17.05.2015
Der Entschließungsantrag von Dr. Bernd Lücke (Drucksache VI – 106) zum 118. Deutschen Ärztetag vom 12.05.2015 – 15.05.2015 mit dem Thema „Intensivierung der Forschung zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen bei Betrieb und Ausbau von Windenergieanlagen“ wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen.
Es gibt bislang keine belastbare unabhängige (!) Studien, die die Auswirkungen von niederfrequentem Schall und Infraschall unterhalb der Hörschwelle mit geeigneter Messmethodik untersuchen – eine gesundheitliche Unbedenklichkeit ist daher bislang nicht nachgewiesen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Wissenslücken durch wissenschaftliche Forschung zu schließen, offene Fragen bezüglich der Messmethoden zu klären und Regelwerke (TA Lärm etc. pp.) entsprechend anzupassen.
Insbesondere – und dies lässt tief blicken – wird eine ergebnisoffene und transparente Forschung gefordert.
Die Untersuchungen sollen sich auch auf den sog. Körperschall beziehen – dies sind tieffrequente Festkörperschwingungen, die über Boden und Fundamente in Wohngebäude eingetragen werden und dort mit dem Luftinfraschall interferieren und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Ein Vortrag unseres Vereinsmitgliedes Dr. med. Eckehard Fugger anlässlich einer Bürger-Informationsveranstaltung im Rheinland-Pfälzischen Dörrmoschel
29.04.2015
29.04.2015
Die EPAW - European Platform Against Windfarms sendete zum 20. "Inernationalen Tag gegen den Lärm" einen offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger auf internationaler Ebene, in dem diese zum Handeln aufgefordert werden. Wir veröffentlichen hier die deutsche Übersetzung des Inhaltes.
13.03.2015
Noch am Sendetag nimmt die ARD den für den 10.03.2015 in den Tagesthemen geplanten Beitrag über die aktuelle Diskussion in Dänemark (siehe unser Bericht "Gesundheit und Ernergiewende - das Schweigen ist gebrochen" vom 03.03.2015) aus dem Programm. Auf Rückfrage von Vernunftkraft wurde folgende Antwort gemailt:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Der Beitrag aus Dänemark war von den Tagesthemen eingeplant. Die Redaktion hat abends jedoch in Rücksprache mit dem Korrespondenten entschieden, zunächst erste
Erkenntnisse des Dänischen Krebsforschungszentrums abzuwarten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hätte der Beitrag eine vertiefte Betrachtung nicht im gewünschten Maße leisten können. ARD-aktuell wird die
Diskussion um Windkraftanlagen - auch in Deutschland - weiter begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Publikumsservice ARD-aktuell
Unsere Anmerkung dazu: Die Erkenntnisse aus der Studie des Dänischen Krebsforschungszentrums sind in etwa ZWEI JAHREN zu erwarten. Bis dahin herrscht in Dänemark
ein weitgehender Ausbaustopp. Tagesthemen hält es nicht für nötig, über diesen Sachverhalt zu berichten. Vermutlich haben Politik und Windkraftlobby wieder einmal mächtig Druck gemacht, damit sich
derartige Informationen nicht in das Bewusstsein der deutschen Bürgerinnen und Bürger setzen und man in den beiden Jahren munter weiter bauen und vollendete Tatsachen schaffen kann. In welchem Land
leben wir eigentlich mittlerweile?
Immerhin hat die ARD unter www.tagesschau.de dem Thema einen kleinen Beitrag gewidmet. <zum Beitrag>
03.03.2015
In der WELT vom 2. März 2015 beleuchtet Daniel Wetzel die unterschiedlichen Herangehensweisen Deutschlands und Dänemarks bezüglich der Gesundheitsgefahren durch Infraschall.
