Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.
Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.

Haus & Grund Riegelsberg e.V. berichtet in seinem aktuellen Newsletter über die Situation in der Fröhn

 

26.11.2016

OVG Saarlouis bestätigt Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre des Heusweiler Gemeinderates

 

26.11.2016

 

Eine wichtige und richtige Entscheidung zu Gunsten der hoheitlichen Rechte der Gemeinde Heusweiler und gegen eine allzu forsch auftretende RAG montanWIND, die mit juristischen Winkelzügen und Bangemachen auf höchstem Niveau versucht hat, die Mitglieder des Heusweiler Gemeinderates einzuschüchtern. Dafür gab es jetzt eine Klatsche des Oberverwaltungsgerichtes ersten Ranges: Die beachtliche demokratische Legitimation des Heusweiler Gemeinderates hätte in der Abwägung eine höhere Bedeutung, als die Argumente der RAG montanWIND.

 

Glücklicherweise hatten unsere Gemeinderäte aller Fraktionen (mit Ausnahme der GRÜNEN) das Rückgrat, sich dem Säbelrasseln der RAG montanWIND mit horrenden Regressandrohungen zu widersetzen.

 

Bürgermeister Thomas Redelberger formuliert nun zu Recht, dass hier noch einiges zu klären ist – insbesondere Themen des Natur- und Artenschutzes, des Landschaftsbildes und der völlig unakzeptablen Aussagen zu den Lärmimmissionen in den Holzer (Anmerkung: und Riegelsberger!) Wohngebieten. Reiner Zimmer, der Fraktionsvorsitzende der SPD Heusweiler merkt an, dass Anlagen im Fröhner Wald auf Heusweiler Gebiet nun bis zu einer Erstellung eines Bebauungsplanes nicht genehmigungsfähig sind. Und Oliver Luksic, seines Zeichens Chef der Saar-Liberalen, geht noch einen Schritt weiter: er sieht den Hinweis des OVG auf die „beachtliche demokratische Legitimation“ des Heusweiler Gemeindrates als „klaren Fingerzeig“, die RAG solle „die Planungen endlich komplett einstellen“ – eine Auffassung, die wir vollumfänglich unterstützen!

2016-11-22 Beschluss des OVG.pdf
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Gemeinderat Riegelsberg verweigert „Windparks“ das gemeindliche Einvernehmen

 

24.11.2016

 

Endlich ist man in Riegelsberg aufgewacht! Nachdem sich bereits CDU, SPD und – man höre und staune – sogar die Grünen vom Windkraft-Projekt im Fröhner Wald distanziert haben, stand am 21.11.2016 der „Windpark“ Pfaffenkopf / Von der Heydt auf dem Programm des Gemeinderates. Und dieser versagte dem Projekt einstimmig das Einvernehmen. Die Riegelsberger Gemeinderäte fühlen sich vollkommen zu Recht vom unmöglichen und stillosen Gebaren des Investors Dunoair verschaukelt. Rotorüberschläge und fragliche Schallprognosen sind nur zwei der vielen zu beanstandenden Punkte.

 

Auch der Saarbrücker Bezirksrat West und der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken haben dem Projekt am Pfaffenkopf und in Von der Heydt das Einvernehmen versagt. Zuvor hatten über 200 verärgerte Bürger anlässlich einer sehr gut besuchten und denkwürdigen Bürgerversammlung in Burbach ihren Unmut kundgetan.

 

Obwohl der „Windpark“ Fröhn offiziell nicht Gegenstand der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2016 war, wurde darüber gesprochen und auch hier zeichnet es sich überdeutlich ab, dass der Gemeinderat Riegelsberg auch diesem Projekt sein Einvernehmen versagen wird. Denn hier wurde der Gemeinderat Riegelsberg  vom Investor RAG montanWIND auf das Übelste vorgeführt. Das, was sich die Vertreter der RAG montanWIND hier erlaubt haben, ist Stil der untersten Schublade. Ein kommunales Parlament noch Mitte Juli über einen städtebaulichen Vertrag mit drei Windrädern entscheiden zu lassen, obwohl man bereits im April wusste, dass lediglich zwei Anlagen auf Riegelsberger Gebiet liegen ist ein Affront allererster Güte und absolut unterirdisch …

Es geschehen noch Zeichen und Wunder: GRÜNE gegen Windpark Fröhn!

 

20.11.2016

 

So langsam wird es eng für die RAG montanWIND. Nachdem sich bereits seit längerem der gesamte Gemeinderat Heusweiler gegen das Projekt ausgesprochen hat, distanzieren sich nun nach der Riegelsberger CDU und SPD auch die Riegelsberger GRÜNEN von den Planungen.

 

So langsam muss man sich wirklich ernsthaft die Frage stellen, wer denn - außer der RAG montanWIND - dieses unsägliche Wald- und Naturzerstörungsprojekt überhaupt noch will. Die Antwort lautet kurz und bündig: keiner ...

 

Wir stellen daher noch einmal unsere Forderung an die RAG montanWIND:

Herr Krumm, Herr Krantz, ziehen Sie einen Schlussstrich und legen Sie das Projekt "Fröhner Wald" ad acta! Und hören Sie damit auf, uns volksverdummenderweise immer wieder zu erzählen, dass dies alles demokratisch legitimiert sei. Es steht niemand mehr hinter Ihnen - nicht die Politik und erst recht nicht die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden. Die uns vorliegenden Gutachten beinhalten zudem derart viel Sprengstoff und naturschutzfachliche als auch juristische Unwägbarkeiten, dass ein weiteres Festhalten an den Planungen nicht nachvollziehbar wäre.

FFH im Fröhner Wald? Och nö, das ist ja Arbeit ...

 

07.11.2016

Am 2. November informierte Umweltminister Reinhold Jost über die beabsichtigte Ausweisung des Natura 2000-Gebietes „Wiesenlandschaft bei Wahlschied“ als Landschaftsschutzgebiet.

 

Als Oliver Luksic (FDP) den Beschluss des Gemeinderates Heusweiler thematisierte, den Fröhner Wald als FFH-Gebiet ausweisen zu wollen, erhielt er nachfolgende Antwort: „Netter Versuch, Oliver, aber ich werde auf gar keinen Fall ein neues FFH-Gebiet ausweisen, das ist mit einer Menge Arbeit und Unwägbarkeiten verbunden …“ Als dann noch Fragen zum Fröhner Wald aufkamen, reagierte unser „Windkraft-im-Wald-Minister“ sehr ungehalten und sah sich wieder einmal genötigt, über die ach so gemeine Holzer BI herzuziehen, die ihn so arg ärgert und ihm so viel Arbeit bereitet … Nun gut, das ist unser Job und damit können wir leben ...

 

Zu dem wunderschönen ausgelegten Heftchen des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bezüglich der Natura 2000-Gebiete hätten wir allerdings noch einige Anmerkungen:

 

Der auf der Titelseite prangende Schwarzspecht – gemäß Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie strengstens geschützt – wurde in nur 200 m Abstand zu einer der geplanten Windkraftanlagen verhört. Nach Aussage des Gutachters besteht eindeutiger Brutverdacht!

 

Im Planungsgebiet existieren zudem Fließwässer mit Erlenbeständen (Seite 16) – dementsprechend sind diese Bereiche neben dem Schutz über § 30 BNatSchG auch als FFH-Lebensraumtyp 91EO (Auenwälder) geschützt.

 

Fledermäuse (Seite 24) gibt es im Fröhner Wald zuhauf, darunter auch das in der Broschüre beschriebene Große Mausohr und praktisch überall die Zwergfledermaus – beide sind hochgradig windkraftgefährdet und nach FFH-Richtlinie geschützt.

 

Bezüglich des Rotmilans (Seite 31) weist die Broschüre darauf hin, dass das Saarland für diesen wunderschönen Greifvogel – auch weltweit betrachtet (!) – eine besondere Verantwortung trägt. Im Saarland würden lediglich 80 Brutpaare existieren – davon haben wir eines dem LUA im unmittelbaren Umfeld der geplanten Windkraftanlagen im Fröhner Wald gemeldet. Mehr noch: es existieren Videoaufnahmen mit GPS-Vermessung, die belegen, dass sich die Vögel den geplanten Standorten auf wenig mehr als 200 m Entfernung genähert haben …

 

Die Haselmaus (Seite 23) existiert im Fröhner Wald ebenso wie der Hirschkäfer (Seite 25) und unzählige andere Arten, die nach FFH-Richtlinie strengstens geschützt sind.

 

Herr Jost, mit Verlaub: Sollten die Windkraftanlagen im Fröhner Wald unter Ihrer Verantwortung genehmigt werden, dann haben Sie und das Umweltministerium für uns jede Glaubwürdigkeit in Sachen Natur- und Artenschutz verloren …

Rückhalt schwindet weiter: Das Projekt „Windkraft im Fröhner Wald“ bröckelt vor sich hin …

 

05.11.2016

 

Nachdem sich bereits nahezu der gesamte Gemeinderat Heusweiler mit Ausnahme der GRÜNEN und der NÖL (Hans Kurz Hill von den LINKEN weiß noch nicht so richtig, was er will …) unserer ablehnenden Haltung gegen die geplanten Windkraftanlagen im Fröhner Wald angeschlossen haben, scheinen unsere Recherchen und unsere Aufklärungsarbeit zunehmend auch im Gemeinderat Riegelsberg Früchte zu tragen.

 

FDP und LINKE waren von Anfang an gegen das Projekt und nun versagen auch CDU und kurz danach SPD ihr Einvernehmen ... Die Gründe sind hierfür insbesondere die von uns aufgedeckte Mißachtung der Konzentrationszonengrenze und der Mindestabstände sowie der einseitig von der RAG montanWIND beschlossenen Erhöhung der Anlagengröße.

 

Wir danken Herrn Müller-Kattwinkel und Herrn Schmidt für die – wenn auch recht späte – Einsicht, dass man in dieser Art und Weise mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht umgehen kann.

 

Wenn wir mit unseren Recherchen zu dieser Erkenntnis ein wenig beigetragen haben sollten, dann umso besser … ;-)

 

zur Presseerklärung der CDU-Riegelsberg gelangen Sie <hier>

zur Presseerklärung der SPD Riegelsberg gelangen Sie <hier>

2016-11-07 SZ Auch die SPD.pdf
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Beurteilung (Teil 2) des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. zu den von der RAG montanWIND eingereichten Gutachten zur Genehmigung der Windkraftanlagen im Fröhner Wald

 

30.10.2016

Landschaftsbildanalyse

 

In der FFH-Verträglichkeitsstudie zum Fröhner Wald wird darauf hingewiesen, dass sich das Landschaftsbild in der Umgebung nachhaltig verändern wird und dass die Anlagen über das Plangebiet hinaus weit visuell wahrnehmbar sein werden. Das Landschaftsbild gehört zu den zentralen Schutzgütern des Naturschutzrechts. Nach § 35 Absatz 1 Satz 1 des BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen – nach § 35 Absatz 3 Nr. 5 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange unter anderem dann vor, wenn das Vorhaben „(…) die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.“

Spätestens hier würde jetzt jeder klardenkende Bürger – die Visualisierung des Regionalverbandes vor Augen – aufstehen und „stopp“ sagen, denn dies ist beim Fröhner Wald völlig unzweifelhaft gegeben. Dann hätte er allerdings die Rechnung ohne NOHL gemacht, nach dessen fast einem viertel Jahrhundert alten Beurteilungen aus 1993 (damals waren die ganz wenigen vorhandenen Windräder gerade einmal 50 m hoch …) die Branche nach wie vor das Landschaftsbild beurteilt.

 

Demzufolge sind von den 31.935 ha des Untersuchungsraums lediglich 4.312 ha ästhetisch beeinträchtigt und diese würden zudem in Siedlungsnähe und somit außerhalb der hochwertigen, geschützten Waldbereiche liegen. Dazu erklärt man dann noch das Landschaftsbild durch die BAB1, die L128, diverse Siedlungen und benachbarte Windkraftanlagen als vorbelastet; schließt eine Überlastung durch die neuen Anlagen ebenso wie eine grobe Verunstaltung aus und schon ist mit 1,4 ha Kompensationsfläche alles im grünen und genehmigungsfähigen Bereich …

 

Dass sich Professor Werner NOHL mittlerweile in Anbetracht der enormen Größenzuwächse der Windkraftanlagen und ihrer Dichte längst mit Nachdruck von seinen damaligen Bewertungen distanziert hat und zwischenzeitlich ein fulminanter Gegner der Naturzerstörung durch Windkraft ist, interessiert dabei nicht im Geringsten …

 

 

Avifaunistisches Gutachten

 

Die Untersuchungen der RAG montanWIND stammen aus dem Jahr 2013 und sind somit nach unserer Auffassung veraltet und für einen Waldstandort nicht mehr hinreichend belastbar. In Bezug auf die Vorgehensweise zur Avifaunistik machte das LUA nachfolgende Auflage:

  • November bis Februar => Horstsuche in unbelaubter Zeit
  • Mitte März bis Ende Juli => Bestandserfassung während Revierbesetzungs- und Brutzeit

und speziell für den Rotmilan ergänzend:

  • Mitte März bis Mitte April => Erfassung von Balz, Nestbau, Territorialverhalten
  • Anfang Juni bis Anfang Juli => Beobachtung der Beute eintragenden Vögel, flügge Jungvögel in Horstnähe bzw. im Brutrevier

Da die RAG montanWIND erst Ende Mai 2016 auf die Existenz eines Rotmilanhorstes durch das LUA aufmerksam gemacht wurde, ist die Phänologie der Untersuchungen unvollständig – eine Aktionsraumanalyse von Mitte Juni bis Ende August – wie von der RAG montanWIND durchgeführt – ist völlig unzureichend und aus naturschutzfachlichen Gründen abzulehnen. Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass die verantwortlichen Experten des LUA hieraus eine Genehmigung ableiten können und werden.

 

In 2013 wurden im Radius von 1.500 m fünf Vogel-Horste und im Radius von 3.000 m drei zusätzliche Horste entdeckt – der den Windkraftstandorten mit nur 700 m Entfernung am nächsten angesiedelte war ein Horst eines Mäusebussardes. Ein Hinweis des damaligen Fachdienstleiters Dr. Uhrhan, der einen Horst in unmittelbarer Nähe zur südlichen Anlage gesichtet hatte, konnte seltsamerweise nicht bestätigt werden. Die besagten Horste wurden in 2014 und 2015 kontrolliert – dabei waren etliche Horste nicht mehr existent oder zerstört. Dies bedeutet aber gerade nicht, dass keine Horste mehr vorhanden sind. Viele Horste überstehen die Winterstürme nicht und werden von Jahr zu Jahr von den zurückkehrenden Vögeln wieder neu gebaut. Eine Suche nach neuen Horsten hat die RAG montanWIND in 2014 bis 2016 offensichtlich als nicht notwendig erachtet und man hat sich lediglich damit begnügt, die in 2013 gefunden Horste auf ihre Existenz zu überprüfen.

 

In 2013 wurden im Gebiet 47 Brutvogelarten, davon 43 als sichere oder wahrscheinliche Brutvögel, 4 brutzeitliche Nahrungsgäste, 5 Arten aus der roten Liste des Saarlandes und 3 Arten (Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzspecht) des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie bestätigt. Brutvorkommen weiterer Arten (z.B. Mittelspecht, Neuntöter) sind nach Aussage des Gutachters aufgrund der Landschaftsgegebenheiten zu erwarten. Der Anteil der nicht windkraftsensiblen – aber nach § 6 BNatSchG strengstens geschützten Vogelarten – ist als mittel bis hoch zu bewerten.

 

Insgesamt wurden 38 Zugvogelarten gesichtet mit bis zu 1.336 Tieren an einem einzigen Tag. „Windkraftsensibel“ ist hier in erster Linie der Kranich. Obwohl der Fröhner Wald in 2013 nicht Schwerpunktbereich des Vogelzugs war, ist nach Ansicht des Gutachters ein konservativer Ansatz zu wählen – auch deshalb, weil sich die Zugrouten aufgrund klimatischer Gegebenheiten ändern können. Im Falle des Kranichs fordert der Gutachter eine Abschaltung der Anlagen bei starken Kranichzügen und Schlechtwetterlagen mit Drehen der Rotoren in Zugrichtung.

 

Bezüglich des Rotmilans verweist der Gutachter darauf, dass im ganzen Saarland lediglich 70-90 Brutpaare existieren. Ein Brutnachweis im Fröhner Wald innerhalb des empfohlenen Mindestabstandes von 1.500 m bzw. des Prüfbereichs von 4.000 m (Helgoländer Papier) ist in 2013 nicht erfolgt. Das Kollisionsrisiko sei nicht signifikant erhöht, da kein Brutplatz vorhanden. Der Aussage des Gutachters, der Fröhner Wald besäße für jagende Rotmilane keine Relevanz, müssen wir zudem widersprechen: Dies wird sich mit dem Bau von Windkraftanlagen schlagartig ändern, da der hoch fliegende Milan in den Rodungsflächen der Anlagen neue Jagdhabitate finden wird.

 

Im Original heißt es im Gutachten: „Zusammenfassend lassen sich auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der dargestellten derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse bzgl. der Betroffenheit des Rotmilans durch WEA Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für diese Art ausschließen.“

 

Dies hat sich nach unserer Sichtung vom 17.04.2016 dann ja grundlegend geändert!

 

Des Weiteren ist anzumerken, dass sich die Abstandsempfehlungen des sog. Helgoländer Papiers immer mehr als verbindlicher Fachstandard durchsetzen; so erging jüngst eine Entscheidung des Bayrischen VGH, dass es sich hierbei eben nicht nur um Empfehlungen, sondern um Mindestabstände handelt, die einzuhalten sind! Warum dies saarländische Gerichte anders sehen sollen, wäre für uns nicht nachvollziehbar …

 

Als rechtlich geschützte, aber nicht (unmittelbar!) windkraftgefährdete Arten wurden

  • Grünspecht (Brutrevier in 350 m Entfernung zur südlichen Anlage)
  • Schwarzspecht (in 200 m Abstand verhört => Status: Brutverdacht!)

Für beide Spechtarten können Störungen mit negativen Auswirkungen der lokalen Population nicht ausgeschlossen werden.

  • Habicht (Kollisionsrisko im näheren Horstumfeld möglich => konservativer Ansatz notwendig!)
  • Kolkrabe
  • Mäusebussard (immer und überall gesichtet, mehrere Horste, einer davon in 700 m Entfernung, bei Horstkontrolle 2015 waren ALLE Horste aus 2013 nicht mehr auffindbar => nach neuen wurde nicht gesucht!)

Gerade der Mäusebussard ist nach der neuesten PROGRESS-Studie hochgradig windkraftgefährdet, obwohl er nach wie vor aufgrund seiner hohen Population nicht als windkraftsensibel zählt! Diese Nomenklatur betrachten wir ohnehin als nicht zielführend, da letztendlich alle Vögel durch den Bau von Windkraftanlagen in ihren Lebensräumen gestört werden – sei es durch direkte Kollisionen, durch Lebensraumentwertung oder durch Lebensraumverlust.

  • Sperber (lebt versteckt, Vorhandensein wahrscheinlich)
  • Turmfalke
  • Waldohreule (in 660 m Abstand gesichtet, nur 200-400 Paare im Saarland, keinerlei Meideverhalten, Gefährdung durch Lebensraumentwertung beim Bau der Anlagen
  • Wespenbussard

Die Herausgabe von Ziffer 7 Planungsempfehlungen (7.1 Maßnahmen zur Konfliktvermeidung bzw. Minderung sowie 7.2 Kompensationsmaßnahmen) – also des modernen Ablasshandels für Naturzerstörung – wurde uns durch das LUA aufgrund eines angeblich bestehenden geistigen Urheberrechtes verweigert! Vermutlich sind sie aber auch nicht weiter erwähnenswert …

 

Der Gutachter weist daraufhin, dass es sich bei seinem Gutachten lediglich um eine Momentaufnahme handelt und sieht den Bau der Windkraftanlagen trotz allem vorab gesagten – wen wundert es – selbstverständlich als genehmigungsfähig an …

 

 

Fledermaus-Gutachten

 

Auch diese Untersuchungen stammen bereits aus dem Jahr 2013 und sind somit veraltet und nach unserer Auffassung nicht mehr aussagekräftig. Der Gutachter verweist darauf, dass das Kollisionsrisiko bei Fledermäusen deutlich höher ist, als bei Vögeln und dass insbesondere in Wäldern eine deutliche Häufung von Todesfällen durch Kollisionen und Barotraumata in Verbindung mit dort installierten Windkraftanlagen festzustellen ist. Ziehende Arten aus den alljährlichen Herbstwanderungen kollidieren dabei besonders häufig.

 

Festgestellt wurden im Planungsgebiet anhand ihrer Ortungsrufe und mittels Netzfang die nachfolgenden Arten:

  • Breitflügelfedermaus (überwiegend am Waldrand)
  • Große und kleine Bartfledermaus (im gesamten Gebiet vorhanden)
  • Großer Abendsegler (an verschiedenen Orten vorhanden, hoch windkraftgefährdet!)
  • Kleiner Abendsegler (nördlich der Anlagen entdeckt, hoch windkraftgefährdet!)
  • Großes Mausohr (wenige Sichtungen)
  • Rauhautfledermaus (regelmäßig)
  • Wasserfledermaus (wenige Sichtungen)
  • Zwergfledermaus (überall und massenhaft vorhanden, hoch windkraftgefährdet!)

Aufgrund der Vorkommen des großen und kleinen Abendseglers sowie der Zwergfledermaus wurde bereits eine Layout-Veränderung des Windparks vorgenommen – ob dies zum Schutz der selten und hoch windkraftgefährdeten Tiere aufgrund deren hoher Mobilität ausreichend ist, wagen wir einmal zu bezweifeln. Anzumerken ist, dass durch die Veränderung des Parklayouts lediglich die Standorte vermieden wurden, an denen im Jahr 2013 Populationsverdichtungen festgestellt wurden, d.h. die Fledermaus-Problematik ist auch bei den neuen Standorten grundsätzlich vorhanden.

 

Der Gutachter verweist zudem darauf, dass nicht alle Arten detektiert werden konnten und dass ein Vorhandensein weiterer hochgradig geschützter Arten (z.B. Bechsteinfledermaus, braunes Langohr) nicht auszuschließen bzw. sogar wahrscheinlich ist. So ist zum Beispiel in einem Radius von nur 5 km die Bechsteinfledermaus unzweifelhaft nachgewiesen.

 

Auch wird darauf hingewiesen, dass der Bau von Windkraftanlagen zu neuen Jagdhabitaten führen wird.

 

Insgesamt wird das Quartierpotential – also die Eignungsgüte des Umfeldes für das Vorhandensein von Fledermauspopulationen – in einem Umkreis von 1.000 m um die geplanten Anlagen mit 82% der Fläche als hoch bis sehr hoch gesehen!

 

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der Windpark unter Anwendung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen genehmigungsfähig sei - es sich bei seiner Begutachtung allerdings nur um eine Momentbetrachtung handeln kann und weitere Erkenntnisse des LUA einfließen müssen. Auch hier wurde uns seitens des LUA die Herausgabe der Dokumentationen (Ziffer 6.1 und 6.2) aus Urheberschutzgründen versagt. Die Inhalte sind aber weitestgehend an anderen Stellen der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ersichtlich …

 

 

FFH-Verträglichkeitsstudie und Gutachterliche Stellungnahme zur standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls sowie sonstige Informationen

 

Gemäß Fachgutachten Fledermäuse wird das Vorhaben beantragt

  • mit grob pauschalierten Abschaltzeiten über 10°C
  • bei Windgeschwindigkeiten unter 7 m/s (also fast immer …)
  • während der Nacht
  • zwischen Anfang April und Ende Oktober
  • und einem zweijährigen bioakustischen Monitoring für die Tiergruppe der Fledermäuse
  • mit Verortung potentieller Quartierbäume in den Rodungsbereichen mit Besatzkontrolle
  • und ggf. einer räumlichen Verschiebung oder Aufgabe konfliktreicher Einzelstandorte

des Weiteren bzgl. der Avifaunistik

  • mit Funktionsraumanalyse und Habitatuntersuchung bei ggf. betroffenen Groß- und Greifvögel und ggf. Verschiebung oder Aufgabe konfliktreicher Einzelstandorte
  • mit temporärer Abschaltung konfliktreicher Einzelstandorte zur Brutzeit bei ggf. betroffenen Brutstandorten
  • mit Abschaltung bei starken Kranichzügen (>20.000 Exemplaren, was uns als viel zu hoch erscheint …) und schlechten Witterungsbedingungen mit Drehen der Rotoren in Vogelzugrichtung
  • mit Entwicklung von Alt- und Totholzbeständen (sehr sinnig, denn das nun entfallene Windrad sollte ausgerechnet in einem Tot- und Altholzgebiet geplant werden …)

Weitere Einschränkungen können sich durch die Ergebnisse des Monitorings und weiterer Fachgutachten (z.B. Schattenwurfprognose) ergeben.

