfen … Da hätte man sicherlich auch etwas konsequenter herangehen können ...

Neue Gemeinderatsbeschlüsse vom 23.04.2015
2015-04-23 GR-Beschlüsse.pdf
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 500!

Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. begrüßt Frau Silke Roos-Schiffmann aus Holz als 500. Mitglied

 

18.04.2015

 

FW e.V.: Frau Roos-Schiffmann, was hat Sie denn veranlasst, unserem Verein beizutreten?

Frau Roos-Schiffmann: Ich habe mir das nicht leicht gemacht und wirklich lange und gründlich überlegt. Ich habe nichts gegen Windräder, aber man darf diese Anlagen nicht so nah an die Orte und die Häuser bauen, wie das in Holz geplant ist. Und ich bin auch dagegen, dass man Wälder abholzt - es gibt genug freie Flächen, um diese zu bauen.

 

FW e.V.: Was sind Ihre größten Bedenken?

Frau Roos-Schiffmann: Ich habe kürzlich anderenorts Windkraftanlagen aus über 2 Kilometern Entfernung gesehen, deren Geräusche deutlich zu hören waren. Da frage ich mich natürlich, wie das bei uns mit 650 Metern Entfernung werden soll. Je nach Windrichtung werden wir das im Wohngebiet Ochsenweide deutlich hören!

 

FW e.V.: Haben Sie schon einmal etwas vom nicht hörbaren Schall, dem Infraschall gehört?

Frau Roos-Schiffmann: Ich habe gehört, dass dieser Infraschall auf Dauer krank machen soll und dass dies im Ausland auch bereits bekannt und erforscht ist. Ich habe auch gehört, dass sich die deutsche Politik damit nicht befassen will – vermutlich bewusst, da man ansonsten ja keine Windräder mehr bauen könnte.

 

FW e.V.: Und wie finden Sie das?

Frau Roos-Schiffmann: Einfach nur unmöglich! Wie kann man in einem Rechtsstaat das Leben und die Gesundheit von Menschen dem Windkraftausbau unterordnen. Das ist mir unbegreiflich.

 

FW e.V.: Wie sehen Sie die Rolle der Politik?

Frau Roos-Schiffmann: Die sehen doch nur das Geld für ihre klammen Kassen. Die Bürger und die Zerstörung der Natur sind denen völlig gleichgültig. Das ist alles nur traurig. Aber irgendwann bekommen sie die Quittung. Ich habe gelesen, dass sich immer mehr Menschen – so wie ich – gegen diese Rücksichtslosigkeiten stellen.

 

FW e.V.: Frau Roos-Schiffmann, vielen Dank für das Gespräch.

Der Rotmilan fliegt wieder!

 

18.04.2015

 

Seit etwa vier Wochen werden über dem Fröhner Wald von verschiedenen Standorten aus wieder mehrere kreisende Rotmilane gesichtet - in einer Entfernung von wenigen hundert Metern zu den geplanten Windrad-Standorten. Die Beobachtungen wurden bereits an den Nabu und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) gemeldet. Aufgrund der Häufigkeit der Sichtung gehen wir davon aus, dass im Fröhner Wald mehrere Horste vorhanden sein müssen. Wir bitten unsere Mitglieder und Unterstützer, entsprechende Beobachtungen an uns zu melden.

Originalaufnahme über dem Fröhner Wald mit 600 mm Nikon-Zoom

Abenteuer Bürgerenergiegenossenschaft - ein Invest für starke Gemüter ...

 

14.04.2015

 

Im Hinblick auf die aktuellen Bestrebungen - die SZ berichtete am 14.04.2015 - zur Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) im Köllertal erlauben wir uns einige Hinweise auf die Risiken derartiger Konstrukte.

 

Ob dies nun eine Anlage für Oma Käthe´s hart erarbeitete Rente oder den Familienvater ist, der seine Altersversorgung und die Ausbildung seiner Kinder sichern möchte, muss jeder für sich selbst in einer eigenen Risikobewertung entscheiden ...

 

Bezeichnend ist im Falle der (geplanten) BEG Köllertal, dass nach eigener Aussage "mit einer Rendite erst dann gerechnet werden kann, wenn zum Beispiel noch zwei ähnliche Projekte folgen - die Solaranlage auf der Kita Bengesen könne nur das Startprojekt sein." Wie hoch die Rendite sein kann oder sein wird - davon ist nicht die Rede ...

 

Wir verkneifen und jetzt hierzu einmal jegliche Kommentierung ... ;-)

 

In den Risikobelehrungen einer namhaften BEG heißt es u.a.:

 

Risiken aus Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist abhängig von der durch die Anlagen erzeugten und vom Energieversorger tatsächlich abgenommenen elektrischen Strommenge. Diese wird wiederum u. a. durch die Sonneneinstrahlung, Windverhältnisse, Umwelteinflüsse und der technischen Leistungsfähigkeit der Anlagen beeinflusst. Die technische Leistungsfähigkeit nimmt mit zunehmender Lebensdauer ab. Es besteht das Risiko, dass der tatsächliche Energieertrag unter den prognostizierten Erwartungen liegt oder, dass die Strommenge aufgrund technischer Probleme nicht abgenommen werden kann. Dies kann mit negativen Folgen auf das wirtschaftliche Ergebnis und damit auf die Auszahlungen an die Anleger verbunden sein.

 

Kosten und Mängel der Anlagen

Generell kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in der Prognoserechnung angesetzten Kosten überschritten werden: Mindestnutzungsentgelt zwischen Grundstückseigentümer und BEG ist unabhängig von der Einspeisevergütung zu zahlen. Es besteht das Risiko, dass Kosten auftreten, die in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt wurden. Es besteht das Risiko, dass die Anlagen verdeckte Mängel aufweisen. Sollten die Mängel erst nach den vereinbarten Verjährungsfristen erkannt werden oder der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllen, muss die Beseitigung der Mängel von der BEG getragen werden. Die genannten Kosten und Mängel können mit negativen Folgen auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung und damit auf die Auszahlungen an die Anleger verbunden sein.

 

Rechtliche Risiken

Es besteht das Risiko, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland ändern, z. B. Änderung oder Aufhebung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Künftige Gesetzesänderungen sowie geänderte Auffassungen der Verwaltung und der Gerichte können die angenommenen Ergebnisse der BEG entscheidend beeinflussen. Dies kann zu geringeren als den geplanten oder zu ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.

 

Betriebs- und Objektrisiken

Es besteht das Risiko von Schäden an den Anlagen bis hin zum Totalverlust bzw. das Risiko von Schäden die durch den Betrieb der Anlagen gegenüber Dritten entstehen können. In diesem Zusammenhang ist auf das Risiko hinzuweisen, dass der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht oder nicht vollständig durch eine Versicherung gedeckt ist. Hierdurch kann es zu einer Überschuldung und/oder Insolvenz der BEG kommen, die zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage der Anleger führen würde.