Aus Angst vor Gesundheitsschäden durch Infraschall werden in Dänemark kaum noch Windenergie-Anlagen gebaut. Ausgangspunkt für die ansteigende Skepsis gegenüber Windkraft war ein Vorfall, der sich Ende 2013 auf einer Nerzfarm im dänischen Vildbjerg ereignete. Schon beim ersten Lauf neuer Windräder hinter dem Bauernhof, flippten die Tiere in ihren Käfigen aus. Als am nächsten Morgen die Anlage ausgeschaltet wurde, hatten sich über 100 von ihnen gegenseitig so tiefe Wunden zugefügt, dass sie getötet werden mussten. Könnte der Infraschall von Windrädern Tiere verrückt machen? Ist dadurch womöglich auch die Gesundheit von Menschen gefährdet? Die Verunsicherung im umweltbewussten Dänemark ist seitdem gewachsen. Eine staatliche Untersuchung läuft. Deutsche Behörden spielen das Problem noch herunter, obwohl es bereits vielfältige Klagen über Gesundheitsbeschwerden gibt. Andernorts werden diese bereits als medizinisches Problem anerkannt. So stellte die Ärztekammer für Wien fest, dass sich "bei Anrainern von Windkraftanlagen Beschwerden durch übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und Infraschall häufen". Umfassende Untersuchungen "hinsichtlich etwaiger gesundheitsschädlicher Auswirkungen sind unabdingbar", erklärt Piero Lercher, Referent für Umweltmedizin an der Wiener Ärztekammer. Zu solchen Berichten über Gesundheitsgefahren äußert sich der Bundesverband Windenergie nur zurückhaltend und verweist auf die Studien der süddeutschen Landesämter. Dennoch nehme die Branche die Debatte zum Thema Infraschall "sehr ernst". Mit gutem Grund. Falls sich herausstellen sollte, dass die Klagen berechtigt sind, würde sich die Frage nach Konsequenzen stellen. Viele aus der Branche der erneuerbaren Energien haben zur Rechtfertigung einer schnellen Energiewende stets auf die Gesundheitsrisiken von Kohlestrom und Atommeilern verwiesen. Jetzt müssen sie selbst mit dem Verdacht umgehen, für Gesundheitsgefahren verantwortlich zu sein.
Die Landesregierung Bayerns hat bereits als Mindestabstand zur Wohnbebauung das Zehnfache der Windradhöhe durchgesetzt. Kritiker dieser "10-H-Regelung" sehen bei dieser Auflage nun allerdings keine Chance mehr, noch eine nennenswerte Zahl von Windkraftanlagen im Land unterzubringen. Das Umweltbundesamt (UBA) warnt andere Bundesländer deshalb davor, dem Beispiel Bayerns zu folgen. Die Energiewende wäre am Ende. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger riet den Ländern, sie "sollten nicht den Fehler machen, durch überzogene Abstandsregeln den Ausbau der Windenergie als wichtige Säule der Energiewende zu gefährden". Merkwürdig ist allerdings, dass das UBA in einer anderen Studie feststellt, dass die Indizien für gesundheitliche Gefahren von Infraschall-Emissionen ernst zu nehmen seien und dringend besser erforscht werden müssten. Zwar stünden gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse noch aus. Doch habe sich erwiesen, "dass weitgehend auf den tieffrequenten Bereich konzentrierter Schall schon bei niedrigen Pegeln das mentale Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen kann", heißt es in der "Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall", die von der Bergischen Universität Wuppertal im Auftrag des UBA erstellt wurde. Inzwischen hat das UBA eine Folgestudie ausgeschrieben, um mehr Licht in die Sache zu bringen. Was soll man nun glauben? Einerseits fordert das UBA, die gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall weiter zu erforschen. Andererseits traut sich UBA-Präsidentin Krautzberger schon zu, von größeren Mindestabständen zwischen Windrädern und Wohnbebauung abzuraten, damit die Energiewende nicht gefährdet wird. Dass die bislang für Windkraftanlagen geltenden Emissions-Richtlinien nicht mehr ausreichen, daran lässt die Infraschall-Studie des UBA keinen Zweifel. Weil Windkraftanlagen immer höher und leistungsstärker werden, müssten auch die Schallemissionen neu bewertet werden, und dies müsse dann auch den Infraschallbereich miteinschließen, fordert der Akustik-Experte Detlef Krahé, der die UBA-Studie federführend leitete. Man könne "nicht davon ausgehen, dass das Abstrahlungs- und Ausbreitungsmodell für kleinere Windenergieanlagen auf moderne, große Anlagen übertragbar ist."