 

Planungsrelevante Amphibien sind Gelbbauchunke, Kammmolch, kleiner Wasserfrosch, Springfrosch und Zauneidechse – viele der sonstigen schützenswerten Arten sind zudem im benachbarten FFH-Gebiet als Schutzzweck explizit benannt.

 

Interessant ist auch, dass durch das Vorkommen von Erlenbeständen in Verbindung mit Fließgewässern im nördlichen Teil des Gebiets, dieser Abschnitt neben dem Schutz über § 30 BNatSchG auch als FFH-Lebensraumtyp nach Natura-2000-Code 91E0 (Auenwälder) geschützt ist! Der Beschluss des Ortsrates Holz und des Gemeinderates Heusweiler, den Fröhner Wald auf Antrag der FDP-Fraktion als FFH-Gebiet auszuweisen, wurde bezeichnenderweise erst vor wenigen Tagen durch Minister Jost abgelehnt …

 

In der gutachterlichen Stellungnahme wird des Weiteren auf folgendes hingewiesen:

  • FHN-01 (Riegelsberg) und FHN-02 (Holz) befinden sich in einem Bereich, der zur Sicherung alter Waldbestände vorgesehen ist; FHN-03 (Mitte) grenzt daran an
  • Es wird auf die Bedeutung der Erholungsfunktion hingewiesen; der Frohnwaldweg führt unmittelbar an den Anlagen vorbei
  • mehrere gesprengte Bunker des Westwalls befinden sich nahe der Anlagen; dementsprechend mahnt das Landesdenkmalamt schon einmal an, dass Spuren des 2. Weltkrieges als Bodendenkmäler zu werten sind und dass ein Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt herzustellen sei. Verzögerungen bei Erdarbeiten werden als wahrscheinlich und eine archäologische Betreuung als notwendig angesehen. Zudem muss der Kampfmittelräumdienst involviert werden.
  • Bzgl. möglicher Bodendenkmäler wird auf die Pflicht zur Einhaltung des Gesetzes Nr. 1554 zur Neuordnung des Saarländischen Denkmalrechts vom 19.05.2004, Art. 1 Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDschG) hingewiesen; konkret geht es hierbei um eine gesetzliche Anzeigepflicht mit einem Veränderungsverbot.

 

Unsere kurze Zusammenfassung nach Sichtung und Auswertung aller Unterlagen in einem einzigen Satz:

 

Der Fröhner Wald ist zum Bau von Windkraftanlagen und als Windkraft-Konzentrationszone völlig ungeeignet – das Projekt ist zu beenden!

 

 

Abschließend möchten wir daher noch einmal einen eindringlichen Appell an die Geschäftsführung der RAG montanWIND richten:

 

Sehr geehrter Herr Krumm, sehr geehrter Herr Krantz,

 

offensichtlich hat der Schutz der Natur und ihrer Lebewesen mitsamt des Menschen für Ihr aus der Bergbautradition entstandenes Unternehmen, eine untergeordnete Relevanz – dies ist traurig, aber mit der Erkenntnis müssen wir wohl leben.

 

Umso wichtiger werden für Sie sicherlich wirtschaftliche Überlegungen sein. Es pfeifen mittlerweile die Spatzen von den Dächern, dass das Projekt „Windkraft im Fröhner Wald“ wirtschaftlich gesehen einem Ritt auf einer Rasierklinge gleicht. Gewachsen insbesondere aus der Erkenntnis, dass im Fröhner Wald zu wenig Wind weht, wurden die größten Anlagentypen gewählt, die aktuell auf dem Weltmarkt zu beschaffen sind. Würde es noch größere geben, hätten Sie vermutlich auch diese gewählt. Damit verbunden ist die extreme Außenlage der Anlagen mit all den damit heraufbeschworenen Problemen wie Gemeindegrenzen- und Konzentrationszonenüberschreitungen.

 

Aus den ursprünglich geplanten 4 Anlagen wurden zwischenzeitlich nur zwei – und auch diese sind aus verschiedenen Gründen planungstechnisch als überaus kritisch zu bewerten – vom Naturschutz bis hin zu Fragen der Denkmalpflege.

 

Von Wirtschaftlichkeit kann hier bei zwei Anlagen unseres Erachtens noch nicht einmal mehr im Ansatz gesprochen werden – dies insbesondere auch aufgrund der vielen Tretminen, die bei einer etwaigen Genehmigung aus den Gutachten hervorgehen.

 

So müssen Sie die Anlagen bereits jetzt nachts in einem schallreduzierten und somit für Sie unwirtschaftlicheren Modus fahren. Sollten die nächtlichen Werte immer noch überschritten werden – wovon wir ausgehen und was Sie im Moment überhaupt noch nicht einschätzen können – dann werden Sie die Anlagen noch weiter abregeln oder gar komplett abschalten müssen.

 

Ebenso abschalten werden Sie über viele Stunden aufgrund des zu erwartenden und in seiner Ausprägung völlig unakzeptablen Schattenschlages. Und Sie werden über die Winterperiode bei zu erwartendem Eisansatz abschalten müssen.

 

Bzgl. der Avifaunisitk können wir Ihnen versichern, dass wir im kommenden Frühjahr intensiv auf Nest- und Habitatsuche gehen werden und auch sonst das Vogelgeschehen rund um die Windradstandorte intensiv beobachten werden. Sollten sich belastende Sachverhalte ergeben, dann werden Sie auch hier abschalten müssen!

 

Bzgl. der Fledermäuse unterliegen Sie bereits jetzt massiven Restriktionen und Abschaltszenarien bis hin zu weiteren Schritten, die sich aus dem geforderten zweijährigen Monitoring ergeben. Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. erwägt zudem, eigene Untersuchungen in Auftrag zu geben.

 

Sehr geehrter Herr Krumm, sehr geehrter Herr Krantz, wir fordern Sie noch einmal auf, das Sackgassenprojekt „Windkraft im Fröhner Wald“ endlich ad acta zu legen. Niemand wird Ihnen dies als Schwäche auslegen, sondern als späte, aber umso konsequentere Korrektur eines eingeschlagenen Irrweges!

 

Mit freundlichen Grüßen

Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V.

 

Horst Siegwart

1. Vorsitzender

Ein weiterer Dämpfer für die Windkraft-Pläne

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht vom 29.10.2016

 

29.10.2016

 

Sie bewegt sich sperrig und schwerfällig in Sachen Windkraftkritik, aber sie bewegt sich, die Köllertaler SZ-Redaktion ...

 

Das, was Marco Reuther jetzt allerdings am 29.10.2016 als "große Überraschung" und als "skandalös" verkauft, hat ihm der Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. bereits am 20.08.2016 und auch danach mehrfach über emails und Presseerklärungen mitgeteilt, ohne dass es ihm bislang einer Erwähnung wert gewesen wäre ... Vermutlich hat er unsere verantwortlichen und gründlichen Recherchen in der Schublade "Gerüchteküche von verrückten Windkraftgegnern, die mir nicht in den Kram passen" abgelegt - ebenso wie alle anderen Informationen, die wir ihm und der SZ zugänglich gemacht haben - sei es die Thematik rund um den Rotmilanhorst, die Bannüberschreitung zu Heusweiler oder ganz aktuell unsere Wertungen zu den Genehmigungsunterlagen. Wichtige Informationen, die nicht in das eigene Weltbild passen oder die nicht dem politischen Mainstream entsprechen, werden den Bürgerinnen und Bürgern somit durch die SZ systematisch und wochenlang vorenthalten.

 

Schön, dass es wenigstens noch einige aufrichtige Politiker mit Rückgrat gibt, die sich unseren Informationen annehmen und hartnäckig bleiben. Danke, Frau Huonker und auch all den anderen, aus welchen demokratischen Parteien auch immer, die uns hier unterstützen.

 

Bezüglich einer eventuellen Einzelfallgenehmigung haben wir unsere Rechtsauffassung dem Regionalverband, Innenministerium und LUA mitsamt umfangreicher Begründung bereits übermittelt. Es kann nicht sein, dass einerseits in der Flächennutzungsplanung Kleinflächen wegen Rotorüberschlägen als hartes Tabukriterium ausgeschlossen wurden und man diese andererseits nun wieder der RAG zuliebe zulassen möchte. Es handelt sich bei der Flächennutzungsplanung keineswegs um eine Grobplanung, die möglicherweise derartige Gestaltungsspielräume zulassen würde. Vielmehr wurde sie mit ihren vielfältigen Abschichtungen und Ausschlüssen mit nahezu chirurgischer Präzision und Parzellenschärfe durchgeführt - Einzelfallgenehmigungen verbieten sich hier, da sie den planerischen Willen des Planungsträgers und insbesondere auch den definierten Mindestabstand von 800 m als absolut übergeordnetes Ziel unterlaufen würden.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Windrad zu Holz entfällt wegen Altholzbeständen; das mittlere unterliegt dem Bebauungsplan sowie der Veränderungssperre der Gemeinde Heusweiler; das Windrad zu Riegelsberg überschreitet die Konzentrationszonengrenze und unterschreitet die 800 m-Grenze. Im Umfeld von etwas mehr als 200 m zu den beiden letzt genannten Anlagen wurden zudem drei Mitglieder unserer vierköpfigen Rotmilan-Familie fröhlich herumfliegend gesichtet - dies wurde dokumentiert, vermessen und der Genehmigungsbehörde übermittelt ...

 

Es wird so langsam peinlich ... Den beiden Geschäftsführern der RAG montanWIND wäre es wirklich angeraten - wenn sie sich nicht völlig der Lächerlichkeit preisgeben wollen - das Projekt Fröhner Wald offiziell und unverzüglich als beendet zu erklären.

SZ-Zensur und Bürgerverdummung

 

26.10.2016

 

Und wieder einmal hat die gnadenlose SZ-Windkraft-Leserbrief-Zensur zugeschlagen …

Diesmal traf es einen Heusweiler Bürger, der es wagte die RAG-Machenschaften im Fröhner Wald anzuprangern. Dummerweise ist besagter Bürger Mitglied des Heusweiler Gemeinderates – die Veröffentlichung seines Leserbriefes hat man ihm darauf nicht aus inhaltlichen, sondern – man höre und staune – aus formalen Gründen versagt: Als Mandatsträger stünden ihm „andere Wege der Meinungsäußerung“ offen – daher könne er sich zu diesen Themen nicht auch noch per Leserbrief äußern.

 

Eine überaus interessante Argumentation, da die SZ überhaupt kein Problem damit hat, Leserbriefe von Firmeninhabern von Brandschutzausrüstungen oder Photovoltaik, die hiermit ihr Geld verdienen, zu ihren Fachgebieten zu veröffentlichen und Leserbriefe von Vorständen von Bürgerenergiegenossenschaften, die sich mit flammenden Reden für erneuerbare Energien einsetzen, werden auch immer gerne genommen. Der Verfasser dieses Beitrages hat es längst aufgegeben, Leserbriefe an die SZ zu schreiben – diese werden ohnehin nicht veröffentlicht und landen in der SZ-Mülltonne des politischen Mainstreams …

 

Gerne durch die SZ veröffentlicht werden hingegen in schöner Regelmäßigkeit erneuerbare Gehirnwäschebeiträge, sei es über die angeblich nahezu 100%ige Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bzgl. Windrädern quasi im eigenen Garten oder wie am 26.10.2016 über das Zurückdrängen der Kohle und das rasante Wachstum von Windkraft in China, welches angeblich alle Erwartungen der Experten übertrifft. Wow – muss man da sagen: 2 chinesische Windräder pro Stunde in 2015 und Skandal: wir sind nicht mehr DAS Windkraft-Land! Macht also insgesamt 17.520 chinesische Windräder in 2015. Wie groß ist China noch einmal? 27 Mal so groß wie Deutschland? Also wären das bei uns 648 Windräder … Na ja – das haben wir dann ja wohl getoppt …

 

By the way – passt aber jetzt irgendwie gar nicht: China errichtet gerade 368 neue Kohlekraftwerke und plant noch 803 weitere dazu – des Weiteren 80 neue Atommeiler …

Und mehr als die Hälfte der weltweit neu installierten Stromkapazität auf der Basis erneuerbarer Energien? Mal wieder Nennleistung mit wirklich anstehender Leistung verwechselt? Die liegt bei Windkraft gerade mal irgendwo zwischen 0 und 15% der Nennleistung …

 

Nachfolgend die überragende Leistung (das dünne mittelblaue Gezappel ganz unten in der Tabelle; die gelben Spitzen sind Sonnenstrom; der riesiege graue Block ist Strom aus konventionellen Energieträgern) von knapp 27.000 bundesdeutschen Windrädern in der Zeit vom 23.10.2016 bis 26.10.2016. Herr, lass Hirn regnen …

Beurteilung (Teil 1) des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. zu den von der RAG montanWIND eingereichten Gutachten zur Genehmigung der Windkraftanlagen im Fröhner Wald

 

23.10.2016

Schallgutachten

 

Die zu erwartenden Schallimmissionen wurden für nachfolgende Standorte – stellvertretend für das gesamte räumliche Umfeld – berechnet:

 

Heusweiler:

  • Blumenstraße 98 => Standort A
  • Rödelbachstraße 41 => Standort B
  • Bietschieder Straße 26 => Standort D

Riegelsberg:

  • Dorfstraße 87 => Standort C
  • Jägerstraße 75 => Standort E

 

Bei den Standorten A, B und E handelt es sich um sog. reine Wohngebiete mit einem nächtlichen (22.00 – 6.00 Uhr) maximal zulässigen Immissionsrichtwert von 35 dB(A); bei Standort C um ein allgemeines Wohngebiet mit max. 40 dB(A) und bei Standort D um ein Mischgebiet mit max. 45 dB(A).

 

Auf Nachfrage des Gutachters beim Anlagenhersteller lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens kein einziger realer Messbericht vor (oder einfacher formuliert: die Anlagen sind zu neu und völlig unerprobt). Die Ermittlung der Schallleistungspegel erfolgte somit ohne jegliche Erfahrungswerte auf rein theoretischer Basis auf der Grundlage von Herstellerangaben – die Berechnungsparameter stammen also ausschließlich von denjenigen, die ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf der Anlagen haben …

Aufgrund des Fehlens realer Messberichte hat das LUA die Auflage gemacht, den theoretisch berechneten Schallleistungspegel mit einer Teilunsicherheit von 3 dB(A) zu bewerten. Diese Teilunsicherheit ist nach unserer Auffassung deutlich zu gering angesetzt – zumal weitere Zuschläge für Tonhaltigkeit und insbesondere auch für die besonders störende Impulshaltigkeit nicht angewandt werden.

 

Originalton im Gutachten hierzu: „Da in den Schalldokumentationen keine Angaben seitens des Herstellers über Ton- und Impulshaltigkeit zu finden sind, wurde im Rahmen dieses Gutachtens nach Stand der Technik angenommen, dass keine Ton- oder Impulshaltigkeit zu berücksichtigen ist.“ Unglaublich ...

 

Auch wurden Vorbelastungen (nachts produzierenden Gewerbebetriebe sind im Umfeld nicht vorhanden) nicht berücksichtigt – diese sind aber z.B. in Form des nächtlichen Verkehrs auf der BAB1 durchaus vorhanden.

 

Die Wirkung von Infraschall und tieffrequentem Schall sowie Körperschall wurde völlig negiert.

 

Auf die neuesten Erkenntnisse (VDI-Nachrichten Nr. 33/2016) weisen wir ausdrücklich noch einmal hin. Hier wird auf die Problematik eingegangen, dass es bei hohen Windkraftanlagen insbesondere im Bereich jenseits 800 m Entfernung zur Schallquelle massive Abweichungen zwischen theoretischer Berechnung und Messrealität geben kann.

 

Der Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis: „Anhand der Vorberechnungen im Betrieb der Nennleistung wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung des Zuschlags die Immissionsrichtwerte (Anmerkung: bei den Standorten A,B und C) maßgeblich überschritten werden. Es wurde daher eine Schalloptimierung für den nächtlichen Betrieb durchgeführt. Für die schallreduzierten Betriebsmodi liegen lediglich Herstellerangaben vor, weshalb der Zuschlag für den Betrieb unter Nennleistung auch für die reduzierten Modi Anwendung fand“.

 

Nach theoretischer Ermittlung (und vermutlich umfangreicher Rechenakrobatik) liegen die Schallzusatzbelastungen durch die Windräder im schallreduzierten Modus bei den kritischen Standorten ohne Berücksichtigung einer eventuellen Ton- bzw. Impulshaltigkeit bzw. einer bereits vorhandenen Vorbelastung (BAB1, …) nun rasiermesserscharf unter den erlaubten Grenzwerten – wobei der Gutachter schon einmal vorsorglich darauf hinweist, dass er keine Garantien für die Einhaltung der prognostizierten Ergebnisse der Schallprognose“ geben könne …

 

Die emittierte Schalleistung der Anlagen bei Nennleistung nach Herstellerangaben liegt im schallreduzierten Modus unter Berücksichtigung eines Zuschlages von 4,6 dB(A) gemäß Bewertungsvorgabe des LUA zwischen 102,0 und 107,1 dB(A) und im Tagbetrieb bei 109,1 dB(A) – dies liegt irgendwo zwischen dem Pegel eines Hubschraubers und einer motorgetriebenen Kettensäge …

 

Nach allem bislang gesagten ist davon auszugehen, dass auch im schallreduzierten Modus die Richtwerte nicht eingehalten werden können – will heißen: die Anlagen werden nachts lauter sein, als sie sein dürfen … Konsequenz des Ganzen: Sollten die Anlagen wider Erwarten gebaut werden und im Betrieb die nächtlichen Grenzwerte überschreiten, so besteht gegen die RAG montanWIND ein Rechtsanspruch auf Behebung dieses Missstands durch jeden einzelnen Betroffenen – bis hin zur völligen nächtlichen Abschaltung der Anlagen. Wir gehen davon aus, dass es in diesem Fall zu einer größeren Klagewelle gegen den Betreiber kommen wird …

 

 

Gutachten zum Schattenwurf

 

Und auch hier verbirgt sich Ungemach. Erlaubt ist eine theoretisch mögliche Beschattungsdauer von max. 30 Minuten täglich bzw. 30 Stunden jährlich. Aufgrund der enormen Anlagenhöhe wurden um die geplanten Anlagen im Fröhner Wald relevante Verschattungsbereiche bis in 1.700 m Entfernung ermittelt und dabei massive Überschreitungen der erlaubten Beschattungsdauer festgestellt.

 

Berechnet wurden die nachfolgenden sog. Rezeptorpunkte:

 

Heusweiler

  • Erlenweg 13 => Grenzwert überschritten
  • Birkenweg 23 => Grenzwert überschritten
  • Blumenstraße 6 => Beschattung 24 Min. / 21:10 h jährlich => Grenzwert eingehalten
  • Bietschieder Straße 20 => Grenzwert überschritten
  • Bietschieder Hof => Grenzwert überschritten

Riegelsberg

  • Dorfstraße 17a => Beschattung 22 Min. / 15:20 h jährlich => Grenzwert eingehalten
  • Dorfstraße 64 => Grenzwert überschritten
  • Dorfstraße 75 => Grenzwert überschritten
  • Jägerstraße 42 => Beschattung 0 Min. / 0:00 h jährlich => Grenzwert eingehalten
  • Jägerstraße 75 => Beschattung 21 Min. / 13:46 h jährlich => Grenzwert eingehalten
  • Gartenstraße 12 => Grenzwert überschritten

Teilweise werden auch Standorte von mehreren Windrädern gleichzeitig erfasst – dann wird es für die Bewohner besonders „lustig“ …

 

Die hohe Ausprägung an Schattenschlag verlangt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger den Einsatz von Abschaltautomatiken – diese sollen die Anlagen dergestalt regeln, dass die Beschattungsdauer von 30 Minuten täglich / 30 Stunden jährlich nicht überschritten wird. Diese Beschattung findet dann aber statt – ein Anspruch, dass unter die erlaubten Grenzwerte geregelt werden muss, besteht nicht!

 

Besonders betroffen vom Schattenschlag mit der Notwendigkeit der Teilabschaltung der Anlagen sind nachfolgende Standorte:

  • Heusweiler: Erlenweg, Birkenweg, Buchenweg, Tannenweg, Akazienweg, Blumenstraße, Bietschieder Straße
  • Riegelsberg: Dorfstraße, Gartenstraße, Ziegelhütter Straße

Bei nahezu allen anderen Straßen in Holz liegt die Beschattung bei 15-30 Stunden pro Jahr; Riegelsberg liegt in weiten Bereichen in Beschattungsfeldern von 0-15 bzw. 15-30 Stunden pro Jahr. Aber auch für die Standorte, für die rechnerisch keine Beschattung ermittelt werden konnte, gilt nach Aussage des Gutachters, dass trotz hoher Prognosegenauigkeit in der Realität „eine vollständige Belästigungsfreiheit während der Schattenwurfperiode nicht garantiert werden kann“.

 

 

Zuwegungen und Leitungsführung

 

Geplant ist die Zuwegung zur Anlage FHN-03 (mittig, auf Heusweiler Gebiet) über die nun entfallene Anlage FHN-02 (in Richtung Holz) unmittelbar hinter der Schranke und vor der Auffahrt Holz zur BAB1 schräg durch den Wald. Die Zuwegung zur Anlage FHN-01 (in Richtung Riegelsberg) führt zunächst parallel an der BAB1 entlang und dann kurz vor der Anlage schräg in den Wald. Der Schwerlastverkehr soll über die BAB1 bis zur Anschlussstelle Holz und dann vom Ortseingang gesehen rückwärts in den Einmündungsbereich zum „Windpark“ erfolgen. Der elektrische Anschluss soll über die Umspannanlage Hilschbach, In der Hohl, Riegelsberg erfolgen. Dort wird aktuell bezeichnenderweise gerade ein größerer Trafo in der Umspannanlage getauscht – ob es hier bereits einen Zusammenhang gibt, können wir nicht beurteilen …

 

Für die Erstellung der Zuwegungen und der Verlegung der Kabel fordert das LUA ein separates naturschutzrechtliches Antragsverfahren. Hier möchten wir schon einmal erwähnen, dass auch der Weg zu Anlage FHN-03 durch die Alt- und Totholzgebiete führt, die im Falle der Anlage FHN-02 zu einem Ausschluss geführt haben – eine Genehmigung ist daher alleine schon – wenn man Naturschutz ernst nimmt – mit dieser Begründung zu versagen. FHN-01 unterläuft zudem das Planungsziel, indem die Rotoren der Anlage die Grenze der Konzentrationszone und des 800 m-Bereiches überschreiten. Nach unserer Auffassung ist FHN-01 daher aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Diese unsere rechtliche Auffassung haben wir samt umfangreicher Begründung bereits an das Innenministerium als oberste kommunale Aufsicht, den Regionalverband und das LUA übermittelt.

 

Noch einige allgemeine Informationen zur Bauphase:

Wir gehen davon aus, dass pro Windrad (!) etwa 200-300 Schwertransporte benötigt werden, die sich auf breiten Trassen mit umfangreichen Park-, Wende- und Ausweichflächen durch den Wald bewegen müssen – wir geben zu bedenken, dass dies den Fröhner Wald regelrecht umpflügen wird.

 

 

Brandschutz

 

Das Brandschutzgutachten liegt uns bislang nicht vor. Dennoch weisen wir darauf hin, dass Anlagen dieser Bauhöhe grundsätzlich nicht löschbar sind. Ein „kontrolliertes Abbrennen“, wie dies auf weiträumigen und freien Feldern darstellbar ist, betrachten wir im Wald als nahezu unmöglich. In Windrichtung sind hier Areale abzusichern, die bis 1.000 m Entfernung zur Brandquelle angesiedelt sind – dies sind weite Teile der Wohngebiete der Holzer Ochsenweide sowie der waldnahen Standorte in Riegelsberg. Zudem möchte die RAG montanWIND im Fröhner Wald Getriebeanlagen einsetzen, die im Vergleich zu den getriebelosen Anlagentypen eine deutlich erhöhte Brandlast aufweisen. Löschwasservorkommen sind im näheren Umfeld des Fröhner Waldes zum Schutz des Waldes und damit auch der angrenzenden Wohnbebauung nicht vorhanden.

 

Unter Würdigung dieser Sachverhalte betrachten wir die Planungen im Fröhner Wald als völlig unverantwortlich!

 

 

Eisfall/Eiswurf

 

Auch das Eiswurfgutachten liegt uns bislang nicht vor – wir denken aber, dass der Betreiber dieses Risiko über eine Abschaltautomatik ausschließen und klein rechnen will. Gutachten werden daher häufig im sog. Trudelbetrieb angefertigt – man geht dabei davon aus, dass die Anlagen bei auftretendem Eisanfall sofort über eine Regelelektronik abgeschaltet werden und auch abgeschaltet bleiben. Dementsprechend wird der Terminus „Eiswurf“ auch gerne einmal verniedlichend gegen „Eisfall“ ausgetauscht …

 

Aus Erfahrungsberichten wissen wir, dass Abschaltautomatiken entweder des Öfteren nicht funktionieren oder aber aus wirtschaftlichen Gründen viel zu früh und oftmals auch ohne die notwendige Vorort-Kontrolle vom Betreiber wieder deaktiviert werden. „Eiswurf“ ist somit durchaus relevant und dieser hat es in sich: hier können schon einmal manngroße Eisschollen mehrere hundert Meter weit fliegen. Nach SEIFERT (Forschungs- und Koordinierungsstelle Windenergie) berechnet sich der Gefährdungsbereich nach der Formel 1,5 x (Rotordurchmesser + Nabenhöhe). Der Rotor hat im konkreten Fall bei der NORDEX N131/300 einen Durchmesser von 131 m und die Nabenhöhe beträgt 164 m – hieraus ergibt sich für den Fröhner Wald ein Gefährdungsbereich von 443 m!