 

Risiken aus Versicherung

Es besteht das Risiko, dass im Schadensfall die Versicherungsgesellschaften ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen oder dass einzelne Risiken nicht versicherbar oder ausdrücklich ausgeschlossen sind. In diesem Fall wären sämtliche mit einem Schadensfall verbundenen Kosten ganz oder teilweise von der BEG zu tragen und könnten den wirtschaftlichen Verlauf gefährden. Darüber hinaus kann das Auftreten von Versicherungsfällen zu höheren Versicherungsprämien oder zur Kündigung des Vertrages durch die Versicherungsgesellschaft führen. Es besteht das Risiko, dass die neue Versicherung zu schlechteren Bedingungen abgeschlossen werden muss bzw. dass keine neue Versicherungsgesellschaft gefunden werden kann. Dies kann zu geringeren oder zu ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen.

 

Finanzierungs- und Zinsrisiken

Der Erwerb der Anlagen durch die BEG wird neben Bürgerbeteiligungen ggfls. mit Fremdmitteln durch Bankdarlehen finanziert. Als Sicherheit dienen in erster Linie die Anlagen, darüber hinaus auch Guthaben und Einnahmen der BEG. Wird die Tilgung oder Zinszahlung nicht, nicht in der vereinbarten Höhe oder nicht rechtzeitig erbracht, besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank die Sicherheiten verwertet. Es besteht in diesem Fall das Risiko, dass kein angemessener Kaufpreis erzielt werden kann. Weitere Risiken für die BEG bestehen, wenn bei Auszahlung und während der Laufzeit des Darlehen höhere Sollzinsen anfallen als erwartet oder aufgrund von Abweichungen des Liquiditätsbestandes niedrigere Zinserträge auftreten. Hieraus ergeben sich negative Folgen für das wirtschaftliche Ergebnis der BEG und damit für die Auszahlungen an die Anleger.

 

Steuerliche Risiken

Ein allgemeines steuerliches Risiko besteht hinsichtlich Gesetzesänderungen, künftiger Änderungen in der Auffassung der Finanzverwaltung und/oder der Rechtsprechung. Es besteht das Risiko, dass sich zukünftige Änderungen auch auf die steuerlichen Rahmenbedingungen der Beteiligung negativ auswirken.

 

Risiken aus der Besteuerung der Einkünfte auf der Ebene der Anleger

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab.

2015-04-14 SZ BEG Köllertal.pdf
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Selbst der Anlegerbeirat des BWE (Bundesverband Windenergie e.V.) - also des obersten Lobbyisten der Branche - veröffentlicht einen Report über die Wirtschaftlichkeit von Bürgerwindparks, die verheerender nicht sein kann ...

Leserbriefe in der SZ vom 13.04.2015

 

Kommentar zum SZ-Leserbrief "Das weitaus bessere Übel" (??)

 

13.04.2015

 

Insofern sich der Leserbrief auf unseren Verein beziehen sollte, so können wir versichern, dass unsere Kraftanstrengungen gegen den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ausschließlich aus rationalen Gründen und nicht aus Unwissenheit erfolgen … Auch konnten wir bislang auf unserem Vereinskonto keinerlei Zahlungseingänge der Atom-, Gas- und Kohlelobby verbuchen …

 

Dies jedenfalls mutmaßt Herr Jörg Stephan aus Kutzhof in abstrusen Verschwörungstheorien in seinem Leserbrief. Interessant dabei ist allerdings, dass besagter Herr Stephan gleichzeitig auch Mitglied des Vorstandes des Fördervereines Energieversorgung Köllertal e.V. (FEKEV) ist. Er ist über die in Gründung befindliche BEG Köllertal unmittelbarer Nutznießer der geplanten Windkraftanlagen im Fröhner Wald und somit Partei, was mit einer objektiven Betrachtungsweise unvereinbar ist.

 

Wir finden es grundsätzlich nicht in Ordnung, wenn Interessensvertreter einer Organisation meinen, sich hinter dem Deckmäntelchen einer Einzelperson verstecken zu müssen – dies ist eine sehr fragwürdige Vorgehensweise, die von unserer Seite strikt abgelehnt und auch nicht praktiziert wird.

 

Aber nun zum Inhalt und zur Klarstellung, wer denn hier das Attribut der Unwissenheit für sich beanspruchen darf:

 

Keine einzige deutsche Windmühle wird es jemals verhindern können, dass alleine in Frankreich 58 Reaktoren incl. Cattenom dauerhaft am Netz bleiben werden. Unsere französischen Nachbarn, deren nahezu gesamte Energieversorgung auf Atomstrom basiert, werden sich von uns mit Sicherheit nicht zur Abschaltung überreden lassen. Auch der Einsatz von Kohlekraftwerken wird dauerhaft nicht vermeidbar sein – insbesondere dann nicht, wenn in unserem Lande alle Atomkraftwerke in den nächsten Jahren abgeschaltet werden. Der grüne Flatterstrom ist mangels geeigneter Speicher auch nicht im Ansatz grundlastfähig – er wird entweder am Bedarf vorbei oder überhaupt nicht produziert – es müssen daher stets konventionelle Kraftwerke mit nahezu der Gesamtkapazität der Erneuerbaren Einspeiseleistung im Hintergrund zur Verfügung stehen. Wenn wir neben dem nationalen Atomausstieg nun auch noch zusätzlich auf fossile Kraftwerke verzichten wollen, so muss man dann auch so ehrlich sein, zu sagen, dass nur noch der Import von Kohle- und Atomstrom aus dem europäischen Ausland verbleibt – was im Übrigen de facto bereits stattfindet. Insbesondere im Osten haben unsere Nachbarn für sich bereits das Geschäftsmodell "German Energiewende" entdeckt und bauen derzeit in Polen, Rumänien, Bulgarien und Tschechien 15 neue Atomkraftwerke, deren Einspeisung in das deutsche Netz aus EU-rechtlichen Gründen nicht unterbunden werden darf.

 

Ist das der Atomausstieg, den wir uns alle wünschen? Wohl kaum ...

 

Nüchtern gesehen: Wer den zweiten Schritt vor dem ersten macht, kommt zwangsläufig ins Stolpern … Das Problemfeld der Energiewende ist nicht die Energieerzeugung selbst - hier gibt es umweltverträgliche Möglichkeiten zuhauf, sondern die fehlende Technik ihrer Speicherung und hier werden wir auch in den nächsten 10-20 Jahren keine größeren Fortschritte machen können. Pumpspeicherkraftwerke könnten im Komplettausbau gerade einmal 0,15 TWh Speicherkapazität bereit stellen – benötigt würden aber zur Glättung Speicher von bis zu 100 TWh. Dies wäre letztendlich nur auf chemischem oder elektrochemischem Wege machbar – die aktuell vorhandenen und bekannten Technologien würden dann allerdings den Strompreis auf völlig aberwitzige 1-2 EUR/kWh explodieren lassen (=> siehe hierzu auch den Artikel <Hintergründe zur Energiewende - Batterien ohne Power>).

 

Bis es hier (wenn überhaupt) eine auch nur ansatzweise vernünftige Problemlösung geben wird, sind die aktuell gebauten Windenergieanlagen allerdings bereits Industrieschrott ...

2015-04-13 SZ Leserbriefe.pdf
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Berichtserstattung der Saarbrücker Zeitung zum offenen Brief des Fröhner Wald e.V. an Bürgermeister Redelberger

 

10.04.2015

 

In Anbetracht der skandalösen Vorgänge in der Sitzung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken vom 27.03.2015 haben wir unseren Protest mittels eines offenen Briefes an Bürgermeitser Redelberger zum Ausdruck gebracht. Die SZ berichtete am 10.04.2015 ausführlich über den Sachverhalt.