Die Windkraftbranche argumentiert also auf wackeligem Fundament, wenn sie im Streit mit Anwohnern stets betont, sie halte doch alle bestehenden Grenzwerte ein: Denn die Grenzwerte selbst und die Methoden ihrer Messung werden inzwischen von regierungsamtlichen Gutachtern infrage gestellt. Emissionen von Windkraftanlagen werden nach der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) gemessen. Nach dieser Vorschrift findet die Messung aber stets nur im Freien statt. Ungenügend, finden Akustiker: Denn Innenräume verstärken die Wirkung von tiefen Frequenzen oft noch. Baukörper schirmen gerade gegen Schwingungen unterhalb von 100 Hertz schlecht ab, durch große Fenster können sie fast ungehindert eindringen. Weiterer Nachteil der TA Lärm: Sie schreibt vor, dass der Schalldruckpegel auf eine Art gemessen werden muss, mit der das Lautstärkeempfinden des menschlichen Ohres nachbildet wird. Die speziell tiefen Frequenzen, die von Windkraftanlagen ausgehen, werden bei dieser Art der Messung aber ignoriert. Zwar bestimmt die TA Lärm auch, dass bei Hinweisen auf tiefe Frequenzen weitere Messungen zu erfolgen haben. Nur: Diese weiteren Messungen sollen dann nach den Vorgaben einer Deutschen Industrienorm durchgeführt werden. Und diese DIN 45680 hat, wie jede DIN, nicht mehr den Charakter einer Rechtsvorschrift, sondern schlicht den einer Empfehlung. Spätestens hier verlieren sich die Streitereien zwischen Windkraft-Betreibern und Lärm-Opfern im Nebel juristischer Unwägbarkeiten. Für Menschen, die sich für Opfer von Infraschall-Emissionen halten, bedeutet dies frustrierende Erfahrungen: Das im Grundgesetz garantierte "Recht auf körperliche Unversehrtheit" oder der im Bundes-Immissionsschutzgesetz versprochene "Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen" ist schwierig einzuklagen, solange die Rechtsprechung und Wissenschaft den von der Energiewende geschaffenen Realitäten so hoffnungslos hinterher hinken, wie das im Bereich Windkraft der Fall ist.
Den vollständigen bahn- und bannbrechenden Artikel aus der WELT lesen Sie <hier>.
18.01.2015
Nicht nur wir machen uns Gedanken über fehlgeleitete Entwicklungen in Sachen Windkraftanlagen. Glücklicherweise verfügen wir über unzählige Mitglieder, die sich ebenfalls intensiv mit der Materie beschäftigen. So erreichte uns nachfolgendes Schreiben von Herrn Bernd Woop, einem Spezialisten in Sachen Messtechnik, welches wir hier sehr gerne veröffentlichen.
28.12.2014
14.12.2014
Ein aktueller und sehr informativer Beitrag von vernunftkraft.de im Rahmen einer Veranstaltung der BI Gegenwind Vogelsberg über die Gefahren des windkraftgenerierten Infraschalls
28.10.2014
Dr. med. Fugger, Mitglied unseres Vereins, fordert in seinem Schreiben Minister Storm auf, sich endlich mit dem Gesundheitsschutz seiner Bürger zu befassen und sich über die Gesundheitsgefahren von Windenergieanlagen umfassend zu informieren. Das Schreiben ging in Kopie samt Anlagen auch an die Ärztekammer des Saarlandes und an die Kassenärztliche Vereinigung Saarland.
28.10.2014
Zitat:
Die Gesundheit ist das höchste Gut, welches wir besitzen. Es gibt bereits jetzt ausreichende wissenschaftliche Hinweise, die belegen, dass Windkraftanlagenplanungen wie vorgesehen, nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen genügen, um eine medizinische Unbedenklichkeit zu formulieren.
Ärzte stehen hier in der Verantwortung, Ihre Stimme zu erheben und Fehlentwicklungen zu verhindern.
27.10.2014
Nachdem wir erst kürzlich darüber belehrt wurden, dass unsere Premium-Wanderwege erst so richtig Premium werden, wenn man Windräder einbaut, gibt es jetzt neueste ärztliche Erkenntnisse der Hobby-Energieerzeuger zum Thema Infraschall. <Link>
Wir lesen von eingebildeten Kranken, über Suggestiverkrankungen (ich möchte erkranken, also werde ich krank ...) und über Elefanten, die sich kilometerweit per Infraschall unterhalten, ohne Schaden zu erleiden. Danach gibt es noch einen hochqualifizierten Einstieg in die Molekularchemie - es wird uns erklärt, dass im Gegensatz zu radioaktiver Strahlung bei Infraschall eine Veränderung von Molekülen und menschlichen Zellen bislang nicht nachgewiesen werden konnte.
Unser ärztlicher Experte, Herr Dr. med. Eckehard Fugger, seines Zeichens Facharzt für Innere Medizin, weigert sich vehement, auf diesen Schwachsinn zu reagieren und verweist auf die Ausführungen zum Thema Infraschall, die Sie untenstehend auf dieser Seite downloaden können.
Windenergie: Zu viel Abstand zu Wohnbauflächen schadet der Energiewende!
26.10.2014
Der Irrsinn geht weiter!