In Anbetracht der vielen im Areal vorhandenen Wanderwege und der geringen Entfernung von weniger als 200 m zur BAB1 betrachten wir diese Planung als völlig verantwortungslos. Sollten hier entgegen unserer eindringlichen mehrfachen Warnungen Menschen zu Schaden kommen, werden wir Strafanzeige gegen all diejenigen stellen, die durch Unterlassung hierzu beigetragen haben.

 

 

Rotorblattbruch, Turmversagen, Gondelabwurf

 

Gutachten hierzu liegen uns nicht vor. Aber auch diese Problematik ist nicht klein zu reden – insbesondere aufgrund der auffälligen Zunahme von Stürmen in unserer Region. Bundesweit häufen sich Berichte, nach denen insbesondere bei Rotorblattbruch, Fragmente der Rotoren in mehreren hundert Meter Entfernung vom Windradstandort gefunden werden – auch aus diesem Grund halten wir eine Genehmigung insbesondere im Hinblick auf die benachbarte BAB1 in weniger als 200 m Entfernung für völlig unverantwortlich!

 

Auffällig bei allen Gutachten:

 

In allen uns vorliegenden Gutachten werden durchaus erhebliche negative Szenarien geschildert und beschrieben, die in der Bewertung und im Ergebnis aber immer zu einer angeblichen Genehmigungsfähigkeit führen. Honi soit qui mal y pense … So funktioniert das Gutachterwesen: wer zahlt bestimmt die Musik und Ergebnisoffenheit ist nicht gefragt …

 

Unsere Stellungnahmen zu den naturschutzfachlichen Gutachten wird gerade erarbeitet und folgt in Kürze:

  • FFH-Verträglichkeitsstudie
  • Landschaftsbildanalyse
  • Gutachterliche Stellungnahme zur standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls
  • Avifaunistisches Gutachten
  • Gutachten Fledermäuse

Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. erhält Zugang zu Umweltinformationen des Genehmigungsantrags der RAG montanWIND

 

22.10.2016

 

Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. hat in den letzten Monaten mehrfach Zugang zu umweltrelevanten Informationen des Genehmigungsantrags der RAG montanWIND in Sachen Windkraft im Fröhner Wald beantragt. Auf die Herausgabe derartiger Informationen besteht nach dem Saarländischen Umweltinformationsgesetz (SUIG) ein gesetzlicher Anspruch. Die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), hat uns diesen Zugang bislang mit der Begründung verweigert, die Unterlagen der RAG montanWIND würden noch unvollständig vorliegen.

 

Nachdem uns diese Hinhaltetaktik zu bunt wurde, haben wir das LUA noch einmal eindringlich dazu aufgefordert, uns die Informationen freizugeben; anderenfalls würden wir uns gezwungen sehen, die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit des Unabhängigen Datenschutzzentrums des Saarlands (UDS) in der Sache einzuschalten und Rechtsmittel zu ergreifen. Obwohl die Unterlagen nach wie vor nicht vollständig sind, hat man uns daraufhin diese – freilich gegen Berechnung einer saftigen Gebühr – übersendet. Den Bürgerinnen und Bürgern wird es in der Tat nicht einfach gemacht, ihre ihnen zustehenden Rechte in Anspruch zu nehmen …

 

Die Herausgabe der seitens der RAG montanWIND in Sachen Natur- und Artenschutz vorgeschlagenen Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen – der moderne Ablasshandel für Naturzerstörung – hat man uns verweigert; hier bestünde geistiges Eigentum des Verfassers. Wir verkneifen uns jetzt einmal eine Kommentierung …

 

Bei der Durchsicht der Unterlagen war für uns zunächst einmal auffällig und äußerst verwunderlich, dass aus den Unterlagen an vielen Stellen klar und völlig zweifelsfrei hervorgeht, dass eine der drei geplanten Anlagen auf Gebiet der Gemeinde Heusweiler liegt – die entsprechenden Gutachten waren bereits am 20.04.2016 (!) komplett fertiggestellt und gezeichnet.

 

Am 25.04.2016 drängte der Geschäftsführer der RAG montanWIND, Rudolf Krumm, im Gemeinderat Riegelsberg noch völlig ungeniert auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit drei Windrädern und lässt es dann auch noch zu, dass besagter Gemeinderat, diesen städtebaulichen Vertrag in seiner Sitzung am 11.07.2016 beschließt. Ein Affront gegen den Gemeinderat und die Verwaltung aus Riegelsberg, der seinesgleichen sucht - vielleicht sollte man in Riegelsberg einmal darüber nachdenken, mit wem man sich da ins Bettchen zu legen gedenkt …

 

Die mehr als 500 Seiten an Unterlagen wurden aktuell gesichtet und ausgewertet – sie beinhalten für uns völlig erwartungsgemäß einige "Bomben", über die wir Sie in Kürze über Newsletter und unsere Homepage informieren werden.

Windkraft- grüne Naturzerstörung in Vollendung

 

22.10.2016

 

Diese traurigen Aufnahmen von Baustellen der "ökologischen Landschaftsumwandlung" im Vogelsberg und im Kaufunger Wald stehen exemplarisch für unzählige ähnliche Wirkungsstätten des Irrsinns, die sich im Herbst 2016 in allen Bundesländern finden - so auch im Saarland und möglicherweise auch demnächst im Fröhner Wald.

 

Das ganze Ausmaß des Grauens erschließt sich allerdings nur in direkter Begegnung - hoffen wir, dass wir von derartigen Realerlebnissen im Fröhner Wald und anderenorts im Saarland verschont bleiben werden. Dafür treten wir ein und dafür kämpfen wir - die gezeigten Aufnahmen sind uns Treibstoff und Motivation ...

 

Zu hoffen bleibt auch, dass sich bei unseren Politikern die Vernunft durchsetzen wird und dass sie die Kraft haben, Fehlentwicklungen zu korrigieren, die sie vor vielen Jahren, zwar in bester Absicht, aber allzu überhastet und völlig unreflektiert eingeleitet haben.

 

Oder wie formulierte es Marcus Tullius Cicero, der berühmte römische Politiker und Philosoph in seinen Philippischen Reden?

 

Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit.

 

Cicero, Philippica 12,2

 

Im Hinblick auf die anstehenden Bundes- und Landeswahlen darf hier zumindest etwas Hoffnung bestehen ...

Pressemitteilung des Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V.

 

18.10.2016

 

Nach einer Information des Umweltministeriums ist die unmittelbar zu Holz gelegene Windkraftanlage aufgrund von dort vorhandenen ökologisch wertvollen Alt- und Totholzbeständen nicht genehmigungsfähig und wird entfallen. Das Ministerium sieht faktisch innerhalb der Konzentrationszone Fröhner Wald keine alternative Fläche, in der ein drittes Windrad gebaut werden könnte. Ob die beiden anderen Windräder überhaupt genehmigungsfähig sind, ist nach Aussage des Ministeriums noch völlig offen. Die geplante Zuwegung zum mittleren Windrad, welches sich auf Heusweiler Gemeindegebiet befindet, führt ebenfalls durch besagte Alt- und Totholzbestände – eine Genehmigung ist daher nach unserer Auffassung alleine aus diesem Grund auch hier zu versagen …

 

Nach unserer Kenntnis wurden durch das LUA umfangreiche Nachforderungen zu den eingereichten Gutachten gestellt – so können unter anderem die artenschutzrechtlichen Belange bei weitem nicht geklärt sein. Eine „Schnellexpertise“ zu den Aktionsräumen der von uns gemeldeten Rotmilan-Familie als Nachtrag zum avifaunistischen Gutachten erfüllt nicht die fachlichen Standards – die Erhebungen im Gutachten selbst stammen aus dem Jahr 2013 und sind somit für einen Waldstandort nicht mehr hinreichend belastbar.

 

Des Weiteren haben wir das Innenministerium, das LUA und den Regionalverband darauf hingewiesen, dass die Rotoren des Riegelsberg zugewandten Windrades die Grenze der Konzentrationszone überschreiten und zudem näher als 800 m an die Wohnbebauung heranreichen. Dies kann mit absoluter Sicherheit nicht der planerische Wille des Regionalverbandes gewesen sein, als es genau darum ging, für mehr Bürgerschutz den Abstand zwischen Windkraftanlage und Wohnbebauung von 650 m auf 800 m zu erhöhen. Die planerische Konzeption des Trägers der Bauleitplanung würde hiermit grundlegend in Frage gestellt – ein entsprechender Antrag der RAG montanWIND auf Einzelfallgenehmigung ist mit dem Standortkonzept unvereinbar und daher abschlägig zu entscheiden. Sollte der Regionalverband diesen Sachverhalt in seiner Stellungnahme an das LUA anders beurteilen, so wäre ein Rechtsstreit bereits jetzt vorprogrammiert.

 

Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. hat gemäß saarländischem Umweltinformationsgesetz (SUIG) Zugang zu allen umweltrelevanten Gutachten des Genehmigungsantrags begehrt. Die umfangreichen Unterlagen liegen uns zwischenzeitlich vor und werden von uns gesichtet. Soviel lässt sich bereits jetzt sagen: Für die Bürgerinnen und Bürger aus Holz und Riegelsberg wird es sehr problematische Situationen geben. So sind zum Beispiel weder die nächtlichen Schallwerte, noch die erlaubte Schattenwurfdauer an vielen Standorten in den Orten Holz und Riegelsberg im Regelbetrieb auch nur ansatzweise einzuhalten. Wir werden nach Auswertung der Unterlagen hierzu ausführlich und öffentlich informieren.

 

Abschließend richten wir noch einmal unsere Forderung an alle im Verfahren beteiligten Entscheidungsträger: Wir denken, dass es an der Zeit wäre, das Sackgassen-Projekt „Windkraft im Fröhner Wald“ endgültig ad acta zu legen. Dies gilt für den Projektierer ebenso wie für all diejenigen kommunalen und landespolitischen Kräfte, die es immer noch nicht begriffen haben: Ein Projekt, welches sich zwischenzeitlich aus mannigfaltigen Gründen als Irrweg erweist, kann man nicht gegen den Willen der eigenen Bevölkerung durchdrücken. Dies kann – insbesondere auch im Hinblick auf die anstehenden Landtagswahlen im nächsten Frühjahr – nur schief gehen …

49,320967°N / 6,971229°E

 

16.10.2016

49,320967°N / 6,971229°E - an exakt diesen Koordinaten plant die RAG montanWIND das mittlere Windrad auf Heusweiler Gemeindegebiet. Die Gemeinde Heusweiler hat gut daran getan, hier zunächst einmal über eine Veränderungssperre in Verbindung mit der beabsichtigten Erstellung eines Bebauungsplanes den Daumen drauf zu halten.

 

Wir konnten uns heute bei wunderschönem Wetter anlässlich eines kleinen Spazierganges wieder einmal von der Schönheit des Gebietes überzeugen. Die beiden Fotos zeigen exakt den Standort, an dem die RAG montanWIND zukünftig wie die Vandalen hausen will ... Wenn Sie ein Smartphone besitzen, können Sie uns das einfach nachmachen: Koordinaten in Google Maps (Eingabe in nachfolgendem Format: 49.320967,6.971229) oder einen anderen Navigator eingeben und schon kann es zielgerichtet losgehen ...

 

In diese intakte Natur ein Windrad platzieren zu wollen, ist Waldfrevel ersten Ranges! Auch hier liegt massenhaft ökologisch wichtiges Totholz am Boden, welches Unmengen an Kleinlebewesen beheimatet, die wiederum anderen Lebewesen als Nahrung dienen. Auch stehendes Totholz ist vorhanden, in das zum Beispiel streng geschützte Spechte ihre Höhlen bauen. Die Wegführung zu diesem Standort soll zudem schräg durch den Wald an dem nun wegen dort vorhandener Alt- und Totholzbestände entfallenen Windrad vorbei führen - für uns ein völliges Unding! Nach unserer Auffassung ist daher auch dem mittleren Windrad eine Genehmigung zu versagen, zumal sich unsere Rotmilanfamilie dem Standort bereits auf weniger als 300 m genähert hat. Eine Dokumentation hierüber mitsamt GPS-Verortung liegt der Genehmigungsbehörde LUA vor ...

LINKE fordert Aus für Windpark Fröhn

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht vom 15.10.2016

 

14.10.2016

 

Die Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Riegelsberger Gemeinderat bringt es auf den Punkt: Versteck-Spielchen der RAG, selbstherrlicher und unverschämter Umgang mit der Riegelsberger Verwaltung und dem Gemeinderat - verbunden mit der Aufforderung "das Experiment Windräder im Fröhner Wald jetzt endlich zu beenden" ... Unmißverständlicher kann man dies nicht mehr formulieren. Unsere Hochachtung, Frau Huonker!

 

Geschäftsführer Krumm macht indes genau das, was wir von ihm erwartet haben: er beharrt starrsinnig auf dem Projekt und ist nach wie vor der Meinung, es sei politisch legitimiert. Hierzu gehört im Hinblick auf die Entwicklungen in der Bevölkerung und in den Gemeinderäten schon ein erhebliches Mass an Weltfremdheit und Verblendung. Aber vermutlich geht es diesem Mann mittlerweile weniger um die Sache, als darum, seinen eigenen Hintern zu retten ...

 

Auch von unserer Seite: Herr Krumm, stellen Sie sich nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger und beenden Sie ENDLICH diesen unsäglichen Irrsinn im Fröhner Wald! Ähnliches wäre den Fraktionen der SPD und der CDU im Riegelsberger Gemeinderat anzuraten: Politik gegen die eigenen Bürger zu machen, ist ein Schuss, der in der Regel nach hinten losgeht ...

Und da waren es nur noch zwei: Etappensieg für die Bürgerinnen und Bürger aus Heusweiler und Riegelsberg

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht "Weniger Windkraft aus dem Fröhner Wald" vom 12.10.2016

 

11.10.2016

Die Forstbehörde des Umweltministeriums legte ihr Veto gegen den Bau der Windkraftanlage ein, welche dem Ort Holz zugewandt ist - sie ist somit nicht genehmigungsfähig. 

 

Die Anlage sollte nach dem Willen der RAG montanWIND in ökologisch wertvollen Alt- und Totholzbeständen errichtet werden - eine Problematik auf die der Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. bereits seit zwei Jahren hingewiesen hat. Auch die Forstbehörde habe dies nach Aussage der Pressesprecherin des Ministeriums bereits frühzeitig thematisiert, ohne dass der Antragsteller, die RAG montanWIND, diesen Hinweis beachtet hätte - wieder einmal ein bezeichnendes Beispiel für die Beratungsresistenz der windkraftunerfahrenen RAG montanWIND. Wir hatten in Gesprächen, in denen es u.a. um mangelnde Windhöffigkeit der Zone und den Artenschutz ging, bereits ähnliche Erfahrungen gemacht: man weiß alles besser, interessiert sich nicht für begründete Einwände und möchte nach alter Bergrechtmanier sein Ding unbeirrt durchziehen ...

 

Ersatzflächen zum Bau des dritten Windrades stehen in der Enge der Konzentrationszone realisitisch gesehen nicht zur Verfügung. Auch verläuft nach aktueller Planung die Zuwegung zum mittleren Windrad (auf Heusweiler Bann) über das nun entfallene Windrad und somit ebenfalls durch besagte Alt- und Totholzgebiete. Die beiden verbleibenden Windkraftanlagen tangieren zudem den Artenschutz - insbesondere des Rotmilans - und sind daher nach unserer Auffassung ebenfalls nicht genehmigungsfähig. Entsprechend schreibt das Ministerium vielsagend: "Da die Prüfung aller Belange - zum Beispiel auch der artenschutzrechtlichen Belange - im laufenden Verfahren nicht abgeschlossen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber gemacht werden, ob die beiden im Verfahren beantragten Anlagen genehmigungsfähig sind."

 

Die Rotoren der äußeren, der Gemeinde Riegelsberg zugewandten Anlage überstreichen zudem Flächen außerhalb der Konzentrationszone. Dies ist gemäß eines uns vorliegenden Schreibens des Innenministeriums nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG rechtlich unzulässig - ein Veto des Innenministeriums oder ein Rechtsstreit gegen einen Genehmigungsbescheid somit zwangsläufig vorprogrammiert.

 

Wir denken, dass es so langsam einmal an der Zeit wäre, das Projekt "Windkraft im Fröhner Wald" seitens der RAG montanWIND offiziell zu beenden. Ob die beiden Geschäftsführer allerdings die Kraft und das Rückgrat hierzu haben, ist überaus fraglich ...

Was schert uns das Niveau: Schwarz-Rot-Grün-Orangene Muppet-Show im Landtag

 

06.10.2016

 

In der Plenarsitzung vom 05.10.2016 ging es in der Drucksache <15/1959> um die Beschlussfassung über den von der DIE LINKE.-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend "Wald im Bereich des SaarForst schützen – Umweltverträglichkeit von Windkraftanlagen verbindlich prüfen".

 

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. wurde mit Stimmenmehrheit aller anderen im Landtag vertretenen Parteien (CDU, SPD, B90/Grüne, PIRATEN) abgelehnt. Die FDP, welche eine ähnliche Position gegen Windkraftanlagen im Wald vertritt, ist aktuell im Landtag leider nicht vertreten, was sich in 2017 hoffentlich ändern wird. Kritisch anzumerken zu den LINKEN ist allerdings, dass die überaus lobenswerte ablehnende Haltung der Landtagsfraktion sowie der Gemeinderatsfraktion Riegelsberg zur Windkraft im Wald nicht durchgängig in den unterschiedlichen Gemeinden, Ländern und insbesondere auch im Bund vertreten wird.

 

Dennoch kann man sich für die anstehende Landtagswahl im Saarland dieses Abstimmungsergebnis über einen in unseren Augen durchaus sinnvollen Antrag schon einmal auf Wiedervorlage legen.

 

Die Debatte um den Antrag entgleiste zunehmend, Abgeordnete vergaßen ihre gute Kinderstube und das Niveau wurde unterirdisch. Der in Sachen Windkraft völlig durchgeknallte Ober-Grüne Hubert Ullrich nannte den Antrag der LINKEN kurzerhand "pervers", die Abgeordnete Ensch-Engel musste sich für einen Toilettengang rechtfertigen und sich zusammen mit ihrer Kollegin Huonker beleidigende Aussagen mit dümmlichen und arroganten Argumenten gefallen lassen. Eine Vizepräsidentin des Landtages, die zu strenger Neutralität verpflichtet ist, fängt bei der Erwähnung des Namens Enoch zu Guttenberg wie von Sinnen und voller Spott hinter einer Abgeordneten an zu dirigieren und Bürgerinitiativen wurden vom Ich-bin-für-Windkraft-im-Wald-Minister Jost beschimpft und verunglimpft. Gleichzeitig gab unser Minister dann bekannt, dass ER (!!) im Fröhner Wald nur zwei Anlagen genehmigen würde - eine Anlage wäre wegen Alt- und Totholz nicht genehmigungsfähig. Da die Planungen an besagtem Standort seit nahezu zwei Jahren bekannt sind, scheint besagtes Alt- und Totholz dann dort wohl über Nacht gewachsen zu sein ... Auch war uns nicht bekannt, dass bezüglich der Genehmigungen Minister Jost entscheidet - wir dachten bislang eigentlich immer, dass dafür seine unabhängig arbeitende Behörde, das LUA, zuständig wäre - und dem liegen nach eigener schriftlicher Aussage vom 29.09.2016 noch nicht einmal alle Gutachten vollständig vor … Da hat sich unser Minister wohl wieder einmal etwas vergaloppiert …

 

Die Plenarprotokolle werden in wenigen Wochen im Internet eingestellt sein – wir werden die Passage des Protokolls betreffend des Antrages der LINKEN auf dieser Seite veröffentlichen. Die Bürgerinnen und Bürger aus Heusweiler und Riegelsberg dürfen durchaus erfahren, wie unsere steuerfinanzierten Abgeordneten miteinander umgehen und mit welchen scheinheiligen und verlogenen Argumenten sinnvolle Anträge des politischen Gegners zerrissen werden, wenn sie nicht in den eigenen ideologischen Mainstream passen …

Minister Jost sieht einen der drei geplanten Windkraftstandorte im Fröhner Wald als nicht genehmigungsfähig an

 

05.10.2016

 

Zum anhaltenden Protest gegen Windkraft im Wald teilte heute Umweltminister Jost im SR3 mit: 

 

„Wir nehmen die Arten-, Umwelt- und Naturschutzbelange sehr ernst. Deshalb prüfen wir diese auch ganz genau und wir genehmigen da auch nicht jeden Standort. Aktuell wird es beispielsweise so sein, dass einer von drei beantragten Standorten im Fröhner Wald nicht genehmigungsfähig aus meiner Sicht ist, weil er in einem Alt- und Totholzbestand, der sehr wertvoll ist, von uns nicht freigegeben wird und wir haben das auch an anderen Stellen letztendlich zu sehen, dass wir das Thema Arten-, Natur,- und Umweltschutz sehr ernst nehmen.“


Anmerkung unsererseits:


Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei vermutlich um den mittleren der drei geplanten Standorte handeln muss. Wenn Minister Jost das Thema Arten-, Natur- und Umweltschutz wirklich sehr ernst nimmt – wie er selbst formuliert, dann sollte er sich schleunigst dazu bekennen, dass auch die anderen beiden geplanten Windkraftstandorte nicht genehmigungsfähig sein können. Durch sie werden windkraftempfindliche Arten hochgradig gefährdet und das Landschaftsbild des Fröhner Waldes nachhaltig zerstört.

Windkraft-Erfahrungsbericht aus dem nordsaarländischen Bosen zum heutigen Tag der Deutschen Einheit

 

04.10.2016

 

Nachfolgende traurige Mail, die wir mit frdl. Genehmigung des Verfassers veröffentlichen, erhielten wir gestern von einem unserer Mitstreiter aus dem nördlichen Saarland. Den Bürgerinnen aus Holz und Riegelsberg und insbesondere auch denjenigen Politikern im Land und in den Gemeinden, die einen solchen Irrsinn überhaupt erst ermöglichen, sei dieses Schreiben wärmstens zur Lektüre empfohlen.

 

Letztere möchten wir jetzt schon darauf hinweisen, dass wir ihre in den einzelnen Gemeinden durchaus unterschiedliche Rolle und Position zu den Windkraftplanungen im Fröhner Wald zur nächsten Landtagswahl bewerten und öffentlich kommunizieren werden. Die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeindeteile in Heusweiler und Riegelsberg haben zur Landtagswahl ein Anrecht darauf zu wissen, wer für derartige Dinge verantwortlich zeichnet und wer sich kritisch oder ablehnend damit beschäftigt!

 

Windkraftanlagen am Bostalsee – erste Erfahrungen

Bosen, Tag der Deutschen Einheit 2016

 

Meine Name ist Ingo Weirich und ich wohne in Bosen am Bostalsee. Seit Beginn der Planungen für die Mega-Windenergieanlagen in den Erholungswald Priesberg am nord-westlichen Ortsrand von Bosen kämpfe ich gegen deren Errichtung. Meine Gründe hierzu: Durch dies Anlagen wird das Tourismusgebiet (hier im Besonderen das große Erholungs- und Wandergebiet Priesberg) massiv entwertet, schon durch die Rodungen, die etwa 5 große Fussballfelder ausmachen. Zudem wurden ca. 5 Kilometer vormals idyllischer Waldwanderwege in 6-30 Meter breite geschotterte Industrietrassen umgewandelt. Auch befürchtete ich den Schaden, der die fünf 200 Meter hohen Industrieanlagen unseren Vögeln, Fledermäusen, sonstigen Wildtieren und nicht zuletzt den hier lebenden Menschen zufügen würden.

 

Nun laufen die Anlagen ca. eine Woche und der Schaden ist noch viel stärker als vormals gedacht: Als erstes bemerkten die Anwohner eine beträchtliche akustische Lautstärke, bei der man weder bei geschlossenem wie auch geöffnetem Fenster nicht mehr richtig schlafen kann. Das geht soweit, dass mir bekannte Anlieger von Wegzug reden und ihren Lebensabend hier nicht mehr verbringen wollen oder können. Wohlgemerkt reden wir hier von einem Teil des saarländischen Vorzeige-Tourismusprojekt Bostalsee. Inmitten des Priesbergs ergaben sich Schallmessungen zwischen 60 und 80 Dezibel. Das ist in etwa so laut wie etwa der Frankfurter Flughafen, allerdings nur bei den Starts der Maschinen. Hier bleibt die Lautstärke annähernd konstant hoch, eine Katastrophe für Mensch und Tier. Da hören Sie keinen Vogel mehr pfeifen!