Offener Brief des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. an Bürgermeister Redelberger
Offener Brief an den Bürgermeister der G[...]
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Verein will Windpark Fröhn mit Klage stoppen

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht vom 02.04.2015

 

02.04.2015

 

SZ-Redakteur Michael Emmerich berichtet in seinem Artikel von der anstehenden Normenkontrollklage des Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. gegen den "Teilflächennutzungsplan Windenergie Fröhner Wald/Kasberg (RbHw1)".

 

Ergänzend möchten wir zum Artikel der SZ bemerken, dass Windräder nicht nur "im Köllertal für stürmische Debatten" sorgen, sondern dass sich bundesweit inzwischen mehr als 500 (!!) Initiativen und Vereine gegründet haben, deren Mitglieder sich mit außergewöhnlichem und selbstlosem  Engagement gegen die rücksichtslosen und von Geldgier und Inkompetenz getriebenen Windkraft-Planungen zur Wehr setzen.

 

Den Ausführungen des AfD Riegelsberg können wir zudem nur zustimmen: Windkraftanlagen im Fröhner Wald sind sinnloser Aktionismus und machen in Sachen Klimaschutz in Anbetracht der mit ihnen verbundenen Zerstörung eines intakten Waldes überhaupt keinen Sinn. Diese Position vertreten im Riegelsberger Gemeinderat im Übrigen neben der AfD auch die Parteien FDP und DIE LINKE. Wenn Bürgermeister Häusle offen und immer wieder davon spricht, dass die geplanten Windkraftanlagen eine "erhebliche Verbesserung" der Riegelsberger Klimaschutz-Bilanz mit sich bringen würden, dann muss man ihm leider konstatieren, dass er von der Materie nicht den blassesten Schimmer hat. Derartige Aussagen sind Aktionismus und Leute-Verdummung in Reinkultur ...

 

Interessant ist auch immer wieder, wie die montanWIND GmbH den Bürgern die Maßnahme mit einer "Bürgerbeteiligung" schmackhaft machen will und zu diesem Zweck mit einer Rendite von angeblich 2-2,5% wirbt. Vor wenigen Monaten noch hat REPORT Mainz offen gelegt, dass bundesweit nahezu alle Onshore-Anlagen dauerhaft rote Zahlen schreiben. Bei einem gut gemanagten Windpark der völlig windkraftunerfahrenen montanWIND GmbH wird das vermutlich aber völlig anders sein … Dazu will man ja zusammen mit den ebenso völlig windkraftunerfahrenen Energie-Sportsfreunden aus dem Köllertal eigens eine BEG Köllertal gründen. Eine "Statthalter-Kooperationsvereinbarung" mit der BEG Hochwald, in die dann nach deren Gründung die BEG Köllertal eintreten soll, wurde bereits mit der Gemeinde Riegelsberg und der montanWIND GmbH geschlossen.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Blick auf die Homepage besagter BEG Hochwald. Dort heißt es unter "Chancen und Risiken": "Alle Angaben und Entwicklungsprognosen (...) beruhen auf dem aktuellen Stand der Erkenntnisse und der geltenden Gesetze. Eine Haftung für die tatsächlichen Entwicklungen und eine Garantie für die Ertragsprognosen können nicht übernommen werden. Beim Eintritt in die Genossenschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann bis zum Totalverlust der Geschäftsguthaben führen. Solche ungünstigen Entwicklungen können (...) eintreten, wenn (…) Winderträge geringer, als erwartet ausfallen (Anmerkung: der Fröhner Wald ist nach eigener Aussage des Regionalverbandes für WEA lediglich gering bis mittel geeignet) (…) unvorhersehbare Betriebskosten, Reparaturkosten und Versicherungen deutlich über dem Planansatz liegen, die tatsächliche Nutzungsdauer der Anlagen oder einzelner Anlagenteile deutlich geringer sind (Anmerkung: bei den aktuellen über 200 m hohen Anlagen bestehen diesbezüglich so gut wie keine Erfahrungen), als nach den üblichen Annahmen vorhersehbar, nicht versicherte oder nicht versicherbare Schäden an Anlagen eintreten, gesetzliche Rahmenbedingungen geändert werden und diese Änderungen sich negativ auf die Rentabilität auswirken."

 

Ob unter dem Risiko eines möglichen Kapital-Totalverlustes jemand ernsthaft bereit ist, beispielsweise hart ersparte 10.000 Euro zu investieren, um dann ohne jegliche Garantie, die Chance einer monatlichen Rendite von 16 Euro zu bekommen, mag jeder für sich selbst beantworten ... Mit Einlagensicherungsfonds besicherte mehrjährige Festgeldanlagen bringen nahezu das gleiche Ergebnis und das garantiert und völlig risikofrei. Unsere Wahl würde hier feststehen ...

Windkraftplanung im Kooperationsrat – der Tragödie nächster Akt …

 

28.03.2015

 

Am Nachmittag des 27.03.2015 wurde im Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken, dessen Teilnehmer sich nach unserem Eindruck gedanklich bereits größtenteils im Wochenende befanden, die Änderung und Auslegung des Teilflächennutzungsplans Windenergie beschlossen. Ob es aber letztendlich zur Realisierung des von 650 m auf 800 m geänderten Bebauungsabstandes kommen wird, bleibt mehr als fraglich, da sich die Städte Saarbrücken und Püttlingen mit insgesamt 12 von 28 Stimmen bereits auf 650 m festgelegt haben. Da einige Gemeinden aufgrund eigenener Unbetroffenheit den Abstandsregelungen eher indifferent begegnen, deutet sich hieraus möglicherweise eine Patt-Situation an.

 

Viel interessanter war bei der Veranstaltung aber die Frage, wie der Regionalverband dem Beschluss des Gemeinderates Heusweiler begegnen wird und insbesondere auch, wie sich die windkraftaffinen Vertreter unserer Gemeinde Heusweiler – in persona Bürgermeister Redelberger und Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) – positionieren werden.

 

Wir nehmen es schon mal vorweg: ein Trauerspiel von A bis Z …

 

Der Regionalverband Saarbrücken hat die Forderung des Gemeinderates Heusweiler nach einem auf neuesten Erkenntnissen basierenden Gesundheitsgutachtens an das Gesundheitsministerium übermittelt – also an die Behörde, die für den Gesundheitsschutz des Menschen auch zuständig ist. Gesundheitsministerin Bachmann fand aber nicht, dass sie für die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zuständig sei und leitete das Begehren des Gemeinderates Heusweiler an das Umweltministerium weiter und dieses wiederum an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) - also an die Behörde, die im Falle eines eventuelles Windkraft-Genehmigungsverfahrens aktiv werden wird. Das LUA wiederum urteilt strikt nach den gültigen Gesetzen und Normen, d.h. BImschG, TA Lärm, DIN 45680 etc. pp. und beruft sich auf Studien, die den Infraschall unter der  Wahrnehmungsschwelle als unbedenklich erachten. Übersehen wurde dabei, dass es durchaus und zunehmend auch Studien gibt, die überaus deutlich eine Wirkungsschwelle unterhalb der Wahrnehmungsschwelle definieren und dass es bei der Forderung des Gemeinderates Heusweiler im Übrigen genau darum ging, die vom LUA benutzten Uralt-Normen kritisch zu hinterfragen.