In ihrer Presseinfo plädiert die UBA-Präsidentin Maria Krautzberger für geringere Abstände zwischen WEA und Wohnbebauungen, damit "die Ausbauziele nicht gefährdet werden" ... Und gibt damit wieder einmal ein leuchtendes Beispiel für eine ideologisch verblendete und verquere Betrachtungsweise zu Lasten der Gesundheit der Bürger. Im Vordergrund steht ein fragwürdiges Ausbauziel - der Bürger ist völlig außen vor ...
Unser Mitglied Dr. med. Eckehard Fugger, Facharzt für Innere Medizin, sah sich daraufhin veranlasst, nachfolgende Antwort-Mail an Frau Krautzberger zu senden.
verbunden mit der Hoffnung, dass der Gesetzgeber zukünftig nicht nur der Windenergie, sondern auch der Gesundheit der Anwohner substantiellen Raum geben wird ...
24.10.2014
Am 24.10.2014 fand im Haus Gabriel in Riegelsberg eine gut besuchte Informationsveranstaltung des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. statt.
Unser Vereinsmitglied Dr. med Fugger, Facharzt für Innere Medizin, stellte in seinem Vortrag vor sehr interessiertem Publikum die durch windkraftgenerierten Infraschall ausgehenden Gefahren dar. Der Vortrag mündete in einer ausgiebigen Diskussion um nahezu alle Themen rund um den Windpark Fröhn. Alles in allem, eine rundum gelungene, fast dreistündige Veranstaltung. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für das wirklich sehr große Interesse.
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Hintergrundinformation zur Veranstaltung:
Unterhalb der Hörschwelle < 16 Hz liegt der sogenannte Infraschallbereich – niederfrequente, weit reichende „Töne“, die man nicht hören, aber durchaus auf vielerlei Weise fühlen kann. Windkraftanlagen zählen zu den „effizientesten“ industriellen Emittenten in Sachen Infraschall.
Die wissenschaftlich nachgewiesenen und schleichend eintretenden Symptome einer permanenten Infraschall-Exposition sind u.a. Schlaf-, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, Migräne und Kopfschmerzen, Ohrgeräusche, Schwindelgefühle, Übelkeit, Reizbarkeit, Angstzustände sowie die Beeinträchtigung der Herzfrequenz. Besondere Risikogruppen sind hierbei Kinder, Jugendliche und Schwangere. Nach EU-Richtlinie ist schwangeren Arbeitnehmerinnen jegliche Tätigkeit untersagt, die zu starker niederfrequenter Vibration führt, da sich hierdurch das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöhen kann. Leider hört dieser gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsschutz mit dem Verlassen des Arbeitsplatzes auf …
Die einzige Möglichkeit, den Menschen vor den gesundheitlichen Auswirkungen des Infraschalls zu schützen, ist ausreichender Abstand zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlage. Unsere Nachbarn im Ausland zeigen uns, wie man seine Bürger effektiv schützt – zur Minimierung der infraschallbedingten Gesundheitsgefahr werden international die Sicherheitsabstände auf mindestens 2.000 – 3.000 m festgelegt.
Der Bundesgesetzgeber hat im Juli 2014 folgerichtig über eine Länderöffnungsklausel den Landesgesetzgebern die Möglichkeit geschaffen, Mindestabstände individuell festzulegen. Bayern und Sachsen machen hiervon bereits Gebrauch und führen die 10H-Regel ein, d.h. sie schreiben den 10-fachen Wert der Gesamthöhe der Anlagen als Mindestabstand zur Wohnbebauung vor. Bei den geplant 200 m hohen Anlagen im Fröhner Wald würde dies konkret ein Bebauungsabstand von 2.000 m bedeuten. Der Regionalverband Saarbrücken plant hingegen aktuell mit Abständen von lediglich 650 – 800 m. Die Saarländische Landesregierung hat trotz einer am 24.09.2014 in den Saarländischen Landtag eingebrachten Gesetzesvorlage entschieden, von der Länderöffnungsklausel keinen Gebrauch zu machen und verweigert somit den Anrainern des Fröhner Waldes den Schutz, der ihnen andernorts gewährt wird.
Dies können wir nicht akzeptieren – die Gesundheit des Menschen ist nach Artikel 2 GG nicht verhandelbar!
19.10.2014
Der gemeinsame Bundesausschuß aller Krankenkassen hat aktuell folgende Kennziffer für die Anerkennung von Gesundheitsschäden durch windradgenerierten Infraschall festgelegt:
ICD-10-GM2010-CODE T75.2. (Schwindel durch Infraschall)
Dies bedeutet, dass die Krankenkassen bei einer derartigen Diagnose leisten müssen. Es ist davon auszugehen, dass hierfür die Windkraftbetreiber durch die krankenkassen in Regress genommen werden.