 

Heute Nacht habe ich erstmals wissentlich den Infraschall kennengelernt. Ich dachte mir, schließ mal dein Schlafzimmerfenster, da durch den starken Wind die Blätter im Garten zu stark rauschten. Ca. um 4 Uhr bin ich dann wach geworden und konnte nicht mehr einschlafen. Im Zimmer war es sehr ruhig, allerdings vernahm ich ein leises wummerndes Hintergrundbrummen. Dieses Geräusch hat sich zeitweise angefühlt, als würde das Gehirn vibrieren. Da war an Schlaf nicht mehr zu denken. Jetzt sitz ich hier übermüdet am Frühstückstisch, habe Kopfschmerzen und denke an all die guten Menschen, die keinen Atomstrom mehr haben wollen und an die anderen guten Menschen, die Millionen Euro an den Windkraftanlagen verdienen aber logischerweise nicht hier wohnen. Und nicht zuletzt denk ich an unser gewählten Volksvertreter, die durch alle Parteien hinweg dieser Planung zugestimmt haben. Und an die Presse, von deren Berichterstattung man nur Loblieder über die Windkraft hört. Wie ich über all diese Menschen denke, lasse ich hier unkommentiert ...

 

Übrigens Atomstrom: Kaum einer weiß, dass unser derzeitigen Atomkraftwerke in dieser Form nur entwickelt wurden (auf Betreiben der USA) um als Abfallstoff Plutonium für Ihre Atombomben herstellen zu können. Dass es hier Atomentwicklungen gab (Salzwasser oder Thorium Reaktoren) bei denen man auf dem Reaktor Kaffee trinken kann, wird selten erwähnt. Das sollte man sich bei Arte auf der Mediathek mal anschauen (solange es nicht gelöscht wird) ...

Rechtsstreit um Windpark Fröhn

 

Kommentar zum SZ-Artikel vom 01.10.2016

 

01.10.2016

 

Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 die Erstellung eines Bebauungsplanes sowie die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre beschlossen. Wir begrüßen diese - auch in unseren Augen - richtige Entscheidung. Es kann nicht sein, dass sich eine Gemeinde von einem Investor zunächst vorführen und anschließend erpressen lässt. Die Formulierung im SZ-Artikel, der Investor dürfe "bei der Anzahl, der Höhe oder dem genauen Standort der Windräder nichts verändern, bis der Bebauungsplan steht", ist dabei nicht ganz korrekt - im Moment können dort einmal überhaupt keine Windräder genehmigt werden. Bauplanerische Belange, die die Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes begründen, gibt es zuhauf - der Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. hat die Gemeinde Heusweiler sehr frühzeitig auf diese hingewiesen (siehe hierzu auch Pressemitteilung vom 20.08.2016).

 

Anmerkung: Die Darstellung der Konzentrationszone und der drei geplanten Windräder im Artikel ist fehlerhaft und basiert noch auf einem alten Planungsstand. Die derzeitige Planung der RAG montanWIND können Sie <hier> ersehen. Sehr gut zu erkennen ist dabei, dass die beiden äußeren Windräder aufgrund der deutlich gestiegenen Gesamthöhe (NORDEX N131/3300 mit 230 m Gesamthöhe) fast an die Grenze der Konzentrationszone und das mittlere tiefer in den Wald geschoben wurde. Bei den beiden äußeren Anlagen führt dies dazu, dass die Rotoren auch Flächen außerhalb der Konzentrationszone überstreichen - ein Sachverhalt, der in einem uns vorliegenden Schreiben des Innenministeriums aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG als unzulässig eingestuft wird ... Schauen wir einmal, wie es weitergehen wird ...

SZ-Leserbriefe zur Lobby-Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien

 

30.09.2016

 

Glücklicherweise gibt es viele Bürger und mit Herrn Warscheid auch einen SZ-Redakteur, die den Durchblick haben ... Letzterer muss sich in schöner Regelmäßigkeit als Lobbyist der Industrie beschimpfen lassen. Warum er sich aber für seine fachlich fundierte Meinung auch noch entschuldigen soll, bleibt wohl der Fantasie des besagten Leserbriefschreibers verborgen ... (zum Vergrößern und Navigieren einfach auf die Bilder klicken)

Kommentar zum SZ-Artikel „Die meisten Deutschen stören Windräder nicht – 90 Prozent dafür – Minderheit gegen Rotoren in Nachbarschaft“

 

18.09.2016

 

Liebe Verantwortliche der SZ,

 

denken Sie nicht, dass es so langsam wirklich einmal reicht?

 

Publikationen über Aktivitäten der unzähligen im Saarland gegen Windkraft aktiven BI´s werden von Ihnen zurückgehalten bzw. nur widerstrebend, dünn und zumeist vernichtend kommentiert in den Regionalausgaben veröffentlicht. Und wenn, dann immer wohl dosiert, damit bloß nicht der Eindruck erweckt wird, das Thema sei in der Bevölkerung allzu präsent. Selbst skandalträchtige Zusammenhänge, auf die sich Zeitungen anderer Regionen regelrecht stürzen würden, sind der SZ keine Veröffentlichung wert.

 

Was treibt Sie nun bitte dazu, auf der Titelseite der Samstag-Ausgabe der SZ vom 17.09.2016 in allergrößten Lettern die Ergebnisse einer fragwürdigen und alljährig wiederkehrenden ergebnisorientierten Lobby-Umfrage der Windkraftindustrie derart marktschreierisch und völlig unreflektiert zu publizieren? Zudem auch noch falsch, da sich der angebliche Zustimmungswert von 90% nicht auf Windkraft-, sondern auf Solaranlagen bezieht …

 

Nach der Aufmachung Ihrer Botschaft zu urteilen, scheint deren Inhalt wichtiger zu sein, als alles andere, was aktuell weltpolitisch geschieht. Von wem bitte sind Sie gebeten oder aufgefordert worden, so zu verfahren und den Versuch zu starten, die Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes einer derartigen Gehirnwäsche zu unterziehen?

 

Hat dies alles noch etwas mit seriösem Journalismus zu tun? Wir meinen eindeutig nein - das ist der Stil eines Revolverblattes!

 

Als überaus verärgerter Verfasser dieses Kommentars kann ich Ihnen versichern, dass ich die Aufrechterhaltung meines jahrzehntealten SZ-Abonnements ernsthaft überdenke – im Wissen, dass zahlreiche Ihrer ebenfalls verärgerten Leser derzeit das Gleiche tun …

 

Zur Umfrage selbst: In Auftrag gegeben und bezahlt wird diese sogenannte „repräsentative“ Umfrage regelmäßig und alljährlich von der der Agentur für Erneuerbare Energien e.V., einem Lobby-Verband der Windkraftindustrie. Die Ergebnisse der Umfrage fallen von Jahr zu Jahr abenteuerlicher aus – dumm nur für die Initiatoren, dass es keine Zustimmung über 100% geben kann ... Befragt werden bundesweit etwa 1.000 Personen (in Holz leben alleine etwa 4.500 Menschen) und weder Zielgruppe noch Details der Fragestellung werden transparent dargelegt. Vermutlich bestehen die 1.000 Befragten in erster Linie aus Grünen Stadtbewohnern, Uninformierten und Nichtbetroffenen und die Fragestellung hat hochgradig suggestiven Charakter. So impliziert eine Frage nach "Windkraft in der Nachbarschaft" nicht zwingend, dass die Anlagen wenige hundert Meter vom eigenen Wohnzimmer entfernt stehen und den Bürgern in den Städten sind die Windkraftanlagen auf dem Land so fern wie die Eskimos in der Arktis ...

 

Dass sich viele hunderttausende von Menschen mittlerweile in mehr als 1.000 Bürgerinitiativen verzweifelt gegen Windkraft engagieren, bedarf offensichtlich keiner Erwähnung. Und dass sich allein in Riegelsberg anlässlich einer Bürgerbefragung deutlich mehr als 1.000 Personen mit über 86% gegen Windkraft ausgesprochen haben, ebenfalls nicht – die SZ war dabei in ihren Kommentierungen ganz vorne mit dabei, diesen Prozentsatz kleinzurechnen …

 

Zur EEG-Umlage: Auch dieses „Ergebnis“ der Umfrage grenzt an üble Propaganda – vielleicht sollte man als verantwortlich agierender Journalist einmal darauf hinweisen, dass einerseits ein Haushaltsstromverbrauch von jährlich 3.500 KWh recht niedrig angesetzt ist und die erwähnte darauf bezogene Umlage von 21 Euro zudem monatlich zu zahlen ist. Zur Klarstellung: Ein 4-Personen-Haushalt mit realistischen 6.000 KWh zahlt aktuell jährlich 381 € (ab 2017 mind. 420 €) an EEG-Umlage und das klingt schon etwas anders und ist für manchen Bezieher geringer Einkommen kaum noch zu stemmen.

 

By the way: die genannten 7 Cent kommen ebenfalls nicht von ungefähr – die EEG-Umlage wird im Jahre 2017 von 6,35 Cent in etwa auf diesen Betrag steigen und man baut hier offensichtlich schon einmal vor ...

 

Das Ganze ist so lächerlich konstruiert, dass es fast schon zum Schreien ist - wenn das Thema nicht so traurig wäre …

Umfangreiche Baumfällungen im Fröhner Wald zwischen IPA-Heim und BAB-Auffahrt durch SaarForst

 

28.08.2016

 

Am 24.07.2016 hinterfragten wir bei SaarForst den Hintergrund der Fällmarkierungen zwischen IPA-Heim und BAB-Auffahrt - insbesondere auch im Hinblick auf eventuelle Zuwegungen zu den den im Fröhner Wald geplanten und noch nicht genehmigten Windkraftanlagen und erhielten am 25.07.2016 nachfolgende Antwort:

Die traurige Wirklichkeit der "Verkehrssicherungsmaßnahmen" des SaarForst sieht allerdings so aus:

Daraufhin haben wir uns veranlasst gesehen, Herrn Tobä nachfolgende Mail zukommen zu lassen - in Kopie ging diese an das Umweltministerium, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie an das Landesdenkmalamt. Dann lassen wir uns einmal überraschen, welche Antworten wir erhalten werden ...

 

Sehr geehrter Herr Tobä,

 

wir hatten soeben das zweifelhafte Vergnügen, uns Ihre sogenannten „Verkehrssicherungsmaßnahmen“ zwischen IPA-Heim Holz und BAB-Auffahrt einmal anschauen zu können.

 

Mit Verkehrssicherung jedenfalls hat dies nichts, aber wirklich überhaupt nichts zu tun – hier wurde in den Wald eine regelrechte Trasse geschlagen! Der Umfang der Fällarbeiten ist erschreckend und inakzeptabel – es wurden auf geringer Fläche nahezu ALLE alt gewachsenen Buchen und teilweise auch Eichen gefällt; völlig intakte Bäume, deren Alter nach unserer Schätzung teilweise 50 bis 70 Jahre beträgt. Mit Verlaub – aber im Hinblick auf das, was wir gesehen haben, empfinden wir Ihre Antwort vom 25.07.2016 auf unsere Anfrage vom 24.07.2016 als Frechheit!

 

Dabei schrecken Ihre Leute auch nicht davor zurück, Konglomerat, welches als Naturdenkmal vom LUA ausgewiesen und anerkannt ist, aus dem Boden zu reißen und zu verlagern.

 

Auch der Inhalt Ihres eigenen Biotop-Programmes „Dicke Buchen“ scheint Ihren Mitarbeitern nicht bekannt zu sein. So wurden Buchen mit BH-Durchmessern von über 100 cm gefällt; ebenso Buchen und Eichen mit deutlich über 65 cm, die Biotophöhlen und Mulmkörper enthalten. Sollten die Fällungen der letztgenannten Bäume Verkehrssicherungscharakter haben, so müssten diese nach der Fällung gemäß Ihrer eigenen Richtlinien am ursprünglichen Ort verbleiben, was jedoch nicht der Fall ist – sie wurden abtransportiert.

 

Warum stellen Sie solch öffentlichkeitswirksame und wohlklingende Umwelt-Programme überhaupt auf, wenn sich der SaarForst ohnehin nicht daran zu halten gedenkt? Auch ist es schön, dass wir uns für den Erhalt und Aufbau außereuropäischer Wälder („Bonn-Challenge“ etc. pp.) einsetzen – glaubhaft ist das jedenfalls nicht, solange wir aus Profitsucht im eigenen Land wie die Vandalen in unseren Wäldern hausen!

 

Besagte Bäume und auch das entfernte Konglomerat wurden von uns fotografiert und vermessen – einige Aufnahmen erhalten Sie als Dateianlage.

 

Sollten entgegen Ihrer Zusicherung die Fällarbeiten vorbereitende Arbeiten für die Zuwegungen zu den geplanten und noch nicht genehmigten Windkraftanlagen im Fröhner Wald darstellen, so behalten wir uns weitere Schritte ausdrücklich vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V.

 

Horst Siegwart

1. Vorsitzender

Pressemitteilung des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.

 

20.08.2016

 

Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. lehnt den Bau von Windkraftanlagen im Fröhner Wald ab und betrachtet diesen als nicht genehmigungsfähig – eine Position, die von namhaften Experten der unterschiedlichsten Fachbereiche geteilt wird. Sollte es entgegen dieser fachlich begründeten Auffassung zu einer Genehmigung der Anlagen kommen, so werden wir diese über eine durch unseren Verein finanzierte Klage rechtlich überprüfen lassen.

 

Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen stellen wir an Politik und Genehmigungsbehörde nachfolgende Mindestforderungen:

 

Bebauungsplan und Veränderungssperre

 

Es ist nicht hinnehmbar, dass entgegen aller bisherigen Aussagen eine Windkraftanlage nun auf Heusweiler Gebiet stehen soll, ohne dass der Gemeinde ein Mitspracherecht eingeräumt wurde. Noch weniger hinnehmbar ist es, dass diese Information von der RAG montanWIND wissentlich zurückgehalten und erst durch Recherche des Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. aufgedeckt wurde. Die Gemeinde hat daher folgerichtig die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen und eine Veränderungssperre verhängt – sie wäre gut beraten, diesen Weg beizubehalten. Entgegen der Auffassung manch interessierter Kreise ist eine Feinsteuerung der Planung über einen Bebauungsplan durchaus möglich. Auch trägt er durch seine verzögernde Wirkung im weiteren Verfahren möglicherweise dazu bei, dass Vernunft vor gehetztem Aktionismus wieder Vorrang erhält – was eine begrüßenswerte Entwicklung wäre …

 

Anlagenhöhe reduzieren

 

Im Widerspruch zur Abwägung des Regionalverbandes, in der in die Flächennutzungsplanung eine Landschaftsbildanalyse und -bewertung mit Konfliktuntersuchung für Anlagenhöhen von 140 m und 200 m eingestellt wurde, sollen nun aus Wirtschaftlichkeitsgründen Anlagen (NORDEX N131/3300) mit einer Gesamthöhe von 230 m gebaut werden. Offensichtlich hat sich bei der RAG montanWIND die Erkenntnis ergeben, dass es im Fröhner Wald zu wenig Wind gibt – ein Sachverhalt, den wir seit langem thematisieren und auch bereits den beiden (damals beratungsresistenten) Geschäftsführern der RAG montanWIND in einem persönlichen Gespräch dargelegt haben. Eine Genehmigung von Anlagen mit 230 m Gesamthöhe widerspräche somit den rechtlichen Voraussetzungen der Flächennutzungsplanung und der Konzentrationszone und muss daher versagt werden. Ebenso möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass mangelnde Windhöffigkeit ein hartes Ausschlusskriterium der Flächennutzungsplanung darstellt, welches die Berechtigung der Konzentrationszone Fröhner Wald als Ganzes in Frage stellt.

 

Abstand zur Wohnbebauung unterschritten

 

Die Konzentrationszone Fröhner Wald wurde mit einem Abstand von 800 m zur Wohnbebauung geplant und genehmigt – außerhalb dieser Zone entfaltet sich eine Ausschlusswirkung, durch die Windkraft untersagt ist. Nach unserer Ermittlung (siehe Anlage) soll das dem Ort Holz zugewandte Windrad mit den Koordinaten 49.319919°N / 6.97763°E in wenig mehr als 800 m Entfernung zur Holzer Wohnbebauung (Forsthaus) stehen. Die Rotoren der Anlage (Durchmesser 131 m) überstreichen somit eine Fläche außerhalb (!) der Konzentrationszone in einem Abstand von weniger als 800 m Entfernung zur Wohnbebauung. Ein Bau dieser Anlage ist daher an dieser Position zu versagen.

 

Reduktion der Brandlast

 

Den Einsatz von Getriebeanlagen mit erhöhter Brandlast – wie es die RAG montanWIND mit der NORDEX N131/3300 aktuell plant – erachten wir in Waldgebieten als völlig unverantwortlich. Dies war auch die Auffassung eines Unternehmensvertreters der DUNOAIR, die am benachbarten Pfaffenkopf Windkraftanlagen plant und diese Planungen kürzlich dem Riegelsberger Gemeinderat vorgestellt hat. Ein Großbrandszenario inmitten des Fröhner Waldes mit einem möglichen Übergriff auf die benachbarte Wohnbebauung ist nicht hinnehmbar – hierzu darf es nicht kommen, da die Feuerwehren in derartigen Höhen keine Löschangriffe starten können.

 

Neuerstellung der avifaunistischen Gutachten aus 2013

 

Ein Gutachten aus dem Jahre 2013 ist für einen Waldstandort und ein Bauprojekt, welches frühestens 2018 in Betrieb genommen werden kann, nicht mehr hinreichend belastbar und muss vollständig erneuert werden. Alle windkraftsensiblen Arten sind neu zu erfassen und zu bewerten. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, dass im Saarland zunehmend hoch windkraftsensible Fledermausarten nachgewiesen werden, die mit bisheriger Detektionstechnik nicht erkannt werden konnten.

 

Bewertung der am 17.04.2016 gemeldeten Rotmilanbrut

 

Hier ist eine wirksame Aussage über die Aktionsräume der Vögel erst in der nächsten Brutperiode möglich – die Untersuchungen haben von Frühjahr bis in den späten Sommer 2017 zu erfolgen. Erst kürzlich wurden drei der aktuell vier Rotmilane in wenig mehr als 200 m Abstand zu den geplanten Windkraftanlagen gesichtet – diese Sichtung wurde fotografisch dokumentiert, vermessen und an das LUA gemeldet. Auch gehen wir davon aus, dass es im Randbereich des Fröhner Waldes mehrere Horste geben muss, die von den Vögeln über die Jahre abwechselnd belegt werden. Diese Horste sind in 2017 zu finden, zu kartieren und in Anwendung des Helgoländer Papiers zu bewerten.

Und wieder einmal eine konfuse Berichtserstattung der Saarbrücker Zeitung in Sachen Windkraft ...

 

20.08.2016

 

Im Artikel "Doch mehr Heusweiler Windkraft?" berichtet die SZ von einer wundersamen Gebietserweiterung und angeblich bedeutungslosen Bebauungsplänen. So langsam wird es mit Redakteur Marco Reuther nicht nur mühsam, sondern ärgerlich ...

 

Dass die Konzentationszone Fröhner Wald auch in erheblichen Maße auf Heusweiler Gebiet liegt, ist alles andere als eine neue Erkenntnis. Darum geht es in der Sache auch überhaupt nicht. Neu ist, dass eines der drei geplanten Windräder nun entgegen bisheriger Behauptungen innerhalb dieser Konzentrationszone auf Heusweiler Gebiet steht und dass dieser Sachverhalt erst durch Recherchen des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. aufgedeckt wurde. Verwaltung und Gemeinderat Heusweiler haben daraufhin folgerichtig die Erstellung eines Bebauungsplanes beschlossen und zur Sicherung dieser Planung eine Veränderungssperre verhängt.

 

Nach Rücksprache mit dem LUA hat die SZ nun erfahren, dass weder ein Bebauungsplan noch ein städtebaulicher Vertrag zur Erstellung von Windrädern notwendig sei und teilt dies voller Begeisterung seinen Lesern mit. Welch großartige und investigative Recherchearbeit der Köllertal-Redaktion. Hätte man sich aber auch sparen können - denn auch dies ist keine neue Erkenntnis und wurde auch von uns bereits seit Monaten so publiziert ...

 

Daraus aber die abenteuerliche Interpretation zu formen, dass ein Bebauungsplan - wenn er denn von der Gemeinde erstellt wird - völlig bedeutungslos sei, ist nicht haltbar. Eine Feinsteuerung der allgemeinen Bauleitplanung des Flächennutzungsplans durch einen konkretisierenden Bebauungsplan ist selbstverständlich möglich und auch gewollt.

 

Nachfolgend dazu eine Ausarbeitung des Regionalverbandes aus Mai 2014 - wir ersparen uns hier in Richtung SZ jede weitere Kommentierung ...

Exakte GPS-Koordinaten der geplanten Windradstandorte im Fröhner Wald

 

07.08.2016

zur besseren und größeren Ansicht einfach auf das Bild klicken!

Nach längerer Geheimniskrämerei stehen die exakten GPS-Koordinaten der drei geplanten Windkraftanlagen im Fröhner Wald nun fest:

 

WEA_Holz

49,319919°N / 6,97763°E

49°19'11.7084''N / 6°58'39.468''E

 

WEA_Mitte

49,320967°N / 6,971229°E

49°19'15.4812''N / 6°58'16.4244''E

 

WEA_Riegelsberg

49,317102°N / 6,968842°E

49°19'1.5672''N / 6°58'7.8312''E

 

Wir laden Sie dazu ein, die geplanten Standorte, selbst zu besuchen. Einfach Koordinaten in ein Handy unter "google earth" oder "google maps" eingeben, feste Schuhe anziehen und schon kann es los gehen ...

 

Insbesondere der Standort WEA_Mitte, der nach neuesten Erkenntnissen auf dem Gebiet der Gemeinde Heusweiler liegt, befindet sich unmittelbar an einem gut ausgebauten Wanderweg und ist sehr leicht zu erreichen.

 

Speziell diesen Standort betrachten wir als als einen handfesten Skandal!

 

Er liegt mitten in einem wunderschönen Wald mit großen Eichen und Buchen und befindet sich in absoluter Idylle und Stille. Es exisitieren hier etliche Bunkeranlagen und Baumhöhlen, so dass zudem mit hochgradig windkraftgefährdeten Fledermauspopulationen zu rechnen ist. Auch liegt dieser Standort in größter Nähe zu dem von uns gemeldeten Rotmilan-Horst.

 

Und hier sollen demnächst Bagger und Planierraupen wüten - einfach nur unfassbar ...

NATURSCHUTZINITIATIVE fordert nach Bestätigung von Rotmilanbrutstätte: Keine Windkraftanlagen im Fröhner Wald!

 

Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V.

 

06.08.2016

 

Im Fröhner Wald wurde im April 2016 ein bebrüteter Rotmilanhorst bestätigt. Dieser befindet sich in einem Abstand von etwa 1.100 m zu den im Fröhner Wald geplanten Windenergieanlagen. Zwischenzeitlich sind zwei Jungvögel geschlüpft, die sich kräftig entwickelt haben und bereits flugfähig sind.

 

„Aufgrund des Fundes der Brutstätte muss das Avifaunistische Gutachten nun um den Rotmilan ergänzt werden, was aber aufgrund des fortgeschrittenen Jahresverlaufes nicht mehr möglich ist. Daher sind neue Untersuchungen im Jahre 2017 zwingend erforderlich.“, so Harry Neumann, Bundesvorsitzender und saarländischer Landesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. Und weiter: „Zu diesem Zeitpunkt wird das bestehende avifaunistische Gutachten aus dem Jahre 2013 in Gänze veraltet sein. Alle avifaunistischen Untersuchungen sind dann neu durchzuführen und die Phänologie ist zwingend zu beachten.“

 

Der fachlich empfohlene Mindestabstand nach dem Helgoländer Papier zwischen Windenergieanlagen und Brutstätten von Rotmilanen beträgt 1.500 m. Auf die Bedeutung der Einhaltung dieses Vorsorgeabstandes hat kürzlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eindeutig hingewiesen. Das bestehende Gutachten der Avifauna ist um alle Horstplätze im Fröhner Wald zu ergänzen. Fachlich korrekte Kartierungen von Rotmilanhorsten und auch der Raumnutzung durch diese Art, besonders während der Aufzuchtszeit, beginnen im Frühjahr.

 

In der Zeit der Reviergründungsphase des Rotmilans von Ende März bis Anfang Mai, möglichst noch vor dem Laubaustrieb, wird nach den noch leeren Horsten in Bäumen Ausschau gehalten. Der zweite Kartierungsdurchgang fällt in den anschließenden Zeitraum der Aufzucht-  und Fütterungsphase der Jungen. Dennoch legte nach unseren Informationen die RAG montanWIND bereits jetzt eine Ergänzung des Gutachtens für den Rotmilan der LUA vor. Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) weigert sich bislang, dieses „Gutachten“ der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, obwohl es nach dem Saarländischen Umweltinformationsgesetz hierzu verpflichtet ist.