 

Wir haben diesbezüglich bereits am 15.03.2015 ein (bislang unbeantwortetes) Schreiben an die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, gesendet, welches wir Ihnen, unseren Lesern, am Ende dieses Beitrags zum Download offenlegen.

 

Also kurzum zur Kooperationsratssitzung: Kein neues Gutachten – dies wird vom LUA als nicht notwendig erachtet – und auch kein Planungsstopp, da ja angeblich nichts zu klären wäre ...

 

Und wie reagierten die beiden Vertreter unseres Gemeinderates, Bürgermeister Redelberger und Hans-Kurt Hill? Sie reagierten überhaupt nicht! Sie hörten sich das von Dr. Uhrhan Vorgetragene entspannt zurück gelehnt an und erachteten es nicht einmal als notwendig, auch nur eine einzige kritische Bemerkung oder gar Protest in Anbetracht dieser schallenden Saarbrücker Ohrfeige gegen ihren Souverän, den eigenen Rat in Heusweiler, dessen Meinung sie zu vertreten hatten, zu artikulieren.

 

Wer Bürgermeister Redelberger noch wenige Wochen vorher in seinem heldenmutigen Kampf im Sinner der Heusweiler Interessen gegen einen kleinen Discounter auf der Göttelborner Höhe erlebt hat, konnte sich nur wundern.

Schade Herr Redelberger - wieder eine Chance verpasst, sich den Respekt und die Achtung Ihrer Bürgerinnen und Bürger aus Holz und Eiweiler zu verdienen …

 

Sobald uns die genaue Positionierung des LUA im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorliegt, werden wir uns mit einer scharfen Protestnote an alle Verantwortlichen wenden.

 

Interessant wird es jetzt auch sein, wie sich nun die Parteien des Heusweiler Gemeinderates positionieren werden. "Ei gudd, ma hanns hald mo versuchd - es iss hald nix draus worr" kann jetzt definitiv nicht die Devise sein …

 

Liebe Gemeinderäte von CDU und SPD: Die Bürgerinnen und Bürger aus Holz und Eiweiler erwarten jetzt von Ihnen ein energisches und zielgerichtetes Vorgehen gegen diesen Affront seitens der  Saarbrücker Ministerien.

Anschreiben an die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret Kramp-Karrenbauer
Anschreiben AKK.pdf
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SZ-Pressebericht vom 31.03.2015
2015-03-31 SZ Mindestabstand für Windräd[...]
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Offener Brief an Herrn Rudolf Krumm, Repräsentant der RAG/montanWIND

 

28.02.2015

 

Nachfolgendes Schreiben haben wir am 28.02.2015 per Mail an Herrn Rudolf Krumm übersendet:

 

Sehr geehrter Herr Krumm,

 

wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, wurden am 26.02.2015 im Gemeinderat Heusweiler Anträge der Fraktionen CDU, SPD und FDP eingebracht, die die geplanten Windkraftanlagen im Fröhner Wald betreffen. Die genannten Parteien lehnen den Windpark Fröhn entweder vollumfänglich ab oder haben zumindest erhebliche und ernstzunehmende Bedenken bezüglich eines unzureichenden Gesundheitsschutzes im Hinblick auf die Anwendung nicht mehr sachgerechter Normen innerhalb des Genehmigungsverfahrens und der kritikwürdigen Ausschreibungspraxis von Windvorranggebieten innerhalb des Saarlandes. Des Weiteren wird bei dem Projekt Fröhner Wald ein äußerst schlechtes Verhältnis zwischen Beeinträchtigungen (Gesundheit, Natur, Landschaftsbild, …) und energetischem Nutzen bemängelt. Hierüber geben die Unterlagen des Regionalverbandes (Gebietssteckbrief etc. pp.) hinreichend Aufschluss. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU und SPD wurde letztendlich beschlossen und steht Ihnen als Dateianlage zur Verfügung.

 

Herr Krumm, Sie sagten in der Vergangenheit wiederholt und auch öffentlich, dass Sie diese Projekte gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger nicht bauen würden. Sie haben nun in 2014 den Willen der Riegelsberger Bürgerinnen und Bürger vernommen, die sich auf demokratischem Wege klar positioniert haben. Sie haben sich dabei ausdrücklich nicht für den Bau von 3 Windrädern positioniert, wie es in seltsamer Verdrehung von Tatsachen der Öffentlichkeit immer wieder gerne verkauft wird – sie haben sich gegen den Bau jeglicher Windräder positioniert. Nun kennen Sie auch den Willen der Bürgerinnen und Bürger aus Heusweiler über ihren demokratisch legitimierten Gemeinderat. Wohlgemerkt aller Heusweiler Bürgerinnen und Bürger und nicht nur derjenigen, die innerhalb des direkt betroffenen Ortsteils Holz ansässig sind. Wir möchten Sie daher bitten: Stehen Sie zu Ihrem Wort und respektieren Sie, dass das von Ihnen geplante Projekt im Fröhner Wald von der Bevölkerung in Riegelsberg und in Holz nicht gewünscht ist und Sie dauerhaft keinerlei Akzeptanz erzielen werden. Bitte bemühen Sie auch nicht wieder die altbekannten Akzeptanzwerte von Personenkreisen, die in ihrer Umgebung die Auswirkungen von Windkraftanlagen noch niemals erlebt haben – derartige zielorientierte und somit fragwürdige „Studien“ stehen diametral zu den Erfahrungen, die wir in unseren täglichen Gesprächen vor Ort erleben.

 

Nehmen Sie in konsequenter Anerkennung dieser Position von besagtem Projekt Abstand. Und zeigen Sie, dass die RAG/montanWIND ein Unternehmen ist, bei dem sich die Bevölkerung auf die Aussage von Repräsentanten verlassen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V.

 

Horst Siegwart

Vorstand

Gemeinderat Heusweiler entscheidet über die Anträge der Fraktionen CDU, SPD und FDP in Bezug auf Windräder im Fröhner Wald und in Eiweiler

 

27.02.2015

 

Am 26.02.2015 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Heusweiler statt, in der auch die geplanten Windräder im Fröhner Wald und in Eiweiler auf der Tagesordnung standen.

 

Die Sitzung begann mit einem sehr interessanten Vortrag des Landesbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes, Herrn Dr. Willimzik, über das Projekt „Naturnahes Köllertal“, dessen Inhalte wir ausdrücklich begrüßen. Weniger begrüßen wir allerdings die Tatsache, dass nach dem Vortrag, in dem es auch sehr ausführlich über die herausragende Bedeutung von Naturlandschaften und des Waldes ging, sich nahezu alle umfangreich angereisten "Naturaktivisten" fluchtartig aus dem Staub machten, obwohl sie wussten, dass in Folge das größte Naturzerstörungsprojekt des Köllertales auf der Tagesordnung stand. Wer diese Situation vor Ort erlebt hat, der konnte dieser Interessenslosigkeit nur fassungslos zusehen …

 

Zum geplanten Windpark Fröhn stellte zunächst die FDP-Fraktion ihren Antrag. Oliver Luksic begründete dabei dezidiert, warum die FDP den Bau der Windräder im Fröhner Wald ablehnt. Verbunden war diese Ablehnung zudem mit der Aufforderung an die Landesregierung, von dem Projekt Fröhn Abstand zu nehmen. Alles in allem eine schlüssige und konsequente Argumentation, die unsere uneingeschränkte Zustimmung fand. Erwartungsgemäß wurde dieser Antrag jedoch von den großen Fraktionen CDU und SPD (sowie LINKEN und NÖL) als angeblich "nicht zielführend" abgelehnt.