 

„Transparenz und Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren sehen anders aus. Und kein seriöser Gutachter mit Berufsethos würde bei dieser Ausgangslage derzeit ein Rotmilan-Gutachten erstellen – eine Genehmigung ist daher aus naturschutzfachlichen Gründen aufgrund der Unvollständigkeit der avifaunistischen Untersuchungen zu versagen. Sollte sie dennoch auf der Basis eines „Gefälligkeits-Gutachtens“ ausgesprochen werden, so wäre sie fehlerhaft und juristisch völlig problemlos angreifbar – was wir dann auch mit allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln tun würden“, betonte Harry Neumann.

 

Die NATURSCHUTZINITIATIVE weist in Anbetracht von sich bundesweit häufender Fälle von Horstbaumfällungen, Nestzerstörungen, Vertreiben oder gar Vergiften der Vögel darauf hin, dass Störungen des Brut- und Aufzuchtgeschäftes Verstöße gegen § 44 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 darstellen und somit als Straftat zu werten sind. Wir warnen ausdrücklich davor, die Vögel zu stören oder zu Schaden kommen zu lassen – in einem solchen Fall würden wir sofort Strafanzeige erstatten.
 

Für Rückfragen

Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender Saarland, Telefon 02626 926443   
Email: h.neumann@naturschutz-initiative.de

 

Hintergrundinformationen zur Relevanz des Rotmilans bei Windkraftplanungen:

 

Der streng geschützte und im Fortbestand seiner Art gefährdete Rotmilan zeigt keinerlei Meideverhalten gegen die Rotoren von Windenergieanlagen (WEA). Balzflüge im Frühjahr, Thermikkreisen und Nahrungsflüge finden in Höhen statt, in denen sich die Rotoren der WEA befinden – es besteht daher ein sehr hohes Kollisionsrisiko. Der Rotmilan ist die Vogelart, die in Relation zu ihrer Populationsstärke mit Abstand am häufigsten an WEA getötet wird. Einen Großteil der Verluste betreffen Altvögel während der Brutzeit, so dass zudem regelmäßig mit Brutverlusten zu rechnen ist. Demzufolge wurde zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte in den Genehmigungsverfahren im neu gefassten Helgoländer Papier ein fachlich empfohlener Mindestabstand zwischen WEA und Brutstätte von 1.500 m festgelegt – der Prüfbereich, in dem Aktionsraumanalysen zu erfolgen haben, beträgt 4.000 m. Diese Abstände werden auch im „Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland“ aus Juni 2013 aufgeführt. Hier heißt es: „Speziell für den Rotmilan besteht ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko beim Betrieb von Windkraftanlagen grundsätzlich dann, wenn der fachlich empfohlene Mindestabstand vom Brutplatz unterschritten wird (OVG Magdeburg, Urteil vom 26.10.2011 - 2 L 6/09) (…) Aufgrund der besonderen Bedeutung des Rotmilans ist der im sogenannten „Helgoländer Papier (…) erwähnte „Tabubereich“ von 1.500 m planerisch derart zu berücksichtigen, dass der Bereich unter 1.500 m um betrachtungsrelevante Brutvorkommen (Fortpflanzungsstätte) grundsätzlich einem sehr hohen Konfliktpotenzial zuzuordnen ist.“ Beim Rotmilan besteht jedoch das Problem, dass die Lage der Brutplätze aufgrund geringerer Standorttreue und Wechselnestern und somit auch das Raumnutzungsmuster hoher Variabilität unterliegt. „Die Einhaltung der Abstandsempfehlungen bei der Standortplanung ist daher bei dieser Art durch eine geringere Schutzeffizienz gekennzeichnet“ urteilt die neue PROGRESS Studie. Auch im Umfeld des Fröhner Waldes existieren mehrere Horste, die alternierend belegt werden. Greifvogel-Horstbäume sind dabei ganzjährig und dauerhaft streng geschützt und dürfen auch bei Abwesenheit der Vögel über den Winter nicht gefällt und die Nester nicht entfernt werden. Ein solches Vorgehen wäre ebenso wie das Stören, Verletzen oder Töten der Tiere als Straftat zu werten.

 

Hintergrundinformationen zum Fröhner Wald:

 

Der Fröhner Wald mit seinen fast 45 ha besteht vorwiegend aus ökologisch wertvollem Buchen-Eichen-Laubmischwald. Er ist durchzogen von vielen Rinnsalen, kleinen Bächen, stehenden Gewässern und bildet unzählige Natur und Feuchtbiotope. Er grenzt mit einem völlig unzureichenden „Schutzpuffer“ von nur 200 Metern unmittelbar an das zweitgrößte saarländische FFH- und Vogelschutzgebiet „Saar-Kohlenwald“. Mit dem benachbarten Schutzgebiet bildet er eine zusammenhängende ökologische Einheit, in der die gleichen Pflanzen und Tiere leben, die sich nicht an durch den Menschen gegebene Grenzen halten.

Das Konfliktpotential wird insgesamt als „hoch“ eingestuft. Die zusammenfassende Bewertung des Regionalverbandes bescheinigt der Zone eine nur geringe bis mittlere Eignung für Windkraft, in Teilbereichen artenschutzrechtliches Konfliktpotential, ein hohes Konfliktpotential in Bezug auf das Schutzgut Landschaftsbild und eine besondere Bedeutung für die Naherholung. Auch das Landesdenkmalamt hat sich vehement und mit Nachdruck gegen die Ausweisung des Fröhner Waldes als Vorrangzone für Windkraft ausgesprochen. Der Fröhner Wald beheimatet weiterhin die rechtskräftig ausgewiesenen und vom LUA bestätigten Naturdenkmäler des Holzer Konglomerates, einer etwa 4-50 m starken Gesteinsformation des saarländisch-lothringischen Karbons. Mit dem Bau der WEA würden Teile dieser weltweit einzigartigen Gesteinsformation unwiderruflich zerstört.

Guten Morgen, Sonnenschein ...

 

Schattenschlagsimulation von WEA-1 über Riegelsberg zum 01.08.2016 um 6.30 Uhr

 

05.08.2016

Die Simulation zeigt exemplarisch den Schattenschlag der äußerst linken und Riegelsberg zugewandten Windkraftanlage für den 01.08.2016 um 6.30 Uhr morgens. Am besten fragen Sie mal bei Ihrer Gemeindeverwaltung und Ihren Gemeinderäten nach, ob man sich dort des Problemes bewusst ist ...

 

Für all diejenigen, die mehr wissen wollen: www.sonnenverlauf.de

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Windkraft im Fröhner Wald" und Unvollständigkeit der avifaunistischen Gutachten

 

31.07.2016

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Windkraft im Fröhner Wald“ im Ortsteil Holz wurde in der Heusweiler Wochenpost Nr. 30/2016 öffentlich bekanntgemacht – ebenso der Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung dieser Planung. Wir erachten diese Vorgehensweise von Verwaltung und Gemeinderat Heusweiler als konsequent – ein ähnliches Vorgehen hätten wir uns auch aus Richtung Riegelsberg erwartet und gewünscht. Wenn sich durch einen Bebauungsplan Windräder schon nicht verhindern lassen, dann lässt sich zumindest das Schlimmste vermeiden.

 

Wir möchten in diesem Zusammenhang die Bürgerinnen und Bürger noch einmal darauf hinweisen, dass die RAG montanWIND für den Fröhner Wald (als einziger Standort!) Anlagen des Types NORDEX N131/3300 plant. Es handelt sich hierbei mit 230 Metern um die höchste Anlage, die aktuell weltweit verbaut wird. Die Rotoren haben einen Durchmesser von 131 m und decken somit eine Fläche von circa 13.500 qm ab – dies entspricht in etwa der Größe von 2 Fußballfeldern – pro Windrad versteht sich … Derartige Anlagen in einen dicht besiedelten Raum stellen zu wollen, erachten wir als rücksichtslos und als Zumutung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

 

Auch weisen wir daraufhin, dass es sich bei der NORDEX N131/3300 um eine Anlage mit mehrstufigem Getriebe und somit erhöhter Brandlast handelt. Erst vor wenigen Wochen, hat ein Vertreter der Firma Dunoair vor dem Riegelsberger Gemeinderat die Planungen seines Unternehmens am Pfaffenkopf erläutert und darauf hingewiesen, dass Dunoair an Waldstandorten ausschließlich getriebelose Anlagen einsetzt, da man Getriebeanlagen im Wald aufgrund der von diesen Anlagen ausgehenden Brandgefahr nicht verantworten könne.

 

Wir möchten klarstellen, dass unsere Position nach wie vor die Verhinderung der Anlagen im Fröhner Wald ist – hieran hat sich in keinster Weise etwas geändert und dafür kämpfen wir.

 

Unserem Antrag auf Herausgabe der avifaunistischen Unterlagen nach §§ 2-4 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG) wurde bislang nicht stattgegeben, da es Versagungsgründe nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 SUIG gäbe; konkret geht es dabei um die Unvollständigkeit der von der RAG montanWIND eingereichten Unterlagen – insbesondere in Bezug auf die von uns am 17.04.2016 gemeldete Rotmilanbrut. Nach Aussage des LUA sollen diese Versagungsgründe bis Ende August 2016 fortbestehen. Wir haben dem LUA unmissverständlich dargelegt, dass aus unserer von namhaften Experten und Naturschutzverbänden bestätigten Sicht, eine Vollständigkeit der Unterlagen frühestens zum Sommer 2017 gegeben sein kann. Ebenso sind wir der Auffassung, dass ein avifaunistisches Gutachten aus dem Jahre 2013 für ein Projekt, welches frühstens 2017/2018 zur Ausführung kommen soll, für einen Waldstandort nicht mehr hinreichend belastbar und somit komplett zu erneuern ist. Diese Auffassungen werden wir notfalls auch in einer juristischen Auseinandersetzung vertreten.

Bebauungsplan „Windkraft im Fröhner Wald“ und RAG-Arroganz

 

Kommentar zum SZ-Pressebereicht vom 16.07.2016

 

16.07.2016

 

Es rumorte gewaltig am 14.07.2016 im Heusweiler Gemeinderat. Über einen Hinweis des Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. hat Gemeinderat und Verwaltung erfahren, dass eines der geplanten drei Windräder zum Teil auf Heusweiler Bann liegt. Dies wurde seitens der RAG montanWIND und aus Riegelsberg bislang immer verneint. Einladungen in den Gemeinderat Heusweiler hat der Geschäftsführer der RAG montanWIND, Rudolf Krumm, mehrfach abgelehnt. Nun kam heraus, dass er ein „Geheimtreffen“ mit Bürgermeister Thomas Redelberger zum 18.07.2016 wünschte … Wie wir Thomas Redelberger einschätzen, wird er dem RAG-Vertreter sehr deutlich mitteilen, was er von dieser ganzen lächerlichen Posse hält …

 

Wir verstehen die Verärgerung des Gemeinderates durchaus – für uns ist diese Situation und die Geheimniskrämerei nicht weniger, als ein handfester Skandal. Offensichtlich wähnen sich Krumm & Konsorten immer noch in alter Bergbautradition, in der sie nach Gutsherrenart und Bergrecht an Mensch und Gemeinden vorbei agieren können.

Dass Verwaltung und Gemeinderat sich dies nicht bieten lassen, unterstützen wir vollumfänglich.

 

Nach einer Notsitzung des Ortsrates Holz wurden am 14.07.2016 im Gemeinderat Heusweiler nachfolgende Beschlüsse einstimmig gefasst:

  1. Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes „Windkraft Fröhner Wald“ im Ortsteil Holz gemäß §1 Abs.3 BauGB
  2. Beschluss der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windkraft Fröhner Wald“ als Satzung gemäß §14 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §16 Abs.1 BauGB

Wir betrachten die Vorgehensweise von Rat und Verwaltung als konsequent – leider hat es der Gemeinderat in Riegelsberg versäumt, ein ähnliches Signal des Einhalts zu setzen.

Zur Relevanz des Rotmilans in Bezug auf die Planung und den Bau von Windkraftanlagen

 

15.07.2016

 

Der streng geschützte und im Fortbestand seiner Art gefährdete Rotmilan zeigt keinerlei Meideverhalten gegen die Rotoren von Windenergieanlagen (WEA). Balzflüge im Frühjahr, Thermikkreisen und Nahrungsflüge finden in Höhen statt, in denen sich die Rotoren der WEA befinden – es besteht daher ein sehr hohes Kollisionsrisiko. Der Rotmilan ist die Vogelart, die in Relation zu ihrer Populationsstärke mit Abstand am häufigsten an WEA getötet wird. Ein Großteil der Verluste betreffen Altvögel während der Brutzeit, so dass zudem regelmäßig mit Brutverlusten zu rechnen ist.

 

Demzufolge wurde zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte in den Genehmigungsverfahren im neu gefassten Helgoländer Papier ein fachlich empfohlener Mindestabstand zwischen WEA und Brutstätte von 1.500 m festgelegt – der Prüfbereich, in dem Aktionsraumanalysen zu erfolgen haben, beträgt 4.000 m. Diese Abstände werden auch im „Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland“ aus Juni 2013 aufgeführt. Hier heißt es: „Speziell für den Rotmilan besteht ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko beim Betrieb von Windkraftanlagen grundsätzlich dann, wenn der fachlich empfohlene Mindestabstand vom Brutplatz unterschritten wird (OVG Magdeburg, Urteil vom 26.10.2011 - 2 L 6/09) (…) Aufgrund der besonderen Bedeutung des Rotmilanes ist der im sogenannten „Helgoländer Papier (…) erwähnte „Tabubereich“ von 1.500 m planerisch derart zu berücksichtigen, dass der Bereich unter 1.500 m um betrachtungsrelevante Brutvorkommen (Fortpflanzungsstätte) grundsätzlich einem sehr hohen Konfliktpotenzial zuzuordnen ist.“ 

 

Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. meldete am 17.04.2016 dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes (LUA) einen bebrüteten Rotmilanhorst in etwa 1.100 m Abstand zu den im Fröhner Wald geplanten WEA.

 

Es handelt sich um eine bestätigte Brut – zwischenzeitlich sind zwei Jungvögel geschlüpft, die sich kräftig entwickelt haben und bereits flugfähig sind.

 

Rotmilane sind extrem standorttreu und neigen dazu Horste - insbesondere bei erfolgreichen Bruten - mehrfach zu belegen. Oftmals existieren in einer Zone (also hier dem Umfeld des Fröhner Waldes) auch mehrere Horste, die alternierend belegt werden. Greifvogel-Horstbäume sind dabei ganzjährig und dauerhaft streng geschützt und dürfen auch bei Abwesenheit der Vögel über den Winter nicht gefällt und die Nester nicht entfernt werden. Ein solches Vorgehen wäre als Straftat zu werten.

 

Die RAG montanWIND hat zwischenzeitlich einen Genehmigungsantrag beim LUA gestellt. Aufgrund des Horstfundes muss das bestehende Avi-Gutachten aus 2013 nun um den Rotmilan ergänzt werden. Dies ist allerdings aufgrund des fortgeschrittenen Jahresverlaufes frühestens bis Sommer 2017 möglich. Dies ist die einhellige Meinung mehrerer Experten und Naturschutzverbände. Kein seriöser Gutachter mit Berufsethos würde bei dieser Ausgangslage derzeit ein Rotmilan-Gutachten erstellen. Sollte es dennoch durch dubiose „Gutachter“ angefertigt werden, so wäre es fehlerhaft und juristisch völlig problemlos angreifbar. Wir gehen noch einen Schritt weiter: Bis Ende des Jahres 2016 wird auch das vorliegende Avi-Gutachten aus 2013 veraltet und in Gänze nicht mehr gültig sein, so dass ausnahmslos alle avifaunistischen Untersuchungen neu durchzuführen sind.

 

Bis zur Vorlage der vollständigen und gültigen Gutachten – und insbesondere auch bis zum für die Windkraftbranche bedeutsamen Datum 31.12.2016 – kann es keine Genehmigung von Windkraftanlagen im Fröhner Wald an den geplanten Standorten geben.

 

Eine Genehmigung ist aktuell aus rechtlichen Gründen zwingend zu versagen.

 

Sollte eine Genehmigung auf der Basis eines gekauften "Gefälligkeits-Gutachten" dennoch erfolgen – was wir uns aber bei der gewohnt sorgfältigen Arbeit des LUA beim besten Willen nicht vorstellen können, so werden wir alle uns gebotenen Rechtsmittel ergreifen, um den (nicht nur) in unseren Augen rechtswidrigen Bau der Anlagen zu verhindern. In diesem Falle haben sich bereits mehrere Naturschutzverbände dazu bereit erklärt, eine von uns finanzierte Klage im Rahmen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) zu begleiten.

Gutachten pustet Windräder an - oder besser: Rotmilan pustet Windräder um ...

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht vom 14.06.2016

 

14.07.2016

 

Wie zu erwarten, winkte der Riegelsberger Gemeinderat am 11.07.2016 den städtebaulichen Vertrag durch. Wir halten dies für eine eklatante Fehlentscheidung.

Die Argumentation, ein B-Plan könne keine Gestaltungsmöglichkeit entfalten, können wir nicht gelten lassen. Seit vielen Monaten hören wir immer wieder die Mär eines angeblich im Fröhner Wald bereits bestehenden Baurechtes – eine unsinnige Aussage, die durch permanente Wiederholungen nicht richtiger wird. Deshalb noch einmal: Grundsätzlich wird durch die Ausweisung von Vorrangflächen im Flächennutzungsplan kein Baurecht geschaffen, sondern es werden nach der jetzigen Rechtsprechung des BVerwG nur andere Flächen ausgeschlossen. Erst nach Durchlaufen des Genehmigungsverfahren entsteht mit erteilter Genehmigung Baurecht – dies gilt auch für privilegierte Vorhaben im Außenbereich … Entweder weiß es Herr Häusle nicht besser oder er verschweigt seinen Bürgerinnen und Bürgern die Wahrheit.

 

Entgegen seiner Aussage könnte man mit einem B-Plan sehr wohl die vorbereitende Bauleitplanung, den Flächennutzungsplan, konkretisieren, ohne Verhinderungsplanung zu betreiben – insbesondere in Bezug auf eine Festschreibung von Art, Gesamtzahl und Standort der beabsichtigten Anlagen. Und dies vor allem nicht nur für einen einzelnen Investor – wie dies bei einem städtebaulichen Vertrag der Fall ist, sondern für alle potentiellen Folgeinvestoren, die an den Fröhner Wald möglicherweise noch anklopfen werden … Eine derartige Vorgehensweise ist anderen Ortes üblicher Standard.

 

Auch hätte man darauf drängen können, dass im Fröhner Wald keine Getriebeanlagen zum Einsatz kommen. In der vorherigen Gemeinderatssitzung hat ein Vertreter der Dunoair noch eindringlich erklärt, dass er dies wegen der von dieser Anlagenbauart ausgehenden Brandgefahr als höchst bedenklich erachtet. Ebenso traf er die Aussage, dass man aus Rücksicht den Bürgern gegenüber keine Anlagen über 200 m Höhe bauen solle.

 

Aber offensichtlich waren die Riegelsberger Gemeinderatsmitglieder bei diesen Ausführungen bereits im Tiefschlaf …

 

Riegelsberg hat mit seiner Entscheidung das Heft des Handelns aus der Hand gegeben.

 

Dass man im Rahmen einer Nachbarschaft mit Heusweiler stets auf die angeblich bestmögliche Interessenswahrung für Riegelsberger Bürger pocht, empfinden wir im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit und des Rücksichtnahmegebotes als hochgradig beschämend.

 

Ob die Riegelsberger Bürger ihre Interessen dann wirklich gewahrt sehen, werden die Parteien bei den nächsten Wahlen feststellen …

 

Zum Rotmilan: Das „nach Aussage einer Bürgerinitiative“ könnte man im Presseartikel getrost streichen. Es handelt sich um eine an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die Naturschutzorganisationen mitsamt Standortdaten gemeldete und bestätigte Brut.

 

Hier ist nun ein Avi-Gutachten über den Rotmilan anzufertigen, welches nach einhelliger Expertenmeinung aufgrund des fortgeschrittenen Jahresverlaufs im Jahre 2016 nicht mehr erstellt werden kann. Somit kann ein Genehmigungsantrag nicht vollständig sein und eine Genehmigung ist zu versagen.

 

Nachtrag zur Bauhöhe der Anlagen: Diese beträgt incl. der Rotoren etwa 240 Meter – ursprünglich waren Anlagen mit 200 Metern im Gespräch. Aber das ist ja nicht weiter tragisch – die zusätzlichen 40 m entsprechen ja nur der Höhe von 8 Einfamilienhäusern ...

Die "heiße" Phase beginnt: RAG montanWIND stellt WEA-Genehmigungsantrag für Fröhner Wald

 

11.07.2016

Zur Beruhigung können wir mitteilen, dass diese Entscheidung zunächst einmal wenig zu bedeuten hat und bei Windparks mit 3 Anlagen Verfahrensstandard ist. Alle relevanten und genehmigungsrechtlichen Fragen, zum Beispiel solche des Artenschutzes, werden im Verfahren nach BImSchG geprüft.

 

Und hier gibt es unseres Erachtens bis Ende 2017 unüberwindbare Hürden ...

Auf eine Anfrage nach dem SUIG antwortete das LUA vielsagend, dass der Termin einer möglichen Erteilung einer Genehmigung derzeit nicht verbindlich absehbar ist ...

Bewohnter und bebrüteter Rotmilanhorst in planungsrelevantem Abstand zu den Windkraftanlagen im Fröhner Wald gesichtet

 

Pressemitteilung des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V vom 08.07.2016

 

08.07.2016

Keine Vogelart wird häufiger durch Windenergieanlagen getötet als der streng geschützte Rotmilan. Aufgrund der Brachflächen am Fuß der Anlagen sind Windparks paradoxerweise attraktiv für die Nahrungssuche der Vögel, denn hier ist die Vegetation niedrig und Beutetiere sind gut sichtbar. Die Rotoren der Anlagen werden dabei nicht als Gefahr wahrgenommen. Aus diesem Grund empfehlen die Vogelschutzwarten der Länder aktuell einen Mindestabstand von 1.500 m zwischen einem Rotmilanhorst und der nächstgelegenen Windkraftanlage, um das Risiko von Kollisionen zu minimieren.

 

Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. hat dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) am 17.04.2016 einen bewohnten und bebrüteten Rotmilanhorst in einem Abstand von deutlich weniger als 1.500 Metern zu den im Fröhner Wald geplanten Windkraftanlagen gemeldet. Die GPS-Koordinaten des Horstes sind dem LUA bekannt. Wir haben das LUA darum gebeten, mit dieser Information vertraulich umzugehen, da sich bundesweit in großer Zahl Fälle häufen, in denen Horstbäume durch Windkraftprojektierer in Nacht- und Nebelaktionen gefällt (erst kürzlich bei Tholey geschehen) oder die während der Brutzeit sehr störungsempfindlichen Großvögel verjagt oder gar vergiftet oder die Eier im Nest vernichtet werden.

 

Am 01.06.2016 wurde beobachtet, dass sich ein Mitarbeiter der Firma BNL-Petry GmbH, einem Unternehmen, welches Windkraftprojektierer bei der Umsetzung ihrer Projekte unterstützt, im Umfeld des Rotmilanhorstes bewegte. Auf Befragen teilte besagter Mitarbeiter mit, dass er von der RAG montanWIND beauftragt sei, über den Rotmilan zu berichten und den Horst zu finden.

 

Bevor es nun zu weiterem exzessiven "Horst-Tourismus" durch Vertreter "interessierter Kreise"  kommt, haben wir das LUA informiert und es aufgefordert, dem entgegenzuwirken. Rücksichtslose und lautstarke Annäherungen an den Horst stellen unseres Erachtens Verstöße gegen § 44 BNatschG und § 32, Abs. 1-3 SNG dar und sind als Straftat zu werten.

 

Leider wurden am 15.06./16.06.2016 von Zeugen wiederum zwei Personen mit Rucksäcken und Ferngläsern bepackt im Umfeld des glücklicherweise gut versteckten Rotmilanhorstes gesehen, die diesen nach eigenem Bekunden intensiv suchten. Nach unserer Information handelte es sich hierbei nicht um Mitarbeiter der Fa. BNL-Petry GmbH.

 

Wir haben beim LUA – der Dringlichkeit halber mit Fristsetzung – nachgefragt, ob es sich hierbei um eine von der Behörde legitimierte Aktion handelt. Eine Antwort haben wir in der gesetzten Frist nicht erhalten, so dass für uns nun eine rote Linie überschritten ist. Offensichtlich ist das LUA nicht in der Lage oder nicht daran interessiert, derartigen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben. Bevor hier Schlimmeres geschieht und die Tiere möglicherweise sogar vergiftet werden (wenn sie es nicht bereits sind), haben wir uns zu einer Veröffentlichung entschlossen.