 

Es folgte der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU und SPD, der abgeschwächt die Aufforderung an den Regionalverband enthält, eine auf den neuesten Erkenntnissen basierende Untersuchung hinsichtlich der von Windrädern ausgehenden Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger in Holz und Eiweiler zu veranlassen. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse soll ein Planungs- und Baustopp ausgesprochen werden. Ebenso wird bemängelt, dass das Verhältnis von Schaden und Nutzen bei beiden Projekten denkbar schlecht ist. Das Land wird dazu aufgefordert, im Hinblick auf den Gesundheitsschutz einheitliche Abstände für alle Saarländer vorzugeben. Gerd Barthen von der CDU-Fraktion stellte in einer sehr mutigen Rede, die in ihrer Argumentation weit über den Inhalt des Antrages hinaus ging, seine Sicht der Dinge dar und ließ dabei wirklich nichts aus: von der unsäglichen Naturzerstörung, über das Versprechen der RAG, nichts gegen die Bevölkerung entscheiden zu wollen, bis hin zur desolaten Genehmigungspraxis über völlig veraltete und überholungsbedürftige Normen. Reiner Zimmer von der SPD-Fraktion vervollständigte diese Ausführungen. Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der beiden großen Fraktionen sowie der NÖL und GRÜNEN angenommen.

 

Überaus unangenehm fiel einmal mehr Hans-Kurt Hill, Fraktionsvorsitzender der LINKEN und heißer Windkraftbefürworter auf. Wie sich ein nahezu bedeutungsloser "5%-Kandidat" in einem Gemeinderat in einer derart arroganten und selbstgefälligen Art und Weise permanent in den Vordergrund spielen kann, ist unerträglich. Seine Argumentation, er könne dem CDU-SPD-Antrag nicht zustimmen, da dieser bis zum Vorliegen einer gesundheitlichen Unbedenklichkeitserklärung einen Baustopp vorsähe, lässt schon sehr tief blicken und bedarf keiner weiteren Kommentierung in Bezug auf die hinter dieser Aussage stehenden taktischen Überlegungen. Den Fraktionen warf er zudem vor, sie würden vor den Aktivitäten des Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. "einknicken". Seine Statements in Bezug auf die Genehmigungspraxis der Anlagen und seine Bewertungen des gesundheitlichen Risikos hingegen sind verantwortungslos und zudem – vorsichtig ausgedrückt – grenzwertig …

 

 

Wertung des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.:

 

Wir bedauern, dass es nicht zu einer parteiübergreifenden Annahme des FDP-Antrages gekommen ist – offensichtlich war hier bei den großen Fraktionen die "Traute" nicht groß genug, sich gegen die eigenen landespolitischen Positionen zu stellen. Der abgeschwächte gemeinsame Antrag der CDU und SPD ist zwar als kleinster gemeinsamer Nenner immerhin ein erster Schritt – beinhaltet aber auch das Risiko, dass die Forderung nach einer auf neuesten Erkenntnissen basierenden Untersuchung der gesundheitlichen Gefahren von den Mandatsträgern des Kooperationsrates, dem Regionalverband und den zuständigen Gremien in Land und Bund klein geredet und abgelehnt werden kann. Ebenso ist die Tatsache, dass zwei bekennende Windkraftverfechter – nämlich Bürgermeister Redelberger und besagter Hans-Kurt Hill, die Position des Gemeinderates vor dem Kooperationsrat vortragen und auch beherzt vertreten sollen, alles andere als ermutigend. Sollten unsere begründeten Befürchtungen eintreten, so wird es spannend werden, ob sich besagte Parteien mit Rückgrat positionieren und Farbe bekennen oder ob sie kläglich einknicken werden. Unserer uneingeschränkten Aufmerksamkeit können sie sich jedenfalls gewiss sein. Wir werden die weiteren Entwicklungen intensiv und mit wachem Auge verfolgen und den Druck auf die politischen Mandatsträger weiter verstärken. Ebenso prüfen wir parallel alle denkbaren juristischen Optionen.

 

SZ-Pressebericht vom 04.03.2015: Aus dem Ja wurde ein Ja, aber ...
2015-03-04 SZ Aus dem Ja wurde ein Ja,ab[...]
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Was Riegelsberg für die Erde tun kann

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht vom 24.02.2015

 

25.02.2015

 

Der Riegelsberger Gemeinderat rettet (wieder einmal) das Weltklima und leistet sich als hochverschuldete Gemeinde sogar einen steuerfinanzierten "Klimaschutzbeauftragten".

 

Im SZ-Pressebericht heißt es unter anderem: "Auch die im Fröhner Wald geplanten Windräder würden – so sie denn kommen – den CO2-Ausstoß deutlich reduzieren."

Diese Aussage ist in ihrem volksverdummenden Inhalt nur noch durch eine weitere Aussage von Bürgermeitser Häusle in der Wochenpost 20-2015, "die Windräder würden den CO2-Ausstoß in der kommunalen Bilanz ganz erheblich verringern" zu überbieten.

 

Gerade hat unser Dachverband VERNUNFTKRAFT in Berlin in einem Schreiben an die Ministerin Rehlinger dezidiert dargelegt, dass es hochgradig unseriös ist, der saarländischen Bevölkerung zu suggerieren, der Windkraftausbau im Saarland könne irgendeinen Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten. Zu behaupten, saarländische Beiträge seien "wichtig", sei im wahrsten Sinne des Wortes "vermessen". Und wenn diese Aussage nun auch noch auf eine Gemeindeebene „heruntergebrochen“ wird, so ist sie nicht nur vermessen, sondern sie grenzt bereits an fortgeschrittene geistige Umnachtung …

 

Allein aufgrund der Dimensionen des Saarlandes ist es völlig ausgeschlossen, dass von hier aus ein messbarer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Das Saarland steht insgesamt (nach Fläche) für rund 0,14 Prozent der globalen CO2-Emissionen. Im Jahr 2030 wird dieser Anteil rund 0,10 Prozent betragen und dies völlig unabhängig davon, was im Saarland energiepolitisch geschieht – nämlich allein deshalb, weil die Emissionen der bedeutendsten Emittenten stetig wachsen. Hörte das Saarland morgen auf zu existieren, so wäre dieser maximale Klimaschutzbeitrag nach weniger als drei Wochen allein durch die Zuwächse in China vollständig kompensiert. Die Fläche von Riegelsberg beträgt etwa 0,57% der Fläche des Saarlandes - somit steht Riegelsberg (rechnerisch) aktuell für etwa 0,0008% (0,0006% ab 2030) des weltweiten CO2-Ausstoßes. Würde Riegelsberg seinen CO2-Ausstoß rein fiktiv vollständig einstellen, so wäre diese Einsparung eines gesamten Jahres durch die Zuwächse in China binnen 2 Stunden kompensiert. Von einem "kleinen Steinchen" als Klimaschutzbeitrag, wie es im SZ-Artikel formuliert ist, kann keine Rede sein - es ist weniger als ein Atom; es ist NICHTS! Von den genannten Prozentsätzen fallen zudem lediglich ein Fünftel auf den Sektor Stromerzeugung - der Rest betrift die Bereiche Verkehr und Wärmeerzeugung.

 

Durch Windkraftwerke im Saarland sind de facto keine CO2-Einsparungen möglich, da diese stets der Absicherung durch grundlastfähige Kraftwerke bedürfen und jene in einen energetisch ineffizienten Betriebsmodus zwingen. (siehe ZEIT-Artikel „schmutziger Irrtum“ vom 04.12.2014 des Energiewende-Vordenkers Patrick Graichen). Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die CO2-Emissionen in Europa seit 2004 im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems gedeckelt sind und etwaige durch Windkraftanlagen erzielte Minderungen unweigerlich 1:1 durch Mehremissionen andernorts ausgeglichen werden. CO2-Ausstoß und Klima kennt allerdings keine Staatsgrenzen und Gemeindegrenzen schon gar nicht …

 

Desweiteren muss bedacht werden, dass die geplanten Anlagen großenteils in Wäldern errichtet werden. Jeder einzelne Baum, der dafür gefällt wird, dreht die "Klimaschutz"-Bilanz ins Negative. Wald ist mit rund 10 Tonnen pro Jahr und Hektar unser bedeutendster Kohlenstoffspeicher und erfüllt darüber hinaus wichtige weitere ökologische Funktionen. Diese Schutzfunktionen (Trinkwasser, Erosion, Mikroklima…) werden vor dem Hintergrund eines Klimawandels besonders relevant. Walderhalt ist somit oberstes Gebot jeder ernstgemeinten "Klimapolitik".

 

Unsere Meinung: Die beste Möglichkeit, für die Umwelt (und den Geldbeutel) etwas zu tun, ist die Einschränkung des Energieverbrauchs. Die sauberste Energie ist immer noch diejenige, die nicht benötigt wird. Dahingehend unterstützen wir die Aussagen des Artikels in Bezug auf energetische Einsparungen in allen genannten Bereichen (Elektrizität + Verkehr + Wärme) vollumfänglich.

Verspargelung durch Windräder verhindern – Schutzzonen ausweisen

 

Presseerklärung der Saar-LINKEN

 

24.02.2015

 

"Das Unesco-Nationalkomitee und die Landesregierung Rheinland-Pfalz haben sich unlängst zur Zukunft der Windkraft im Pfälzerwald beraten. Die Landesregierung hat daraufhin entschieden, den weiteren Windradausbau in Schutzzonen im Pfälzerwald zu beenden. Dazu erklärt Dagmar Ensch-Engel, umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Saarländischen Landtag: „Somit werden eine große zusammenhängende Waldfläche und der Wert des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen erhalten.“ Diese Entscheidung komme dem Natur- und Landschaftsschutz zugute und fördere den Tourismus. Ensch-Engel: „DIE LINKE im Saarländischen Landtag setzt sich seit langem dafür ein, eine Verspargelung der saarländischen Kulturlandschaft durch Windräder zu verhindern. Das Saarland ist viel dichter besiedelt als Rheinland-Pfalz. Deshalb wäre es sinnvoll, auch im Saarland Schutzzonen auszuweisen, die helfen, unsere einmalige Landschaft zu erhalten.“ DIE LINKE fordert die Landesregierung daher auf, dem rheinland-pfälzischen Beispiel zu folgen und Schutzzonen auszuweisen."

 

Der Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. begrüßt die Initiative der Saar-LINKEN. Auch in anderen schützenswerten Regionen, wie zum Beispiel an der Mosel in den Orten Mehring und Riol, regt sich erbitterter Widerstand gegen die geplante Zerstörung von wertvollen Natur- und Kulturlandschaften durch skrupellose Profiteure der Windkraftlobby.

 

Auch das Saarland besitzt schützenswerte Areale - neben dem Warndt zählt hierzu als zweitgrößtes zusammenhängendes Waldgebiet ganz eindeutig der Saarkohlenwald, zu dem auch der Fröhner Wald gehört und der den angesehenen Frohnwaldweg beheimatet - einen Premiumwanderweg, der unter <wanderbares Saarland> überregional in allerhöchsten Tönen als Ort der Natur und der Ruhe angepriesen wird.

 

Dass der Saarkohlenwald als EINE EINZIGE ökologische Einheit zu sehen ist, kann man aus der abgebildeten Satellitenaufnahme unschwer erkennen - links der A1 befindet sich der Fröhner Wald, rechts davon eine FFH-Zone (Flora-Fauna-Habitat), in der jegliche Eingriffe in die Natur strikt untersagt sind.

 

Schützenswerter geht es ja wohl nicht mehr ...

Mythos trifft Wirklichkeit: Weltweiter Klimaschutz und atomfreies Europa – made im Fröhner Wald ...

 

15.02.2015

 

In unseren Gesprächen begegnen uns immer wieder die gleichen Argumente - allesamt zwar vordergründig gefällig und erstrebenswert, aber im Hinblick auf die Windkraft leider dennoch grundlegend falsch. Oftmals ist es der fehlinformierte Bürger mit mangelndem Hintergrundwissen oder aber - was ungleich schlimmer ist - der Windkraft-Lobbyist und seine willfährigen Helfer aus Politik und Wirtschaft, die diese Argumente im Wissen nutzen, dass Sie auf die Bevölkerung hochgradig verunsichernd und manipulativ wirken. Dass sie dabei in ihrem Wahrheitsgehalt von der Realität Lichtjahre entfernt sind, kümmert sie wenig - schließlich interessiert in erster Linie eines und das ist möglichst viel Geld ...

 

Nachfolgend möchten wir Ihnen die beiden häufigsten Totschlag-Argumente widerlegen.

 

Argument Nr. 1: Aber wir wollen doch Cattenom und Fessenheim abschalten …

 

Wer will das nicht! Doch leider lassen sich unsere Nachbarn, deren gesamte Energieversorgung größtenteils auf Atomstrom basiert, von uns nichts vorschreiben. Und durch den exzessiven Bau von Windrädern werden wir dieses Ziel ohnehin nicht erreichen. Ganz im Gegenteil: Wegen der Unbeständigkeit der Erneuerbaren (Dunkelheit + Windflaute) importieren wir zunehmend Atomstrom aus dem Ausland. Jenseits unserer Grenzen hat man dies bereits als lukratives Geschäftsmodell für sich entdeckt: in Europa werden aktuell 20 neue Reaktoren in unserer unmittelbaren Nähe (Frankreich, England, Tschechien, Bulgarien, Rumänien, Türkei und Polen) gebaut, deren Betreibern die Einspeisung in unsere Netze aus EU-rechtlichen Gründen nicht untersagt werden darf. Weltweit sind zudem mehr als 170 neue AKWs in Planung – teilweise in extrem instabilen Entwicklungsländern oder in Ländern mit kriegerischen Auseinandersetzungen.