 

Sollten wir weitere Eingriffe (Störungen, Beklettern des Horstbaumes oder Manipulationen an diesem, Räumen des Nestes, Köderauslegung etc.pp.) im Lebensraum der brütenden Vögel feststellen müssen, so werden wir ohne Zögern Strafanzeige erstatten. Sollte es - von wem auch immer - zu einem „Gefälligkeitsgutachten“ in Bezug auf die Relevanz des Rotmilans im anstehenden Genehmigungsverfahren kommen, so werden wir alle gebotenen rechtlichen Mittel ausschöpfen, um den nach unserer Auffassung widerrechtlichen Bau der Anlagen zu verhindern.

Brände von Windkraftanlagen: Unlöschbar und nicht zu beherrschen ...

 

11.06.2016

Und wieder ist es passiert - mittlerweile in Deutschland bereits weit mehr als 100 mal! Am 09.06.2016 ist in der Nähe von Homburg ein Windrad aufgrund eines Getriebedefektes in Brand geraten. Einen Bericht dazu finden Sie <hier> im Beitrag vom 09.06.2016.

 

Auch die RAG montanWIND setzt im Fröhner Wald mit der NORDEX N131/3300 auf die Getriebetechnologie - ganz im Gegensatz zu den von der DUNOAIR geplanten Anlagen am Pfaffenkopf. Deren Vertreter berichtete anlässlich der letzten Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg, dass sein Unternehmen im Wald getriebelose ENERCON-Anlagen planen würde, da man dort aus Gründen des Brandschutzes andere Technologien nicht verantworten könne.

 

Immerhin, wenn wir auch der Auffassung sind, dass man im Wald ÜBERHAUPT KEINE Technologien verantworten sollte ...

Riegelsberger Naturschutzbeauftragte positionieren sich zu den Windkraftanlagen im Fröhner Wald

 

06.06.2016

 

Am 03.06.2016 erreichte uns nachfolgende Mail, die wir mit Genehmigung des Verfassers gerne veröffentlichen:

 

Sehr geehrter Vertreter der Naturschutzinitiative!

 

Es ist schon erstaunlich wie doppelzüngig die Akteure der geplanten Windanlagen mit dem Thema Natur umgehen! Die Natur in ihrer unverfälschten Form wird immer dann bemüht wenn es um Selbstdarstellung und um Ziele wie z. Bsp. Klimaschutz geht! Dass die Rodung und Betonierung in einem historisch gewachsenen Wald die CO2-Bilanz nicht gerade verbessert, interessiert die Gewinn- und Profitsuchenden kaum! Das geplante Projekt stellt einen massiven Eingriff in Fauna und Flora dieses "Landschaftsschutzgebietes" dar.

 

Als ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter bin ich entsetzt über so viel Ignoranz und Naturfrevel!

 

Den Riegelsberger Bürgermeister habe ich vor der Gemeinderatssitzung auf das Recht der Naturschutzbeauftragten in Angelegenheiten Natur- und Umwelt betreffend gehört zu werden hingewiesen! (§ 38 SNG). Es interessiert ihn nicht!

 

Die beiden Naturschutzbeauftragten von Riegelsberg, Herr Manfred Kirch und ich lehnen die Natur- bzw. Waldzerstörung in der Fröhn strikt ab! Zum ehrlichen Schutz der Natur gibt es keine Alternative! Ein nicht notwendiger Eingriff wie er im Fröhner Wald willkürlich geplant ist stellt einen massiven Akt der Zerstörung dar, nach dem Motto: der Zweck heiligt die Mittel! Das Argument der Energiegewinnung rechtfertigt nicht die nachhaltig negativen Auswirkungen auf das Ökosystem Wald! Die Akteure sollten die Waldzerstörung in die Ökobilanz einbeziehen und diese Rechnung offen darlegen!

 

Alban Alt

Mitglied des ehrenamtlichen Saarländischen Naturschutzdienst

 

PS: nur ein Teilaspekt, der dem Wald hoffentlich erspart bleibt: für ein Windrad werden im Fundament 900 Kubikmeter Beton verbaut!

Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. zu den geplanten Windkraftanlagen im Fröhner Wald

 

26.05.2016

 

(eine pdf zum Download finden Sie unter der Pressemitteilung)

Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V.
PM_NATURSCHUTZINITIATIVE_fordert_Keine_W[...]
PDF-Dokument [404.7 KB]

Luksic fordert Moratorium beim Windkraft-Ausbau bis zur EEG Reform

 

Saar-FDP warnt vor „Abgreifen von Subventionen und Wildwuchs“

 

25.05.2016

 

In diesem Jahr sind im Saarland bereits so viele Windparks beantragt worden wie nie zuvor, es werden auch noch weitere Anträge in diesem Jahr gestellt werden. Nach Meinung der Freien Demokraten an der Saar liegt der Grund für die Antragflut an dem vom Bund geplanten Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen. Der FDP-Landesvorsitzende Oliver Luksic fordert die schwarz-rote Landesregierung auf, den derzeitigen Wildwuchs zu bremsen: 

 

„Es kann nicht sein, dass nun alle Betreiber noch stark überhöhte Subventionen abgreifen wollen und diese Landesregierung alle Genehmigungen schnell noch in diesem Jahr durchwinkt. Windräder im windschwachen Saarland machen an den meisten Standorten ökonomisch wenig Sinn. Selbst die schwarz-rote Bundesregierung hat im Gegensatz zur großen Koalition im Land erkannt, dass eine stärkere Steuerung notwendig ist. Daher sollte es im Saarland ein Moratorium geben bis die neuen Regeln greifen und es eine stärker abgestimmte und effizientere Planung des Windkraftausbaus gibt. Bevor wir bessere Netze und Speicher haben, bringt ein ungesteuerter Zubau an neuen Windkraftanlagen nur den Betreibern viel zu hohe Subventionen, es wird noch mehr überschüssiger Strom produziert und der Strompreis steigt weiter.

 

Ob am Litermont, im Bliesgau, im Fröhner Wald oder an anderen kritischen Standorten: Das dicht besiedelte Saarland wird auf Jahrzehnte hinaus in seinem Landschaftsbild durch die neuen riesigen Windkraftanlagen massiv beeinträchtigt werden, wenn die Landesregierung weiterhin auf das Gaspedal statt auf die Bremse tritt beim Ausbau der Windkraft.

 

Das Saarland sollte sich an Rheinland-Pfalz ein Beispiel nehmen, wo Windkraft im Wald und in Biosphärenreservaten nun auf Initiative der FDP eingeschränkt wird. Dazu brauchen wir auch landesweite Mindestabstände zur Wohnbebauung zum Schutz der betroffenen Bürger.“

Oskar Lafontaine: Vernunft statt Ideologie bei Energiewende - Landschaft schützen, weitere Strompreis-Erhöhung verhindern

 

Pressemitteilung der Linksfraktion im Landtag des Saarlandes

 

23.05.2016

 

Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der Bundesländer eingeräumt hat, dass die EEG-Umlage wahrscheinlich weiter steigen wird, fordert die Linksfraktion im Saarländischen Landtag, die bisherige Finanzierung der Förderung  erneuerbarer Energien zu überdenken. Oskar Lafontaine erklärt: „Schon jetzt zahlt ein Durchschnittshaushalt rund 250 Euro im Jahr Umlage. Durch die derzeitige Politik der wahllosen Förderung neuer Windkraft-Anlagen steigt die Belastung der Verbraucher weiter. Es wäre sinnvoller, in die weitere Entwicklung neuer Netztechnologien und den Bau neuer innovativer Energiespeicher zu investieren, als immer neue Anlagen zu bauen. Weitere Windkraft-Anlagen im windschwachen Saarland sind eher ein Schildbürger-Streich als eine vorausschauende Energiepolitik. Immer mehr Saarländerinnen und Saarländer wehren sich zu Recht gegen die Verschandelung unserer Landschaft - ob am Oberlimberg, im Mandelbachtal, am Litermont oder im Fröhner Wald. Es ist falsch, das ganze Land mit Windkraft-Anlagen zuzupflastern, auch mitten im Wald, ohne das ein ökologischer oder volkswirtschaftlicher Nutzen erkennbar wäre." Lafontaine erinnert daran, dass für dieses Jahr bereits 15 Anträge für neue Windkraft-Anlagen vorliegen und 16 weitere bereits angekündigt sind. Gleichzeitig musste im letzten Jahr überschüssiger Strom im Wert von 280 Millionen Euro vernichtet werden. Die Linksfraktion wird bei der nächsten Landtagssitzung daher den Antrag stellen, dass das Land wieder Vorranggebiete für Windkraft-Anlagen ausweist. Neue Anlagen sollten auch nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger durchgedrückt werden, stattdessen sollte die Bevölkerung an den Entscheidungen beteiligt werden.

Größer geht es nicht mehr: NORDEX N131/3300 im Fröhner Wald ...

 

16.05.2016

 

Nachdem die RAG montanWIND seit geraumer Zeit trotz mehrfacher Nachfragen von Bürgern ein großes Geheimnis um den Typ der geplanten 3 Windkraftanlagen im Fröhner Wald veranstaltet ("Betriebsgeheimnis"), haben wir einmal etwas genauer recherchiert.

Nach uns vorliegenden Informationen sollen die Anlagen eine Nabenhöhe von 164 m bei einer Gesamthöhe von mittlerweile unglaublichen 230 m (im Gespräch waren einmal ca. 200 m) und eine Leistung von 3,3 MW aufweisen.

 

Es ist mit diesen Informationen keine allzu große Kunst, den Anlagentyp zu identifizieren. Nach unserer Einschätzung muss es sich um Anlagen des Typs NORDEX N131/3300 handeln – die größte Schwachwindanlage im Programm der NORDEX SE. Die Anlage verfügt über ein dreistufiges Getriebe und hat einen Rotorblattdurchmesser von 131 m. Die Rotorblattspitzen drehen sich mit einer Geschwindigkeit von bis zu 300 km/h über eine Fläche von zwei Fußballfeldern (ca. 13.500 qm) - da hat kein Rotmilan oder Mäusebussard und auch kein Zugvogel auch nur den Hauch einer Chance, diesen 230 m hohen Vogelschredderanlagen zu entgehen …

 

Weitere technische Informationen erhalten Sie nachfolgend:

http://www.nordex-online.com/de/produkte-service/windenergieanlagen/n131-33-mw.html

oder hier (Seite 18-19):

http://www.nordex-online.com/fileadmin/MEDIA/Produktinfos/Nordex_Delta_Broschuere_de.pdf

 

Wie diese Riesenanlagen auf den exponierten Höhen des Fröhner Waldes wirken werden und welche fatale Wirkung sie auf das Landschafts- und Ortsbild von Holz, Bietschied und Riegelsberg haben werden, kann sich jedermann selbst ausmalen. Insbesondere empfehlen wir dies unseren Politikern, damit sie sich schon einmal vorstellen können, was sie bei den nächsten Wahlen zu erwarten haben …

 

Bei den geplanten 7 Anlagen der Dunoair am Pfaffenkopf handelt es sich um getriebelose Enercon-Anlagen des Typs E-115 (3,0 MW) und E-126 (4,2 MW). Immerhin: Enercon setzt als einziger Hersteller Ringgeneratoren anstelle von Permanentmagneten ein und kommt daher ohne das chemische Element Neodym aus. Alle anderen Hersteller von Windrädern mit Direktantrieb, von denen auch im Saarland unzählige in Betrieb und in Planung sind, setzen auf Permanentmagnete. Hierzu werden pro MW Anlagenleistung etwa 200 kg Neodym benötigt, welches nahezu ausschließlich in China unter desaströsen Bedingungen gewonnen wird. Bedauerlicherweise entstehen bei der Gewinnung von Neodym Unmengen an Schwermetallen und radioaktiven Stoffen wie Uran und Thorium, welche dort völlig unkontrolliert in die Luft und in das Grundwasser geraten.

 

Über dieses schmutzige Geheimnis schweigen sich die Saubermänner der Windkraftbranche und ihre grünen Unterstützer gerne aus …

 

Einen interessanten und gleichsam schockierenden Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier: 

http://www.achgut.com/artikel/greenpeace_uebernehmen_sie_windraeder_produzieren_atommuell/

Verfassungsgerichtshof: Windrad-Abstandsregel 10H ist verfassungsgemäß!

 

15.05.2016

 

In Bayern muss der Abstand eines Windrades zur nächsten Siedlung seit gut zwei Jahren mindestens das Zehnfache der Bauhöhe betragen - und so bleibt es auch.

 

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine Klage der rot-grünen Opposition zurück.

Durch die Festlegung eines höheren Mindestabstands werde der räumliche Anwendungsbereich für Windkraftanlagen zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht beseitigt, hieß es in der Begründung des Gerichts. So sei nicht nur auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten abzustellen - deshalb dürften Windräder mit einer geringeren Höhe als 200 Meter nicht außer Betracht bleiben, auch wenn diese dann vielleicht nicht so rentabel seien. Das Gericht folgte also nicht der Argumentation der Kläger, mit der 10H-Regelung werde der Neubau von Windkraftanlagen praktisch unmöglich gemacht.

 

Leider hat sich die Saarländische Landesregierung - trotz mehrfacher Anstöße seitens mehrerer Bürgerinitiativen und auch der LINKEN - geweigert, ihren Bürgern den gleichen Schutz zu gewähren, den unsere bayrischen Mitbürger - nun höchstrichterlich bestätigt - seit 2014 genießen dürfen. Argumentiert wurde dabei mit der nunmehr verfassungsgerichtlich widerlegten Auffassung, man würde damit der Windkraft ihren "substanziellen Raum" nehmen.

 

Unseren Dank, dass mit dieser (Fehl-)Entscheidung den Menschen "substanzieller Raum" genommen wurde, können wir bei der anstehenden Landtagswahl 2017 überreichen ...

FFH im Fröhner Wald - Chance wirklich gleich null?

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht „Natura-Gebiet im Fröhner Wald – Ministerium: Chance gleich Null“ vom 06.05.2016

 

07.05.2016

 

Die Chance ist nur deshalb gleich Null, weil sich das Ministerium weigert, den Fröhner Wald nachzumelden. Möglichkeiten hierzu bestünden durchaus, wenn man es denn wolle. Und auch triftige Gründe. Allerdings ist die Bebauung des Fröhner Waldes mit Windrädern politische Zielvorgabe und diese will das Ministerium auf Biegen und Brechen durchsetzen. Eine Meldung des Fröhner Waldes als mögliches FFH-Gebiet würde dem entgegen laufen.

 

Die Aussage des Ministerium, dass alle FFH-würdigen Gebiete des Saarlandes bereits gemeldet wären, ist völliger Humbug. Der Fröhner Wald unterscheidet sich in seiner Charakteristik in kleinster Weise, von dem Waldgebiet rechts der A1 – es handelt sich um einen zusammenhängenden Wald, der einzig durch die Autobahn geteilt ist. Das Gebiet rechts der A1 ist bereits als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Hier werden Vögel strikt geschützt und 200 m nebenan sollen Sie zukünftig von Windrädern geschreddert werden. Das passt alles hinten und vorne  nicht zusammen - zumal die gerodeten Flächen der Windradstandorte links der A1 von den hoch über dem Schutzgebiet fliegenden Großvögel als neue Jagdhabitate erkannt werden. Aber vermutlich meinen die „Fachleute“ des Umweltministeriums allen Ernstes, die Vögel würden die Bundesautobahn als Grenze Ihres Habitats akzeptieren und sich bürokratisch daran halten ... 

Mitteilung über "Beschlussfassung" des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Sammelstellungnahme des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.

 

05.05.2016

 

Mit Schreiben vom 28.04.2016 informierte uns der Regionalverband Saarbrücken über das Ergebnis der "Beschlussfassung" zu unserer Sammelstellungnahme. Der Kooperationsrat hätte in seiner Sitzung am 18.09.2015 unsere Stellungnahme "geprüft" und die "öffentlichen und privaten Belange im Zusammenhang mit der Planänderung gegeneinander und untereinander abgewogen" ...

 

Der Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. war bei besagter Sitzung anwesend - von einer Prüfung und Abwägung konnte beim besten Willen keine Rede sein. Wir unterstellen, dass so gut wie alle Teilnehmer sich noch nicht einmal die Mühe gemacht hatten, die vielen Seiten der zahlreichen Bürgereinwendungen zu lesen. Wir waren von besagter Sitzung schlicht und ergreifend erschüttert. Vor uns saßen eine Unzahl gelangweilter Volksvertreter, die eigentlich nur noch das bevorstehende Wochenende im Sinne hatten und sich mit Rumdaddeln auf ihren iphones und ipads beschäftigten und diverse Zeitschriften durchblätterten ... Die Krönung war ein Vertreter, der unmittelbar vor uns saß und dessen Kopf desöfteren nach vorne ruckte - offensichtlich war er kurz vor dem Einnicken und konnte sich nur noch mühsam wach halten ... Als dann der Beschlussvorschlag vorgelesen wurde, haben alle brav und gelangweilt das Händchen gehoben. Ein Hoch auf unsere gewählten Repräsentanten - wir sind richtig froh, dass wir Euch haben ...

 

Besagte Beschlussfassung war genau wie das gesamte Verfahren in Bezug auf die Bürgerbeteiligung eine einzige Farce - alle Planungsparameter des nicht ergebnisoffenen Verfahrens  wurden bis weit über die Schmerzgrenze gedehnt und gebogen; mit dem unbedingten Willen, einer zweifelhaften politischen Zielvorgabe UNBEDINGT und MIT ALLEN MITTELN zu genügen.

 

Nachfolgend die "Essenz" besagter Beschlussfassung:

 

Zur Anregung, die Zone "RbHw1-Fröhnerwald/Kasberg" aus der Planung zu nehmen:

Beschlussvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Zur Gefahr für Vögel und Fledermäuse:

Beschlussvorschlag: Die Belange finden in der Planunsgebene bereits angemessen Berücksichtigung. Konkrete Auswirkungen werden in den nachfolgenden Ebenen geprüft und auf diese abgeschichtet.

 

Zum FFH- und Vogelschutzgebiet Saarkohlenwald:

Beschlussvorschlag: Die Belange finden in der Planunsgebene bereits angemessen Berücksichtigung. Konkrete Auswirkungen werden in den nachfolgenden Ebenen geprüft und auf diese abgeschichtet.

 

Zur Naherholung:

Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Den Belangen der Windenergie wird in diesem Fall Vorrang eingeräumt.

 

Zum Landschaftsbild im Fröhner Wald:

Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Den Belangen der Windenergie wird in diesem Fall Vorrang eingeräumt.

 

Zu den Vorsorgeabständen, insbesondere in Bezug auf Lärm:

Beschlussvorschlag: Die Belange finden in der Planunsgebene bereits angemessen Berücksichtigung. Konkrete Auswirkungen werden in den nachfolgenden Ebenen geprüft und auf diese abgeschichtet.

 

Zur Berücksichtigung des Infraschalls in der TA Lärm:

Beschlussvorschlag: Die Äußerung wird zurückgewiesen.

 

Zum Infraschall:

Beschlussvorschlag: Die Belange finden in der Planunsgebene bereits angemessen Berücksichtigung. Konkrete Auswirkungen werden in den nachfolgenden Ebenen geprüft und auf diese abgeschichtet.

 

Zur befürchteten Wertminderung der Immobilien:

Beschlussvorschlag: Den Bedenken wird nicht gefolgt

 
Den gesamten Inhalt der Beschlussfassung auf unsere Stellungnahme können Sie über nachfolgende Dateianlage einsehen. Für uns war die Vorgehensweise des Regionalverbandes keine Überraschung - dennoch hat unsere Stellungnahme ihr Ziel erreicht; ist sie doch zwingende Voraussetzung, um in weiteren juristischen Auseinandersetzungen, die unzweifelhaft folgen werden, keine Rechtsverluste zu erleiden ...

 

Sitzung des Gemeinderates Heusweiler vom 28.04.2016

 

30.04.2016

 

Auch diese Sitzung stand ganz im Zeichen der Windkraft. Zunächst wurde auf Antrag von FDP und CDU von allen Fraktionen einstimmig beschlossen, dass man das Umweltministerium auffordern solle, den Fröhner Wald als FFH-Gebiet zu melden. Dies wäre nur konsequent, zumal das rechts der Autobahn A1 liegende und unmittelbar an den Fröhner Wald angrenzende Areal bereits FFH- und Vogelschutzgebiet ist.

 

Danach ging es zur Sache. Anlass waren Äußerungen, die in der Riegelsberger Gemeinderatssitzung am 25.04.2016 gefallen sind und nach denen man sich um die Sorgen und Wünsche der Nachbarn in Holz nicht schert. Alle Fraktionen kritisierten die Vorgehensweise des Riegelsberger Rates auf das Schärfste und fanden klare Worte. Einstimmig wurde der Antrag der SPD beschlossen, die Riegelsberger Verwaltung dazu aufzufordern, anstatt eines lockeren städtebaulichen Vertrages einen qualifizierten Bebauungsplan zu erstellen, in dem eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Nachbargemeinde vorgesehen ist. Nähere Informationen können dem anhängenden SZ-Pressebericht entnommen werden.

 

Für die Pro-Windkraft-Einstellung der Köllertaler SZ-Redaktion wiederum bezeichnend ist der Kommentar von Redakteur Michael Emmerich, der der Auffassung ist, unsere Ratsmitglieder würden am Rad drehen. Dies würden wir so nicht formulieren wollen. Wir betrachten es als begrüßenswert, dass im Verfahren mehr Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung gefordert wird – zumal genau dies von Anfang an seitens der RAG montanWIND und der Gemeinde Riegelsberg sowie deren Verwaltung zugesagt wurde. Dass man nun – weil die Zeit bis zum vermeintlichen Weltuntergangsdatum der Windkraftbranche, dem 31.12.2016, knapp wird – diese Zusage bricht und für die Befriedigung einer rein finanziellen Motivlage des Investors sogar auf hoheitliche Rechte verzichtet, ist  jedenfalls einmal nicht in Ordnung. Über die Gründe dafür kann man nur spekulieren. Beekanntermaßen "entwickelt" die RAG Immobilien eigene Flächen u.a. zu Gewerbegebieten und möglicherweise ergibt sich hieraus eine Motivlage. Frei nach dem Motto: Tu mir etwas Gutes, dann tu ich Dir auch etwas Gutes … Dies ist aber nur eine Vermutung unserseits, welche das unbeirrbare Wohlwollen der Gemeinde Riegelsberg der RAG gegenüber erklären würde.

 

Zugegeben, der Ton ist ruppig geworden und wir selbst sind beim Austeilen auch nicht gerade zimperlich. Wenn man aber nur im Ansatz das Ausmaß an Ignoranz und Arroganz kennt, mit welchem wir in den letzten beiden Jahren konfrontiert waren, so ist dies mehr als verständlich …

 

Auch nicht auszurotten (weil wieder mal von der SZ schlecht recherchiert) ist das Märchen mit den sprudelnden Gewerbesteuer-Einnahmen für die Gemeinde Riegelsberg, auf die angeblich die Gemeinde Heusweiler voller Neid äugt ... Offensichtlich kennt man hier nicht den Unterschied zwischen einer PROJEKTGESELLSCHAFT und einer BETREIBERGESELLSCHAFT. Erstere will die RAG montanWIND in der Tat nach Riegelsberg legen. Diese hat als einzige Aufgabe, den "Windpark" zu entwickeln und zu bauen und das war es dann auch! In einem persönlichen Gespräch mit den beiden Geschäftsführern der RAG montanWIND wurde uns mitgeteilt, dass man nicht die Absicht hätte, die Anlagen selbst zu betreiben und dies vermutlich aus guten Gründen. Will heißen: nach dem Bau werden die Anlagen an einen Betreiber verkauft, der seinen Sitz irgendwo in Deutschland oder anderswo hat. Dann kommt es zur sog. Gewerbesteuerzerlegung und aus den angeblich sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen wird ein nahezu ausgetrocknetes Rinnsal … Im Übrigen ist die Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag – also der nach Körperschaftssteuerrecht zu bestimmende Gewinn. Im Hinblick auf die bilanziellen Gestaltungsmöglichkeiten großer Unternehmen und der bundesweit mageren Wirtschaftlichkeit von "Windparks" ist es überaus fraglich, ob bei der Gemeinde Riegelsberg überhaupt irgendetwas ankommen wird …

Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg vom 25.04.2016

 

29.04.2016

 

Wie üblich begann die Gemeinderatssitzung mit einer sog. Bürgerfragestunde – zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit und stellten Fragen zu den geplanten Windkraftanlagen in der Fröhn, am Salzleckerhang und am Pfaffenkopf – denn rund um Riegelsberg könnten bis zu 15 Windräder gebaut werden. Bis auf wenige Ausnahmen wurden die Fragen auf den Tagesordnungspunkt "Windpark Fröhn – aktueller Stand der Planung" verwiesen.