 

Da beruhigt es doch ungemein zu wissen, dass das Hochtechnologieland Deutschland „atomfrei“ wird …

 

 

 

Argument Nr. 2: Windkraft ist doch gut für unser Klima und spart CO2 …

 

Schön wäre es! Der CO2-Ausstoß ist aktuell in Deutschland so hoch wie in den schlimmsten 90er Jahren. Auch hier liegt der Grund in der Unbeständigkeit der Erneuerbaren Stromerzeugung. Mangels geeigneter Speichertechnologie für Strom, benötigen wir quasi hinter jedem Windrad und jeder Fotovoltaik-Anlage konventionelle „Standby-Kraftwerke“ – bedauerlicherweise sind dies aus Kostengründen in erster Linie schmutzige Kohle-Kraftwerke. Da man diese systemisch notwendigen Grundlast-Kraftwerke aber nicht so einfach ausschalten kann, wenn der Wind plötzlich einmal Lust verspürt, zu wehen und die Sonne hinter den Wolken hervorschaut, kommt es durch Überproduktion permanent zu bedrohlichen Netzspitzen, die die Netzbetreiber in ihrer Verzweiflung dahingehend kompensieren, indem sie Strom zu „negativen Preisen“ ins Ausland verklappen, um diesen dann von dort bei Dunkelheit und Flaute wieder teuer aus schmutzigen Kraftwerken (z. Bsp. Ölkraftwerke in Österreich) zurückzukaufen. Diese Problematik wird sich mit zunehmender Zahl der Windräder noch massiv verstärken.

 

Noch eine Anmerkung zur Klimarettung: Die Atmosphäre kennt keine Staatsgrenzen und das Klima wird weltweit gebildet. Zur realistischen und emotionsfreien Einschätzung möchten wir Ihnen daher einige Zahlen liefern: In 2014 war das hochindustrialisierte Deutschland verantwortlich für gerade einmal 2,23% der weltweiten CO2-Emissionen – mehr als 50% der CO2-Emissionen stammen aus den Ländern China, USA, Indien, Russland und Brasilien. Jede Tonne CO2, die wir in Deutschland einsparen, wird in den genannten Ländern in zig-facher Menge zusätzlich in die Atmosphäre geblasen. Der weitaus überwiegende Anteil des CO2-Ausstoßes stammt dabei übrigens nicht aus der Stromproduktion, sondern aus den Sektoren Wärme und Verkehr und entzieht sich somit ohnehin unserer "nationalen Energiewende" vollumfänglich ...

 

Deutschland rettet das Weltklima? In Anbetracht dieser Zahlen eine anmaßende und lächerliche Vorstellung …

 

Informationsveranstaltung des Regionalverbandes Saarbrücken

 

26.01.2015

 

Am 26.01.2015 fand im VHS-Zentrums eine Informationsveranstaltung des Regionalverbandes Saarbrücken statt, in der das auf 800 m geänderte Standortkonzept für Windkraft im Regionalverband der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Bevölkerung hatte dabei Gelegenheit, sich zu äußern. Der Fröhner Wald e.V. und auch die beiden benachbarten Bürgerinitiativen aus Riegelsberg und Eiweiler nahmen an der Veranstaltung teil und es entwickelte sich eine sehr lebhafte und offene Diskussion um alle kritischen Themen rund um die geplanten Windkraftanlagen im Fröhner Wald und in Eiweiler. Dr. Sven Uhrhan versprach, dass alle diskutierten Themen im Protokoll der Veranstaltung festgehalten werden und im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden. Da lassen wir uns doch einmal überraschen, ob nach den Worten auch Taten folgen ...

 

Die Botschaft hör ich wohl - allein mir fehlt der Glaube ...

Johann Wolfgang von Goethe

aus Faust, der Tragödie erster Teil - Vers 765

Kooperationsrat 26.01.2015.pdf
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Waldarbeiten im Fröhner Wald

 

22.01.2015

 

Aktuell finden im Fröhner Wald Auszeichnungen für einen geplanten Starkholzeinschlag statt. Wir werden diese Vorgänge intensiv beobachten. Sollten wir dabei – wider Erwarten – feststellen, dass die Aktivitäten in Art, Umfang und Dauer über die üblichen Frühjahrsaktionen hinausgehen, so werden wir umgehend geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese dann unzulässigen Eingriffe in die Natur zu unterbinden.

 

Bedauerlicherweise ist es mittlerweile in vielen Windraft-Vorranggebieten trauriges System, dass durch ausgiebige und bewusst in die Länge gezogene Waldarbeiten Wildtiere vertrieben und Vögel vom Brüten abgehalten werden, um dann anschließend "Gutachten" anzufertigen, die den Windkraft-Projektierern bescheinigen, dass es in den Arealen keine schützenswerten Arten gibt. Mancherorts gehen die Aktionen soweit, dass sogar Horste von Greifvögeln zerstört und die Brutbäume gefällt werden. Auf diese Art und Weise wird bundesweit in zahlreichen Gebieten bewusst in die Artenvielfalt des Waldes eingegriffen.

 

Wir hoffen, dass dies im Fröhner Wald nicht der Fall sein wird …

© Jürgen Conrad

Das Holzer Konglomerat – ein Naturdenkmal der besonderen Art

 

14.01.2015

 

Im Januar 2015 erschien unter diesem Titel eine sehr lesenswerte Broschüre von Herrn Dipl-Ing. Jürgen Conrad unter Mitarbeit von Herrn Karl Heinz Janson.

(Bezugsquelle: Jürgen Conrad unter Tel. 06898/689880)

 

Die beeindruckende und weit über die Grenzen des Saarlandes hinaus bekannte Gesteinsformation des Holzer Konglomerats – ein wesentlicher Bestandteil unserer Heimat in Holz – ist vor etwa 283 Millionen in der Zeit des Karbon entstanden – einer Zeit, als das Saarland noch am Äquator lag ...

 

Unter anderem heißt es in der Broschüre:

„Die besondere Bedeutung des Holzer Konglomerates als geologischer/bergmännischer Leithorizont (…) und hier insbesondere die das Landschaftsbild prägende Erscheinungsform an seinem oberflächennahen Ausgehenden, führte bereits 1937 zur Aufnahme in die Liste der Naturdenkmale. Bei der Neuordnung der Naturdenkmale und Landschaftsbestandteile (…) am 15.05.1998 wurde es erneut unter den Schutz des „Gesetzes über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft“ gestellt. Der Ortsrat Holz schlug bei der Neugestaltung des Marktplatzbereiches vor, den vorgesehenen Brunnen mit Quadern des Konglomerates zu gestalten.“

 

Die in der Broschüre abgebildete Verlaufskarte zeigt, dass das Holzer Konglomerat exakt in dem Bereich verläuft, in dem der „Windpark“ Fröhn erstellt werden soll. Mit dem Bau der Windkraftanlagen werden erhebliche Teile dieser weltweit einzigartigen Gesteinsformation unwiederbringlich zerstört und die Holzer Bürgerinnen und Bürger zudem eines Wahrzeichens beraubt, auf das sie mit Recht ein wenig stolz sein durften.

Verein gegen Windräder im Fröhner Wald sucht Mehrheiten

 

Kommentar zum SZ-Pressbericht vom 10.01.2015

 

10.01.2015

 

In einem ausführlichen Artikel berichtet die SZ am 10.01.2015 über den offenen Brief, den der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. über den Jahreswechsel an die Mandatsträger aller Gemeinden des Regionalverbandes versendet hat, um auch außerhalb der Gemeinde Heusweiler hinsichtlich der Problematiken der Windenergienutzung im dicht besiedelten Regionalverband zu sensibilisieren.