 

Zuvor stellte jedoch die Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG (BEG), deren aktuelles Projekt in Püttlingen bereits untertourig läuft, ihre Planungen vor, auf dem Dach der Riegelsberger Verwaltung eine Photovoltaik-Anlage bauen zu wollen. Die Darstellung war unterlegt mit viel Pathos und unter Zuhilfenahme diverser Umweltkatastrophen der letzten Jahrzehnte und mündete in der inbrünstigen und beschwörenden Feststellung, das eingesparte CO2 entspräche dem Verbrauch von 680 Bäumen über 10 Jahre lang. Auf diese Bemerkung hin, brach auf der Besucherempore lautes Gelächter aus – vermutlich waren die Bäume gemeint, die man im Fröhner Wald dann durch diese CO2-Ersparnis getrost zum Bau der Windräder abholzen kann … Zu unserer Verwunderung wurde nachfolgend durch den Gemeinderat spontan eine Absichtserklärung formuliert, nach der mit der BEG ein entsprechender Vertrag erarbeitet werden soll. Wie so oft wurde nach typisch Riegelsberger Manier über Monate im Verborgenen hinter verschlossener Tür gemauschelt … Nach unserer Auffassung verstößt diese Vorgehensweise ohne öffentliche Ausschreibung und ohne Alternativangebote ganz klar gegen öffentliches Vergaberecht und ist somit ein Fall für die Kommunalaufsicht.

 

Es folgte das Hauptthema des Abends, der Tagesordnungspunkt "Windpark Fröhn – aktueller Planungsstand", in dem Rudolf Krumm, Geschäftsführer der RAG montanWIND über die Planung berichten sollte, worauf besagter aber überhaupt keine Lust hatte … Mit für alle anwesenden Personen unerträglicher Arroganz und für den Rat hochgradig düpierend verkündete er, dass man heute nichts anderes machen werde, als über den geplanten städtebaulichen Vertrag zu sprechen. Und lockte auch sofort damit, die Projektgesellschaft zur Zuweisung von Gewerbesteuereinnahmen nach Riegelsberg zu verlegen. Vielleicht sollte man Herrn Häusle und den Gemeinderatsmitgliedern einmal den Unterschied zwischen Projekt- und Betreibergesellschaft erklären. Nach unserer gesicherten Information wird die RAG montanWIND die Anlagen nach Erstellung an eine bislang unbekannte Betreibergesellschaft veräußern, die Ihren Sitz irgendwo in Deutschland oder wo auch immer hat. Hier wird es voraussichtlich zur Gewerbesteuerzerlegung kommen (siehe auch Dateianlage "Einnahmeflop Windkraft") ... Will heißen: Riegelsberg erhält ein paar Judas-Silberlinge und opfert dafür seine Natur und die Heimat seiner Bürgerinnen und Bürger.

 

Krumm stellte den städtebaulichen Vertrag als ein großzügiges und freiwilliges Angebot an die Gemeinde dar, verbunden mit der Drohung, dass man im Übrigen auch anders könne; man hätte schließlich Baurecht und verwies auf das Beispiel am Pfaffenkopf (Anmerkung: hier plant die niederländische Dunoair insgesamt 6-7 Windräder). Diese Drohung ist als Einschüchterung des Rates zu werten und in der Sache natürlich unsinnig, denn der FNP begründet ausdrücklich kein Baurecht.

 

Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur forderte die Gemeinde Riegelsberg bereits mehrfach dazu auf, von einem städtebaulichen Vertrag Abstand zu nehmen und anstelle dessen einen qualifizierten Bebauungsplan zu erstellen, in dem die Dinge wesentlich detaillierter und auch für zukünftige Investoren bindend geregelt werden könnten. Der einzige Nachteil, der dabei für die RAG montanWIND besteht, ist der zeitliche Aspekt – würde diese Vorgehensweise doch bedeuten, dass man über die Beteiligung der Bürger und der Nachbargemeinde in Verbindung mit einer angeordneten Veränderungssperre der Gemeinde Riegelsberg Prozessverzögerungen in Kauf nehmen müsste, die eine mögliche Genehmigung über das wirtschaftlich bedeutsame Datum 31.12.2016 heben würden. Ab diesem Zeitpunkt würde dann das für die RAG montanWIND finanziell nachteilige EEG 2016 greifen …

 

Dass Bürgermeister Häusle offensichtlich dazu entschlossen ist, auf eigene hoheitliche Rechte zu verzichten und den Bürgern ein Mitspracherecht zu versagen, um dem Investor eine höhere Vergütung zu sichern, wirft schon erhebliche Fragen auf. Ebenso das permanent gesungene hohe Lied auf die RAG MontanWIND und die Betonung der guten Zusammenarbeit ist überaus auffällig. Wir werden in den nächsten Monaten und Jahren einmal beobachten, was sich auf RAG-Flächen im Riegelsberger Gemeindegebiet tut …

 

Immerhin stellte sich neben den LINKEN und der FDP auch Stephan Müller-Kattwinkel von der CDU gegen das allzu forsche Auftreten des RAG-Vertreters und beantragte, den von der RAG montanWIND vorgelegten (man hört es und glaubt es nicht - selbst das lässt sich die Gemeinde Riegelsberg aus der Hand nehmen …) städtebaulichen Vertrag einer rechtlichen Prüfung zu unterwerfen und gleichzeitig die Vor- und Nachteile eines Bebauungsplans zu eruieren. Dieser Antrag wurde im Gemeinderat mehrheitlich angenommen, worauf Rudolf Krumm spontan die Kinnlade nach unten fiel …

 

Vermutlich trug zu dieser Entscheidung auch der anstehende Antrag des Gemeinderates Heusweiler bei – dazu näheres in einem nachfolgenden Bericht …

 

Bürgermeister Häusle reagierte auf die teilweise hitzige Debatte mit vielen verbalen Ausfällen gegen die Nachbargemeinde Heusweiler zunehmend genervt: "Ich möchte jetzt darum bitten, dass keine weiteren Redebeiträge mehr erfolgen – nein, ICH werde jetzt keine weiteren Redebeiträge mehr zulassen und beende den Tagesordnungspünkt" und auf die Frage von der Bürgerempore, wann denn jetzt endlich die Fragen der Bürgerinnen und Bürger aus der Bürgerfragestunde beantwortet würden, folgte ein schnippiges "die wurden alle beantwortet ...".

 

Als "Nicht-Riegelsberger" konnten wir diesem Treiben nur sprach- und fassungslos zusehen – dieser Mann hat offensichtlich ein etwas schräges und eingeschränktes Demokratie-Verständnis …

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Gemeinderatssitzungen in Riegelsberg und Heusweiler im Zeichen der Windkraft

 

23.04.2016

 

Die nächsten Gemeinderatssitzungen stehen ganz im Zeichen der Windkraft im Fröhner Wald und haben es in sich! Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. wird die Sitzungen begleiten und beobachten. Wir bitten Sie über Ihre Teilnahme um kräftige Unterstützung.

 

Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg am Montag, 25.04.2016 um 18.00 Uhr im Rathaussaal des Rathauses Riegelsberg

 

Aufgrund unserer Intervention hat sich die Verwaltung nun entgegen ihrer ursprünglichen Absicht doch dazu entschieden, den Tagesordnungspunkt Windkraft im öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten …

 

Tagesordnungspunkt 1: Windpark Fröhn, Stand der Planung

 

Hier werden Verwaltung und auch Rudolf Krumm, Geschäftsführer der montanWIND, über den Sachstand berichten. Abschließend soll der Gemeinderat Riegelsberg die Verwaltung dazu beauftragen, mit der montanWIND einen städtebaulichen Vertrag bzgl. der Entwicklung des "Windparks Fröhn" abzuschließen. Dies ist deshalb befremdlich, da der Gemeinderat Heusweiler am 28.04.2016 – also drei Tage später – auf Antrag der SPD-Fraktion aller Voraussicht nach einen Beschluss fassen wird, in dem die Riegelsberger Verwaltung über einen offenen Brief aufgefordert werden soll, von einem städtebaulichen Vertrag abzusehen und anstatt dessen – wie dies üblich ist – einen qualifizierten Bebauungsplan zu erstellen, über den die Bürger und auch die Nachbargemeinde Heusweiler beteiligt wird. Dies soll nach dem Willen der montanWIND ausdrücklich nicht geschehen, da durch die damit verbundene Verzögerung die (höhere) Vergütung nach EEG 2014 gefährdet wäre und das Unternehmen in die (schlechteren) Reglungen des EEG 2016 "abrutschen" würde.

 

Die Gemeinde Riegelsberg will somit auf eigene hoheitliche Rechte verzichten, damit ein Investor sich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger bereichert …

 

Als Punkt 4 der Tagesordnung wird pikanterweise die interkommunale Zusammenarbeit der Köllertal-Gemeinden im Bereich technische Dienste / Bauamt beraten. Wie das wohl alles aufeinander passen soll?

 

Sitzung des Gemeinderates Heusweiler am Donnerstag, 28.04.2016 um 18.30 Uhr im Großen Saal des Rathauses Heusweiler

 

Tagesordnungspunkt 4: Neue Zuschneidung FFH-Gebiete und Ausweisung Fröhner Wald als FFH-Gebiet

 

Auf Antrag der FDP- und CDU-Fraktion soll der Fröhner Wald als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) ausgewiesen und gleichzeitig bereits gemeldete private Grundstücke von der Meldung ausgenommen werden. Damit würde den Windkraftbestrebungen im Fröhner Wald erhebliche Hürden entgegenstehen.

 

Tagesordnungspunkt 5: Windkraftanlagen im Fröhner Wald: Offener Brief an die Gemeinde Riegelsberg

 

Inhalt siehe oben unter Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg

 

Also - es wird spannend ...

Offener Brief des Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V an den Bürgermeister der Gemeinde Riegelsberg Herrn Klaus Häusle und die Mitglieder des Gemeinderates Riegelsberg

 

16.04.2016

                                                                                                                      Sehr geehrter Herr Häusle, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates Riegelsberg,

 

auf eine vor wenigen Tagen gestellte Frage nach dem aktuellen Stand der Windkraftplanungen im Fröhner Wald erhielten wir die Antwort, dass man uns hierzu keine Auskunft geben könne - es gäbe aktuell Gespräche mit dem Investor – diese würden allerdings nicht öffentlich geführt. Ebenso haben wir erfahren, dass die weitergehenden Beratungen in den nicht öffentlichen Teilen der Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen stattfinden sollen.

 

Wir würden bitte gerne einmal wissen, was diese Geheimniskrämerei eigentlich soll. Von Ihnen persönlich, den Fraktionen, der Landepolitik und auch der montanWIND wurde immer wieder in der Vergangenheit betont, welch bedeutendes Anliegen es sei, die Bürger in Sachen Windkraft mit größtmöglicher Öffentlichkeit mitzunehmen.

Die nun an den Tag gelegte Vorgehensweise widerspricht diesem Anspruch diametral und erweckt eher den Eindruck von "Mauschelei" als von ernsthafter Bürgerbeteiligung.

 

Was Ihre Bürger zum Thema "Windkraft im Fröhner Wald" denken, haben Sie ja bereits im Rahmen der Riegelsberger Bürgerbefragung erfahren dürfen …

 

Offensichtlich soll nun hinter dem Rücken der Öffentlichkeit mit der montanWIND ein "Deal" getätigt werden, der den berechtigten Interessen der Bürger entgegen läuft. Oder wie anders sollen wir uns dieses Verhalten erklären?

 

Wir fordern Sie hiermit auf, bezüglich der Windkraftplanungen im Fröhner Wald mit sofortiger Wirkung uneingeschränkte Öffentlichkeit herzustellen.

 

Wir gehen davon aus, dass die montanWIND in Kürze einen Genehmigungsantrag stellen wird – dem Vernehmen nach wird seitens der Gemeinde Riegelsberg beabsichtigt, dies über einen einfachen städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 

Wir sind mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden und bekräftigen noch einmal unsere Ihnen bereits übermittelte Forderung nach Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplans – so wie dies auch bei allen anderen Bauplanungen der Gemeinde üblich ist. Es ist nicht einsichtig, warum hiervon ausgerechnet im Falle der Windkraftplanung abgewichen werden soll. Ein lockerer städtebaulicher Vertrag, der ausschließlich für den aktuellen Investor gültig ist, welcher sich zudem nur als Projektentwickler und nicht als Betreiber sieht, erfüllt diese Anforderung keineswegs.

 

Wir können und wollen uns beim besten Willen nicht vorstellen und es wäre auch nicht hinnehmbar, dass die Gemeinde Riegelsberg zu Gunsten der montanWIND freiwillig auf dieses ihr originär zustehende Recht der Regelungshoheit verzichtet und sich zum Steigbügelhalter der montanWIND degradieren lässt!

 

Ein derartiger Verzicht diene ausschließlich der Verfahrensbeschleunigung, damit sich der Investor zu Lasten des Stromkunden die (höhere) Förderung des EEG 2014 sichern kann und nicht in die Förderung des neuen EEG 2016 "abrutscht".

 

Des Weiteren: Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. fordert Verwaltung und Gemeinderat Riegelsberg dazu auf, die montanWIND auf die Beantragung des ursprünglich zugesagten förmlichen Genehmigungsverfahrens zu verpflichten, welches eine umfassende Offenlegung und Bürgerbeteiligung vorsieht. Auch hier möchte der Investor – entgegen einer eigenen Zusage – zur Verfahrensbeschleunigung aus rein finanziellen Motiven das vereinfachte Verfahren wählen, welches keinerlei Bürgerbeteiligung vorsieht.

 

In einem Gespräch mit der Geschäftsleitung der montanWIND wurde uns auf eine Anfrage zur Wirtschaftlichkeit und Windmessung zudem völlig ungeniert mitgeteilt, dass genügend Wind nur einer von vielen Faktoren sei, die die Wirtschaftlichkeit der Anlagen bestimmen – vermutlich der kleinste … Diese Aussage ist per se ein Skandal! Übersetzt bedeutet sie: wir verdienen unser Geld auch mit wenig Wind …

 

Wollen Sie es bei einer derartigen Motivlage wirklich zulassen, dass die Natur des Fröhner Waldes aus rein finanziellen Erwägungen heraus unwiderruflich zerstört wird?

Falls ja, dürfen Sie dies – ebenso wie die Entwicklungen rund um den Pfaffenkopf – zukünftig Ihren Bürgern und Wählern erklären …

 

Mit freundlichen Grüßen

Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V.

 

Horst Siegwart

1. Vorsitzender

Grüne in den Ruhestand

 

16.04.2016

 

Zu diesem Leserbrief von Herrn Martin Elzer aus Riegelsberg in der SZ vom 16.04.2016 ist nichts mehr hinzuzufügen ... ;-)

Der Wahnsinn beginnt …

 

10.04.2016

 

Am 31.03.2016 veröffentlichte das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz seine Entscheidung, nach der für die Errichtung von 6 Windenergieanlagen des Windparks Pfaffenkopf (zwischen Riegelsberg, Altenkessel und Saarbrücken) durch die Trierer Dunoair Windpark Planung GmbH keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei, da das Vorhaben inmitten des wunderschönen Waldes am Pfaffenkopf "keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVP-Gesetzes haben kann". Und weiter: "Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft" ...

 

Im besagten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird dann nach den veralteten Richtlinien der TA-Lärm und unter Vorlage "ergebnisorientierter Auftragsgutachten" der wirtschaftlich Begünstigten entschieden …

 

Na dann gute Nacht, Deutschland …

 

Zur Seite der Dunoair betreffend "Windpark Pfaffenkopf" gelangen Sie <hier>.

 

Gleichzeitig veröffentlicht die SZ am 02.04.2016 die Genehmigung der Teiländerung des Flächennutzungsplans "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" durch das Ministerium für Inneres und Sport. Ab diesem Zeitpunkt haben die Bürger nun ein volles Jahr Zeit, die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorgangs zur Vermeidung von eigenen Rechtsverlusten gegenüber dem Regionalverbandsdirektor Peter Gillo geltend zu machen und zu begründen. Wir können nur empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. wird seinen Mitgliedern zu gegebener Zeit eine entsprechende Vorlage zur Verfügung stellen.

 

Besagter Regionalverbandsdirektor Peter Gillo rühmt sich derweil in einem Bericht der SZ vom 09.04.2016 damit, den Bürgern des dicht besiedelten Regionalverbandes mit der Entscheidung, Ihnen 200 m hohe Windräder in lächerlichen 800 m Entfernung vor die Nase zu setzen (Anmerkung: in Bayern gilt für derartige Kolosse ein Mindestabstand von satten 2.000 m), etwas Gutes (an)getan zu haben …

 

Und bezeichnet voller Stolz die Windkraftplanung als "eines der größten Planungsprojekte in der über 40-jährigen Geschichte des Regionalverbandes unter Beteiligung vieler Behörden und der Bürger".

 

Wenn man wie wir extrem nahe an der Thematik ist, verschlägt es einem hier wirklich die Sprache. Das Planungsprojekt war eine einzige Farce – gleichsam einem Ritt auf der Rasierklinge, bei dem alle Parameter bis weit über die Schmerzgrenze ausgereizt wurden, um die geliebten Spielzeuge Windräder im engen Regionalverband überhaupt irgendwie möglich zu machen. Und in diesem Zusammenhang von "Bürgerbeteiligung" zu sprechen ist eine Dreistigkeit sondergleichen – der Bürger hatte die Möglichkeit etwas zu sagen und das war es dann auch schon. Sämtliche Einwände wurden ausnahmslos unter den Teppich gekehrt …

 

Wir können nicht – obwohl wir es gerne tun würden – für den gesamten Regionalverband eintreten. Aber was den Fröhner Wald angeht, so können wir allen Verantwortlichen jetzt schon garantieren, dass sie mit uns auch in Zukunft keinen Spaß haben werden …

Wanderblick mit Hindernissen

 

02.04.2016

 

Während sich grüne Windkraftprofiteure und Wanderweg-Zertifizierer die Situation rund um die zunehmend mit Windkraftanlagen zugepflasterten Landschaftshorizonte noch "schön saufen", redet der Geograph Michael Hahl – Inhaber eines Projektbüros zur Förderung des Geo- und Wandertourismus – tacheless …

 

Zu dem wirklich lesenswerten Essay von Michael Hahl gelangen Sie <hier>.

 

Die spannende Frage dabei: Werden Premium-Wanderwege nachhaltig Ihren Status verteidigen können – auch wenn es um den nach Stille und Idylle suchenden Wanderer nur noch so blinkt, rotiert und flattert? Befürworter der Technologie meinen natürlich uneingeschränkt ja – wir hingegen meinen nein und liegen damit ganz auf der Linie des Autors.

 

Insbesondere der Zertifizierungsbranche sei nahe gelegt, sich nicht allzu unkritisch – möglicherweise mit €-starken Argumenten gelockt – von den wirtschaftlich Begünstigten derartiger Anlagen und dem politischen Mainstream einnehmen zu lassen …

 

Wie so etwas abläuft, mussten wir kürzlich im Fröhner Wald erleben. Hier hat sich das Deutsche Wanderinstitut im Rahmen eines von der RAG beauftragten und vermutlich gut dotierten "Gutachtens" dazu herabgelassen, dem Frohnwaldweg nach der Errichtung von Windkraftanlagen eine Verbesserung seiner Qualität zu bescheinigen. Und dies nachdem man in einer ersten Stellungnahme diesbezüglich noch überaus kritisch gestimmt war. Money makes the world go round ...

 

Aber wie formuliert es der Autor abschließend als positive Nachricht? Der Markt wird es regeln. Will heißen: Die Zertifizierer schieben sich mit allzu wohlgefälligen Ansichten selbst ins Abseits und machen sich lächerlich, wenn die hochgelobten Windkraft-Wanderpfade von den Wanderern dann letztendlich abgelehnt werden und der Tourismus einbricht …

© Holzer Infopost

Marco Reuther erklärt uns (wieder einmal) seine persönliche Sicht der Dinge …

 

Kommentar zum SZ-Kolumne "Unsere Woche" vom 19.03.2016

 

19.03.2016

 

… und dies wie gewohnt mit ironischen Untertönen und eigenwilliger Interpretation.

 

Korrekt ist es zunächst einmal, dass die FDP im Ortsrat Holz besagten Antrag zur Ausweisung des Fröhner Waldes als FFH-Gebiet gestellt hat – nicht mit "Feuer und Flamme", sondern wohl überlegt und dezidiert begründet. Korrekt ist es auch, dass dieser Antrag von allen Ortsratsmitgliedern einstimmig angenommen wurde.

 

Herr Reuther will jetzt einen Widerspruch darin sehen, dass sich die FDP in 2009 gegen die FFH-Ausweisung privater Grundstücke im Holzer Unterdorf gewehrt hätte – einen Widerspruch, den wir so nicht erkennen können.

 

Bei den in 2009 festgelegten Flächen handelt es sich um Grundstücke in Privatbesitz, welche über die Köpfe ihrer Eigentümer hinweg vom Land gemeldet wurden und im Falle einer FFH-Ausweisung entwertet und in ihrer möglichen Verwendung erheblich eingeschränkt würden. Der Fröhner Wald hingegen ist ein intaktes Waldstück, welches zum überwiegenden Teil als Staatsforst Gemeineigentum darstellt. Lediglich eine geringe Teilfläche liegt im Eigentum der RAG, die sich dann wie bisher auf die Holzwirtschaft beschränken müsste - diese ist durch den FFH-Schutzstatus nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Dem Vernehmen nach werden in Kürze die Heusweiler Gemeinderatsfraktionen von FDP und CDU einen gemeinsamen modifizierten Antrag einbringen, in dem sowohl die Ausweisung des Fröhner Waldes als FFH-Gebiet als auch die Rücknahme der bereits erfolgten Meldung besagter privater Grundstücke gefordert wird. Durch die Ausweisung des Fröhner Waldes werden die herauszunehmenden Flächen überkompensiert, was mögliche Strafzahlungen des Saarlandes im Rahmen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens vermeiden würde.

 

Also Herr Reuther – wo ist bitte Ihr Verständnis-Problem? Außer vielleicht, dass es Ihnen persönlich nicht gefallen würde, wenn im Fröhner Wald keine Windkraftanlagen gebaut werden sollten. Diese Ihre Ihnen zustehende persönliche Auffassung haben Sie den Lesern der SZ ja bereits mehrfach und hinreichend zur Kenntnis gebracht …

2016-03-19 SZ Öko gegen Öko.pdf
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FDP-Antrag zur Ausweisung des Fröhner Wald als FFH-Gebiet von Holzer Ortsrat einstimmig angenommen

 

17.03.2016

 

In der Sitzung des Ortsrates Holz vom 14.03.2016 begründete FDP-Ortsrätin Doris Luksic, Vorstandsmitglied des Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V., dezidiert ihren Antrag zur Ausweisung des Fröhner Waldes als FFH-Gebiet – und dies hatte so ziemlich überhaupt nichts zu tun mit einer "Anti-Windkraft-Trickserei", wie es die SZ in ihrem Bericht vom 09.03.2016 zu formulieren beliebte ...

 

Der Antrag ist sinnhaltig und wurde von der SPD-Fraktion um Ortsvorsteher Jan Paul mit getragen. Einzig die CDU-Fraktion "eierte" etwas herum; rang sich aber letztendlich doch dazu durch, einer von Jan Paul formulierten Beschlussvorlage zuzustimmen. Der Antrag wurde somit einstimmig angenommen und die Gemeinde aufgefordert, entsprechend tätig zu werden.

 

Die SZ berichtete am 17.03.2016 ausführlich (siehe Dateianlage) über die Gegebenheit:

Dem Vernehmen nach wird ein ähnlicher Antrag auch im Gemeinderat Heusweiler gestellt werden und auch hier scheinen sich Mehrheiten abzuzeichnen.

 

Wir betrachten dies als konsequent. Das Land wird aufgefordert, ein besonderes und wunderschönes Stück Natur unter Schutz zu stellen. Nicht ohne Grund heißt es unter www.wanderbares-saarland.de: "Historische Bergbaurelikte, eindrucksvolle Waldbilder, von der Natur überwucherte Bunkeranlagen, märchenhafte Waldweiher und romantische Bäche und Brunnen bestimmen diesen Teil des Saarkohlenwaldes und machen ihn zu einem ganz besonderen Kleinod stadtnaher Erholung." Oder wie beschrieb es kürzlich die Saarbrücker Zeitung: "In abergläubischen Zeiten hätte man hier Feen oder Wichtel ansiedeln können" und spricht von einem "verwunschenen Wald" – ein verwunschener Wald, der nun aus überaus fragwürdigen Gründen in ein Windkraft-Industriegebiet transformiert werden soll und dies gilt es abzuwehren …

 

Der Fröhner Wald beheimatet die rechtskräftig ausgewiesenen und durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bestätigten Naturdenkmäler des Holzer Konglomerates, einer mächtigen und einzigartigen Gesteinsformation von überregionaler Bedeutung, die im Bereich der geplanten Windradstandorte an das Tageslicht stößt. Der Ort Holz verfügt über diese Gesteinsformation nicht ganz ohne Stolz - so wurden bei der Neugestaltung der Ortsmitte, Teile des Holzer Konglomerates in den dort befindlichen Brunnen eingearbeitet. Mit dem Bau der Windkraftanlagen im Fröhner Wald würde diese weltweit einzigartige Gesteinsformation stark beeinträchtigt oder in Teilen gar unwiderruflich zerstört.