Im Gemeinderat Heusweiler werden im Januar 2015 Anträge von CDU, SPD und FDP beraten und beschlossen, die die Windkraft im Fröhner Wald ablehnen oder zumindest unter den Vorbehalt weiterer gesundheitlicher Unbedenklichkeitsprüfungen stellen sollen. Der Gesundheitsaspekt muss hierbei unverhandelbar sein, so dass wir die Aufrechnung von Ertragserwartung zu gesundheitlicher Beeinträchtigung – so wie im CDU-Antrag vorgesehen – als nicht ganz glücklich formuliert bewerten.

Herr Dr. Christmann, der Fraktionsvorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion Riegelsberg, hat unseren offenen Brief in einem an unseren Verein gerichteten privaten Schreiben kommentiert – einem Schreiben welches von beschämender und erschreckender Unkenntnis in der Sache und von üblen persönlichen Beleidigungen geprägt ist. Diesem niederen Stil entsprechend hat er zudem besagtes Schreiben entgegen der üblichen Usancen an die Presse weitergeleitet, ohne uns hierüber zu informieren oder das Schreiben ebenfalls als offenen Brief zu kennzeichnen. Da Herr Dr. Christmann offensichtlich Öffentlichkeit möchte, können wir ihn dabei gerne unterstützen und stellen Ihnen nachfolgend sein Schreiben sowie unsere angemessene Rückantwort zum Download zur Verfügung.

 

Bilden Sie sich selbst Ihre Meinung und lassen Sie sich dabei von den besseren Argumenten leiten …

Offener Brief des FW e.V. an die Mandatsträger des Regionalverbandes Saarbrücken
Offener Brief vom 30.12.2014 anlässlich [...]
PDF-Dokument [98.3 KB]
Antwort von Dr. Christmann / CDU Riegelsberg auf den offenen Brief des FW e.V.
Antwort von Dr. Christmann auf offenen B[...]
PDF-Dokument [745.2 KB]
Antwort des FW e.V. auf das vorstehende Schreiben von Dr. Christmann / CDU-Riegelsberg
Antwortschreiben des FW e.V. an Dr. Chri[...]
PDF-Dokument [362.1 KB]

Herr Marco Reuther, Redakteur der SZ-Redaktion Köllertal, hat die Veröffentlichung der Saarbrücker Zeitung mit der Überschrift „Kampf um die Deutungshoheit“ kommentiert.

Hierzu nehmen wir nachfolgend Stellung:

 

Lieber Herr Reuther,

 

es gibt in der Tat bereits viele Gutachten über die Windenergie – auch sich widersprechende. Nur handelt es sich bei den aktuellen Diskussionen konkret nicht um ein Gutachten über die Wirtschaftlichkeit, das Landschaftsbild o.ä., sondern es geht um die Beurteilung einer Gefahr für die Gesundheit, dem höchsten und grundgesetzlich geschützten Gut des Menschen. Kein Medikament hätte den Hauch einer Chance auf Zulassung, wenn es auch nur dem geringsten Anfangsverdacht einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt wäre - bei der Windkraft ist diese Selbstverständlichkeit außer Kraft gesetzt. Selbstverständlich kann ein Gutachten auch ein Mittel sein, eine Politikwende einzuleiten – wir würden dies aber nicht als „verschämtes Mittel“ deuten, sondern als eine verantwortliche Reaktion auf die Erkenntnis, dass man im Vorfeld vielleicht etwas nicht so ganz richtig gemacht hat.

 

Ihrem Traum eines Deutschlands in 20 Jahren können wir durchaus folgen – nur muss man es dann auch richtig machen und nicht den völlig hoffnungslosen Versuch unternehmen, permanent gegen naturwissenschaftliche Grundgesetze anzugehen. Ob es dann allerdings in 20 Jahren für unsere Kinder und Kindeskinder erstrebenswert sein wird, unter hunderttausenden von Windrädern zu leben, stellen wir einmal in Frage. Aber vermutlich wird es dann bereits Technologien zur umweltverträglichen Energieerzeugung mit allerhöchster Effizienz geben, von denen wir heute nur träumen können. Die Windkraft wird dabei sicherlich auch eine Rolle spielen – die aktuell gebauten Anlagen werden dies allerdings nicht mehr erleben und man wird sie in dieser aberwitzigen Anzahl wohl auch nicht mehr benötigen …

 

Ihr Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.

gez. Horst Siegwart

Vorstand

Der Milan-Radweg im Fröhner Wald

 

03.01.2015

 

Ironie des Schicksals – exakt im Bereich des geplanten „Windpark Fröhn“ verläuft ein beliebter Fahrradweg der Sonderklasse, der sogenannte Milan-Radweg, der in der offiziellen Wanderkarte „Saarkohlenwald / Regionalpark Saar“ ausgewiesen ist.

 

Pikant daran ist, dass der Rotmilan genau der Greifvogel ist, der durch Windräder am häufigsten geschreddert wird, unter strengstem Artenschutz steht und dessen Existenz im Fröhner Wald von den Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft neuerdings vehement angezweifelt wird.

 

Ebenso pikant sind die Namen der Herausgeber und Sponsoren der besagten Wanderkarte: das Ministerium für Umwelt des Saarlandes, der Regionalverband Saarbrücken, die RAG und der SaarForst Landesbetrieb – also allesamt die Akteure, die in einem kollektiven Gemauschel dieses wunderschöne Waldstück, welches sie ursprünglich selbst stolz mit dem Namen des Rotmilans geschmückt hatten, nunmehr skrupellos in ein Rotmilan-feindliches Windkraft-Industriegebiet umwandeln wollen. Peinlicher geht es ja wohl nicht mehr ...

 

Vielleicht sollte man den Radweg zukünftig in Milan-Vogelschlag-Radweg umbenennen und RAG-gesponserte Mülltonnen aufstellen, in die die Radfahrer dann die gefundenen Vogelleichen entsorgen können …

Der Milan-Radweg

Aktuelle Mitgliederzahl des Fröhner Wald e.V.:

       462

(Stand 31.12.2023)

Bankverbindung

Kontoinhaber: Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.

Sparkasse Saarbrücken
IBAN:DE71 5905 0101 0067 0690 05

BIC: SAKSDE55XXX

 

Wir freuen uns über jede Zuwendung zur Unterstützung unserer Aktivitäten.

www.ornitho.de

Kontakt

Bei Fragen und Anregungen

kontaktieren Sie uns bitte unter info@froehnerwald.de oder über unsere Kontaktseite. Wir werden Ihnen schnellstmöglich antworten.

Zuerst ignorieren sie Dich, dann lachen sie über Dich, dann bekämpfen sie Dich und dann gewinnst Du.

 

Mahatma Gandhi

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!

 

Bertolt Brecht

"Gut gemeint" ist das Gegenteil von "gut".

 

Bertolt Brecht

Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

 

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit.

 

Cicero, Philippica 12,2

Haben wir eine größere Aufgabe, als die Schöpfung zu bewahren und damit die Nach- welt zu schützen? Ich kenne keine.

 

Richard von Weizsäcker

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