 

Der Fröhner Wald weist zudem zahlreiche Spuren des 2. Weltkrieges (Westwall-Bunker, Stellungen, Trichter, Laufgräben) aus, die nach Aussage des Landesdenkmalamtes als Bodendenkmäler zu behandeln sind. Sogar der ansonsten sehr windkraftaffine BUND wünscht sich, dass die Relikte der Westwall-Bunker zum Kulturdenkmal erklärt werden. Die Bunker sind Heimat für Wildkatzen, Füchse, Dachse und Fledermäuse sowie seltene Flechtenarten. Die Biodiversität ist dabei deutlich größer als im umgebenden Wald, in dem es störende Forsteingriffe gibt.  Auf Anfrage teilt das zuständige Kultusministerium mit: "Im Landesdenkmalamt ist die Ausweisung der saarländischen Westwall-Relikte als Flächendenkmal im Rahmen der Novellierung des saarländischen Denkmalschutzgesetzes geplant".

 

Das Landesdenkmalamt pocht in einem uns vorliegenden Schriftverkehr im Hinblick auf die vorhandenen Natur- und Bodendenkmäler ausdrücklich auf die Einhaltung der Bestimmungen des Saarländischen Denkmalschutz-Gesetzes (SDschG) und spricht sich aus kulturlandschaftlichen Erwägungen vehement und mit Nachdruck gegen die Ausweisung des Fröhner Waldes als Vorrangzone für Windkraft aus. Im Detail heißt es:

 

"Aus hiesiger Sicht sind aus kulturlandschaftlichen Erwägungen insbesondere die Flächen in (...) und im Fröhner Wald / Kasberg (RbHw1) aufgrund ihrer in wesentlichen Grundzügen gut nachvollziehbaren, historisch überlieferten Kulturlandschaft für die Ausweisung als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ungeeignet. Gleiches gilt mit anderen Voraussetzungen, da im Wesentlichen im Wald gelegen, für die Fläche "östlich Forsthaus Pfaffenkopf (Sb1)". Auch hier ist aus kulturlandschaftlichen Erwägungen insbesondere die Veränderung durch die notwendigen Veränderungen beim Bau der Anlagen ein zerstörungsfreier Einbau der Anlagen in den Wald so gut wie unmöglich. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Saarkohlenwaldes für die historische Kulturlandschaft im Saarland sollte auch hier von der Ausweisung einer Konzentrationszone abgesehen werden, da sich aus hiesiger Sicht im Nachgang zur geplanten Ausweisung im Flächennutzungsplan, sowohl im Bereich der Flächen mit hoher archäologischer Funddichte als auch bei den Flächen mit hoher kulturlandschaftlicher Bedeutung, Probleme bei der Genehmigung, spätestens jedoch bei der Errichtung von Windrädern ergeben werden."

 

Deutlicher kann man es nicht mehr formulieren! Diese Stellungnahme wurde dem Regionalverband eindringlich mehrfach bestätigt – für uns ist es daher völlig unerfindlich, dass der Regionalverband nach den geschilderten Sachverhalten und Aussagen überhaupt in Erwägung gezogen hat, besagte Gebiete als Windkraft-Vorranggebiete auszuweisen. Offensichtlich hat man hier den eigenen Planungsauftrag gründlich missverstanden: anstatt sich auf die Suche nach geeigneten Flächen zu machen, hat man aufgrund der Raumenge des Regionalverbandes aus der "Not" heraus von allen ungeeigneten Flächen die vermeintlich am wenigsten ungeeignete ausgewählt. Hier war der Fröhner Wald aufgrund seiner schieren Größe erste Wahl und wurde dann in einem nicht ergebnisoffenen Planverfahren argumentativ "passend gemacht" … Unter seriöser Flächennutzungsplanung verstehen wir gewiss etwas anderes …

 

Wenn sich die Planungsverantwortlichen einmal die Mühe machen würden, den Bereich der geplanten Windradstandorte und ihrer näheren Umgebung zu begehen, würden sie auch feststellen, dass es sich hier um ein Gebiet hoher Wertigkeit und Schönheit handelt - einem weitläufigen Quellgebiet, welches von kleinen Bachläufen durchsetzt ist und massenhaft Naturbiotope bildet, die unzählige Individuen beheimaten. Überall bricht das Holzer Konglomerat an das Tageslicht – umgeben von besagten Bunkeranlagen des 2. Weltkrieges. Bei unserer jüngsten Begehung haben wir zudem in der näheren Umgebung der geplanten Windkraftstandorte mehrere Horstbäume ausgemacht. Welche Spezies hier beheimatet ist, können wir aktuell nicht beurteilen. Auch möchten wir noch einmal betonen, dass im Bereich des Fröhner Waldes gehäuft – auch bereits in diesem Jahr – Rotmilan-Pärchen gesichtet wurden. Diese Sichtungen wurden an das LUA gemeldet und über www.ornitho.de dokumentiert. Auch die Population des Mäusebussards, der im Fröhner Wald unzweifelhaft massenhaft angesiedelt ist, ist nach neuesten Erkenntnissen durch Windkraft hochgradig gefährdet – von den unzähligen Schwärmen von Zugvögeln (Kraniche, Störche, Wildgänse …), die jährlich über das Gebiet ziehen überhaupt nicht erst zu reden.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass uns eine Stellungnahme des NABU Saarland e.V. im Rahmen der Flächennutzungsplanung vorliegt, in der die Ausweisung des Gebietes als Windkraftstandort abgelehnt und dem Regionalverband trotz bereits fortgeschrittener Planung dringend die Anwendung des "Leitfadens zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland" nahe gelegt wird. Bezeichnenderweise konnten wir diese Stellungnahme in den im Rahmen des Planungsverfahrens öffentlich ausgelegten Unterlagen nicht entdecken … Im Detail heißt es hier:

 

"(…) ist es umso unverständlicher, warum die mit naturschutzfachlich hohem Konfliktpotential behafteten Altholzflächen in dieser Planebene nicht bereits ausgeschlossen werden. (…) Daher fordern wir die konsequente Ausgrenzung von Altholzbeständen und naturschutzfachlich wertvollen Laubwäldern sowie Waldränder aus der Gebietskulisse. (...) Der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Regionalverband Saarbrücken kann der NABU Saarland e.V. aufgrund o.g. absehbarer erheblicher Konflikte in seiner jetzigen Größenordnung nicht zustimmen."

 

Deutlicher kann man es nicht mehr formulieren ...

Neues von den "Tricksern" ...

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht "Anti-Windkraft-Trick: FDP Holz will Schutzgebiet im Fröhner Wald" vom 09.03.2016

 

09.03.2016

 

Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. unterstützt die Initiative der FDP Holz zur Schaffung eines FFH-Gebietes im Fröhner Wald.

 

Zum Hintergrund: Die saarländische Landesregierung hat in 2007 gemäß der Natura 2000-Vereinbarung FFH-Gebiete nach Brüssel gemeldet; die Ausweisung dieser Flächen allerdings größtenteils noch nicht umgesetzt. Dadurch drohen dem Saarland saftige Strafen im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens und die saarländischen Kommunen sind aufgerufen, sich hier einzubringen. Da der Fröhner Wald bereits Landschaftsschutzgebiet ist, dazu bereits rechts der Autobahn A1 an ein großes FFH-Gebiet angrenzt und über eine hohe Wertigkeit verfügt, bietet sich die Ausweisung als FFH-Gebiet förmlich an.

 

Erfrischend ist dabei die Analyse der SZ über die nach ihrer Meinung "wahren" Beweggründe der FDP – nämlich der Absicht, die Windkraftanlagen im Fröhner Wald zu verhindern.

 

Noch erfrischender wäre es allerdings, wenn die SZ mit gleicher Akribie einmal die wahren Beweggründe von montanWIND und SaarForst darlegen würde: Hier ist Klimaschutz das scheinheilige und vorgeschobene grüne Deckmäntelchen profitgieriger Zeitgenossen, die nicht davor zurückschrecken, einen möglich großen Profit zu Lasten der Natur und der leidtragenden Bevölkerung einzustreichen. Zu einem solchen Statement fehlt den Verantwortlichen der SZ aber vermutlich Mut und Format …

FDP-Vorlage Ortsrat Holz.pdf
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Kuschelabend mit AKK für linientreue Kommunalpolitiker

 

Kommentar zum SZ-Pressebericht "Viele Flachpässe beim AKK-Dialog" vom 09.03.2016

 

09.03.2016

 

"Unter den hundert Zuhörern waren überwiegend Kommunalpolitiker und öffentlicher Dienst" und "wohlmeinende Zeitgenossen wollten Ihrer Regierungschefin gefällige Fragen zuschieben" berichtet die SZ. Genau dies haben wir auch erwartet und daher auf einen Besuch der Veranstaltung bewusst verzichtet.

 

Immerhin stellte ein Besucher der Ministerpräsidentin - Ihres Zeichens Mitglied des Kuratoriums der RAG-Stiftung, eines Führungsgremiums der RAG AG ... - die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Windkraftanlagen im Fröhner Wald und dem Stil des Umgangs des Unternehmens RAG gegenüber der Bevölkerung. Diese Frage haben wir vor einigen Monaten in einem persönlichen und fast einstündigen Treffen mit der Ministerpräsidentin in der Staatskanzlei ebenso formuliert und bekamen eine nahezu identische Antwort: Sie würde sich persönlich um die Sache kümmern. Was dann aber – zumindest für unser Empfinden – nicht geschehen ist …

Kommunikation nach Art des Hauses …

 

13.02.2016

 

Anfang Januar hatten wir die Herren Krumm und Krantz, beide Geschäftsführer der montanWIND Planungs Verwaltungs GmbH angeschrieben und um Informationen bzgl. des geplanten Genehmigungsantrags sowie der zugesagten Windmessung gebeten.

Nach mehrmaliger Erinnerung erhielten wir dann etwa einen Monat später einen kurzen Zweizeiler  mit dem Text "wir reichen aktuell Anträge ein bzw. komplettieren diese. Diese Arbeiten haben Priorität, auch gegenüber Kommunikationsaktivitäten. Die Windmessung läuft plangemäß."

 

Das war uns dann als Information doch etwas zu dürftig und wir haben noch einmal nachgefasst, seit wann und wo denn die besagten Windmessungen im Fröhner Wald laufen würden. Die Antwort war wiederum äußerst ausweichend – man sprach nebulös von einem "integrierten Messkonzept" für die verschiedenen Standorte, welches sich bereits in Umsetzung befände. Dann folgte aber doch noch eine sehr erhellende Formulierung, welche tief blicken lässt und die ganze Perversion ans Tageslicht bringt: "Das Windpotential hat Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Windparks. Es ist allerdings wiederum nur einer von vielen Faktoren, die die Wirtschaftlichkeit beeinflussen."

 

Wir übersetzen das einmal in eine verständliche Sprache: "Ausreichend Wind ist für den Windpark Fröhn eigentlich nebensächlich – das Geld fließt zu Lasten des Bürgers auf jeden Fall …"

 

Wir haben dann noch ein zweites Mal höflich aber bestimmt nachgefragt, wo und seit wann die Messung stattfinden würde und erhielten auch prompt eine Antwort: Das "integrierte Gesamtkonzept" würde über einen Zeitraum von 12 Monaten laufen und befände sich bereits seit Herbst 2015 in der Umsetzungsphase. Was uns dann aber doch irgendwie entgangen sein muss, denn im Fröhner Wald gibt es keine Messstelle weit und breit … Weitere Informationen waren der montanWIND nicht zu entlocken. Es ginge schließlich um den eigenen wirtschaftlichen Erfolg und man bittet um Verständnis, dass man "die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Planung nicht im Detail offen legen werde". Wir möchten das jetzt einmal nicht weiter kommentieren …

 

Weitere erhellende Informationen bzgl. des Genehmigungsverfahrens gewährt auch die Seite www.windenergiesaar.de. Hier konnte man kürzlich noch lesen, dass beim vereinfachten Genehmigungsverfahren gleiche Bürgerbeteiligungsrechte gelten würden, wie beim ursprünglich zugesagten förmlichen Genehmigungsverfahren. In einem Vorort-Termin hatten wir einmal die Frage gestellt, was diese sachlich völlig falsche und unsinnige Formulierung denn solle und prompt wurde diese auch klammheimlich (in mehreren Stufen ...) geändert. Aktuell (weitere Revisionen vorbehalten ...) liest man nun:  "Unabhängig von der Verfahrensart ist Transparenz gewährleistet: Im vereinfachten Verfahren haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft diese Anträge und kann sie gewähren. Als Projektentwickler werden wir in jedem Fall freiwillig auf unserer Website über die Antragstellung und den Bescheid der Genehmigungsbehörde informieren. Darüber hinaus planen wir nach Erhalt des Genehmigungsbescheids weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen in allen Gemeinden, in denen wir Windparks bauen wollen."

 

Als Demokraten verstehen wir unter einer umfassenden Bürgerbeteiligung sicherlich etwas anderes, als die Möglichkeit Akteneinsicht zu beantragen, die dann nach Prüfung durch eine Genehmigungsbehörde unter Umständen gewährt werden kann …

 

Es bleibt auch abzuwarten, wie man mit dem Versprechen umgehen wird, zeitnah über die Antragstellung und ggfls. über den Genehmigungsbescheid zu informieren.

Fraktion und Antragsbefugnis ade – es wird einsam um den LINKEN Hans-Kurt Hill

 

05.02.2016

 

Gemeinderatsmitglied Klara Feld verlässt aus Protest über menschliche Unzulänglichkeiten rund um den bisherigen Fraktionsvorsitzenden Hans-Kurt Hill die Fraktion der LINKEN und tritt der FDP-Fraktion bei, die damit im Gemeinderat ihre Fraktionsstärke um eine Person auf nunmehr vier Personen erhöht.

 

Ärgerlich für Hans-Kurz Hill: DIE LINKE verliert damit ihren Fraktionsstatus und Einzelkämpfer Hill seine Antragsbefugnis, von der er bislang im Gemeinderat gerne und oft Gebrauch gemacht hat … Prompt greift er seine Ex-Kollegin an und fordert sie auf, ihr Amt niederzulegen – die Wähler hätten sie schließlich dafür gewählt, dass sie die „Programmatik der LINKEN“ im Gemeinderat vertreten soll.

 

Da kommen wir doch etwas ins Schmunzeln …

 

Ausgerechnet Hans-Kurt Hill zieht diese Karte – der Hans-Kurt Hill, den das vor wenigen Monaten mit überwältigender Mehrheit verabschiedete Programm der LINKEN in Bezug auf die Positionierung der Partei zur Windkraft im Wald in keinster Weise interessiert und der auf dem Parteitag auch noch nach Verabschiedung dieses Programmes offen bekundet hat, dass er nicht daran denken wird, sich an diese programmatische Positionierung zu halten …

Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. besucht die Neujahrsempfänge der Parteien in Holz

 

02.02.2016

Der Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V. - die Politik immer fest im Blick ...

Besonderer Gast des SPD-Neujahrsempfangs war Bundesjustizminister Heiko Maas – im Zentrum seiner Rede stand – wie nicht anders zu erwarten war – die allgegenwärtige Flüchtlingsthematik, die auch vor den Toren unseres Ortes Holz nicht Halt macht. Ortsvorsteher Jan Paul schilderte die Entwicklungen im örtlichen Bereich und ging auch umfassend auf die Windkraftplanungen im Fröhner Wald ein. Dabei wurde der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. ausdrücklich und lobend erwähnt und uns eine engagierte und gute Arbeit bescheinigt - für diese nette Geste möchten wir dem Ortsvorsteher unseren ausdrücklichen Dank aussprechen. Im Verlauf der Veranstaltung hatten wir Gelegenheit u.a. mit Reiner Zimmer, dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Gemeinderatsfraktion Heusweiler, sehr konstruktive und ausführliche Gespräche zu führen.

 

Ehrengast des CDU-Neujahrsempfangs war die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, deren Rede sich ebenfalls auf die Flüchtlingsthematik konzentrierte. Leider waren ihr die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger des Ortes Holz in Sachen Windkraftanlagen im Fröhner Wald keinerlei Erwähnung wert – für uns etwas befremdlich, da wir mit ihr hierüber bereits ein persönliches und sehr ausführliches Gespräch in der Staatskanzlei geführt hatten und ihr unsere Anwesenheit sicherlich nicht entgangen sein kann. Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Manfred Schmidt und Bürgermeister Thomas Redelberger waren bedauerlicherweise der Auffassung, dass die Thematik Windkraftanlagen im Fröhner Wald in einer Veranstaltung in Holz nicht weiter erwähnenswert sei. Augenscheinlich stand hier die Bespaßung und Selbstbeweihräucherung von CDU-Mitgliedern im Vordergrund – für die Bedürfnisse und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger des Gemeindeteiles Holz war leider kein Platz … Dass wir zudem so ziemlich die einzige anwesende Organisation waren, die zu Beginn der Veranstaltung nicht benannt und begrüßt wurde - damit können wir leben. 603 Mitglieder des Vereins sind offensichtlich für die CDU Holz eine zu vernachlässigende Größe ...

 

Ein FDP-Neujahrsempfang fand in Holz nicht statt – dafür werden wir in Kürze Gelegenheit haben, am traditionellen Faschings-Heringsessen der FDP in Heusweiler teilnehmen zu dürfen. Die Position der FDP im Ortsrat Holz sowie in den Gemeinderäten von Heusweiler und Riegelsberg zu den Windkraftanlagen im Fröhner Wald ist eindeutig – das Projekt wird ohne Wenn und Aber abgelehnt.

Der vergessene Vogel …

 

30.01.2016

 

Die Windkraftbranche hat Grund zum Zittern – es gibt einen neuen "Problemvogel" …

In einer durch Mittel des Bundeswirtschaftsministeriums geförderten unabhängigen wissenschaftlichen Studie hat sich herausgestellt, dass ein bislang nicht "planungsrelevanter" Greifvogel durch Windkraft hochgradig gefährdet ist - der Mäusebussard, ein Vogel, der praktisch überall in Deutschland vorkommt.

 

Während der 3 1/2-jährigen Studie - der umfassendsten ihrer Art - wurden über 500 Windenergieanlagen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg innerhalb von 12 Wochen immer wieder abgelaufen und nach Schlagopfern gesucht. Aufgrund der hohen Fundzahlen von toten Mäusebussarden im Vergleich zum Rotmilan und anderen Arten ist die hochgerechnete Schlagrate so erheblich, dass man bereits jetzt einen kritischen Istzustand im überwiegenden Teil der untersuchten norddeutschen Population prognostizieren muss.

 

"Wir haben eine potenziell bestandsgefährdende Entwicklung" – so Professor Oliver Krüger von der Universität Bielefeld, der das Mammutprojekt "PROGRESS - Prognosis and assessment of collision risks of birds at wind turbines in northern Germany" maßgeblich begleitete.

 

Auch im Fröhner Wald und im unmittelbar benachbarten FFH-Gebiet ist der Mäusebussard in großer Anzahl beheimatet.

 

Auf der Lobbyseite www.erneuerbareenergien.de neigt man indes schon dazu, die Art mit der Begründung "der Windkraft-Ausbau dürfe nicht ausgebremst werden" zu opfern ...

http://www.erneuerbareenergien.de/neuer-problemvogel-fuer-die-windkraft/150/434/92551/

PROGRESS-Studie Mäusebussard.pdf
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Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. ist Fördermitglied der Naturschutzinitiative e.V.

 

24.01.2016

 

 

Deutschland hat einen neuen bundesweit aktiven Naturschutzverband – die Naturschutzinitiative e.V. Der Verband ist durch die Aktivitäten zahlreicher engagierter Naturschützer entstanden, die den BUND aus Protest gegen dessen Verflechtungen mit der Windkraftlobby verlassen haben. Darunter allen voran als 1. Vorsitzender der ehemalige BUND-Vorstand Harry Neumann. Förderer sind u.a. keine geringeren, als der BUND-Mitbegründer Enoch zu Guttenberg und Dr. Klaus Richarz, der ehemalige Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

 

Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. unterstützt die Aktivitäten der Naturschutzinitiative und ist dieser durch Vorstandsbeschluss vom 18.01.2016 als Fördermitglied beigetreten.

 

Die Naturschutzinitiative lehnt aus Naturschutzgründen den Bau von Windrädern im Wald ohne Wenn und Aber ab. Ein wichtiger Schritt in 2016 wird die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sein – damit wird die Naturschutzinitiative über ein eigenständiges Klagerecht in Umweltangelegenheiten verfügen.

 

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls um Unterstützung der Arbeit der Naturschutzinitiative. Nähere Informationen sowie Mitgliedsanträge erhalten Sie über

info@froehnerwald.de oder direkt über die Homepage www.naturschutzinitiative.de.

Kommt ein Eisbrocken geflogen ...

 

10.01.2016

Immer wieder erreichen uns Meldungen in Sachen Eiswurf von Windrädern – aktuell im Januar 2016 vom Rothaarsteig und bei Pegnitz.

 

Riesige Eisbrocken fliegen hunderte von Metern und gefährden wandernde Menschen und den Verkehr – nach Aussage von Bewohnern vor Ort seinen ganze Areale mit Eisschollen übersäht …

 

Die Gründe hierfür sind mannigfaltig: Entweder sind Eiserkennungen an den Anlagen überhaupt nicht installiert oder sie funktionieren technisch nicht korrekt oder die Anlagen werden ohne Sichtprüfungen einfach nach Abschaltungen wieder eingeschaltet – die Betreiber wollen ja schließlich so wenig wie möglich Geld verlieren, was die Anlagen noch unrentabler machen würde, als sie ohnehin schon sind … Und wenn sie dabei ertappt werden, geben sie sich verwundert und versichern in schöner Regelmäßigkeit, dass so etwas nicht mehr vorkommen wird ...

 

Wir möchten in diesem Zusammenhang alle Verantwortlichen dringend an die Situation im Fröhner Wald erinnern. Inmitten der geplanten Anlagenstandorte verläuft der Frohnwaldweg, ein beliebter und hoch frequentierter Premiumwanderweg und in wenigen Metern Entfernung die Bundesautobahn A1. Wir erachten die Planungen im Fröhner Wald auch unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Eiswurfes als völlig unverantwortlich – für den Profit einiger weniger wird Leib und Leben von Menschen gefährdet.

 

Sollten die Anlagen gebaut werden, so würden wir für die winterliche Begehung des Frohnwaldweges schon einmal dringend Helmpflicht vorschlagen …

Windiges Investment der Gemeindewerke Heusweiler GmbH (GWH) in Mecklenburg-Vorpommern

 

08.01.2016

 

Der Gemeinderat Heusweiler hat mehrheitlich und gegen die Stimmer der FDP-Ratsmitglieder ein 200.000 Euro Investment in den Windpark Groß Niendorf in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

 

Der Fröhner Wald – für Mensch und Natur e.V. sieht diese Entscheidung überaus kritisch.

 

Zum einen stellt sich für uns die Frage, ob es die Aufgabe eines Unternehmens einer saarländischen Sanierungskommune sein kann und darf, ein derartiges Risiko-Investment in einem weit entfernten Bundesland einzugehen – zum anderen betrachten wir die Entscheidung des Gemeinderates im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen rund um die Planungen im Fröhner Wald als völlig falsches und fatales Zeichen.

 

Das Gebiet um Groß Niendorf ist mit Windkraftanlagen hochgradig belastet (ca. 100 Anlagen !!) und auch dort wehren sich - wie in Holz und Riegelsberg - verzweifelte Bürgerinnen und Bürger dagegen, dass ihre Natur und Heimat rücksichtslos geopfert wird.

zu den Beiträgen aus 2015 gelangen Sie <hier>

Aktuelle Mitgliederzahl des Fröhner Wald e.V.:

       462

(Stand 31.12.2023)

Bankverbindung

Kontoinhaber: Fröhner Wald - für Mensch und Natur e.V.

Sparkasse Saarbrücken
IBAN:DE71 5905 0101 0067 0690 05

BIC: SAKSDE55XXX

 

Wir freuen uns über jede Zuwendung zur Unterstützung unserer Aktivitäten.

www.ornitho.de

Kontakt

Bei Fragen und Anregungen

kontaktieren Sie uns bitte unter info@froehnerwald.de oder über unsere Kontaktseite. Wir werden Ihnen schnellstmöglich antworten.

Zuerst ignorieren sie Dich, dann lachen sie über Dich, dann bekämpfen sie Dich und dann gewinnst Du.

 

Mahatma Gandhi

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!

 

Bertolt Brecht

"Gut gemeint" ist das Gegenteil von "gut".

 

Bertolt Brecht

Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.

 

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit.

 

Cicero, Philippica 12,2

Haben wir eine größere Aufgabe, als die Schöpfung zu bewahren und damit die Nach- welt zu schützen? Ich kenne keine.

 

Richard von Weizsäcker

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